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Da geht noch was in der Rechtsschutzversicherung

20. Februar 2017 - In der Rechtsschutzversicherung – da geht noch was: Jeder achte Versicherte steht einem Up-Selling in der Rechtsschutzversicherung offen gegenüber. Auch die Zahl der Kunden in spe nahm um 4 Prozent zu. Immer mehr Teilnehmer an der YouGov-Rechtsschutz-Trendstudie streben einen Abschluss an.

Die neue Studie „Trends für Rechtsschutzversicherungen 2017“ des internationalen Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov (www.yougov.de) bringt es auf den Punkt. Rechtsschutzversicherungen bieten ein deutliches Up-Selling-Potenzial. 12 Prozent der Rechtsschutzversicherten spielt mit dem Gedanken, den Umfang seiner Police zu erhöhen. Lediglich 5 Prozent beabsichtigen hingegen, auf eine Rechtsschutzversicherung zu verzichten.

Bei einer genaueren Betrachtung der Versicherten mit Up-Selling-Potenzial zeigen Befragte mit einem Schadenfall in den letzten fünf Jahren eine um 5 Prozentpunkte höhere Bereitschaft zur Vertragserweiterung als Befragte ohne Schadenfall (14 Prozent zu 9 Prozent). Insgesamt zeigt sich die Up-Selling-Zielgruppe unter anderem als exklusiver, gut informierter, online-affiner und wenig preisorientierter Personenkreis.

Insgesamt nahmen 1.580 Rechtsschutzversicherte und abschlussbereite Potenzialkunden ab 18 Jahren in Deutschland an der Trendstudie der YouGov-Marktforscher teil. Dabei zeigte sich, dass nicht nur das Up-Selling-Potenzial, sondern auch das Marktpotenzial der Rechtsschutzversicherung an sich steigt. Hielten im Jahr 2014 noch 58 Prozent der Befragten eine entsprechende Police für wichtig, so zeigten sich 2016 schon zwei von drei Befragten (66 Prozent) daran interessiert.

Auch der Anteil der Befragten, die sich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung innerhalb der nächsten zwölf Monate vorstellen können, stieg im gleichen Zeitraum von 44 Prozent (2014) auf 48 Prozent (2016). Die Relevanz einzelner Bereiche des Rechtsschutzes, betrachtet wurden Verkehrsrecht, Privatrecht, Arbeitsrecht, Eigentümer-, Miet- und Vermieterrecht sowie Internetrecht, fällt 2016 hingegen geringer aus.

Geringerer Bekanntheitsgrad der Rechtsschutz-Spezialversicherer
Bei der gestützten Abfrage der Markenbekanntheit von Rechtsschutzversicherungs-Anbietern zur Trendstudie für Rechtsschutzversicherungen 2017 belegen laut YouGov (in alphabetischer Reihenfolge) ADAC Versicherungen (www.adac.de), Advocard (www.advocard.de), Allianz (www.allianz.de), Arag (www.arag.de) und Huk-Coburg (www.huk.de) die vorderen Plätze. Betrachtet man die Versicherer-Bekanntheit in der Gruppe jener, die innerhalb der nächsten zwölf Monate eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, zeigt sich, dass Rechtsschutz-Spezialversicherer wie Advocard und die zur Ergo Gruppe gehörende D.A.S. (www.das.de) hier deutlich weniger bekannt sind als Anbieter mit einem breiten Portfolio.

„Um das eigene Portfolio bei potenziellen Rechtsschutzversicherungskunden erfolgreich zu platzieren, müssen Versicherer deren Serviceansprüche und Informationsverhalten genau verstehen“, sagt Christoph Müller, Senior Consultant Reports bei YouGov. „Auch wenn die persönliche Beratung weiterhin unverzichtbar bleibt, zeigt sich die Potenzialgruppe deutlich offener gegenüber digitalen Angeboten wie Beratung per E-Mail, über Online-Portale oder per Co-Browsing. Ein entsprechend ausgebautes Angebot kann somit einen Beitrag zur Neukundengewinnung in der Zielgruppe leisten.“

Die Studie „Trends für Rechtsschutzversicherungen 2017“ identifiziert laut Christoph Müller potenzielle Kunden und stellt neue Ansätze dar, diese Potenzialkunden besser und umfassend kennenzulernen und sie über die richtigen Kanäle und auf die richtige Art und Weise anzusprechen. Ein weiterer Schwerpunkt der Studie besteht den Angaben zufolge in der Weiterentwicklung bestehender Kundenbeziehungen. Viele Kunden steigen zunächst über eine Teilabsicherung in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verkehrsrecht in die Rechtsschutzversicherung ein.

Die Studie zeigt insbesondere auch auf, wie diese Kunden einer umfassenden Rechtsschutzabsicherung gegenüber eingestellt sind, welche Chancen auf Up-Selling bestehen und wie diese genutzt werden können. Zu den abgefragten Up-Selling-Bereichen gehören: Arbeitsrecht, Eigentümer-/Miet-/Vermieterrecht, Internetrecht, Privatrecht und Verkehrsrecht. Online unter https://yougov.de/loesungen/reports/studien/trends-rechtsschutzversicherungen stellt YouGov weitere Informationen zur Studie zur Verfügung. (-el / www.bocquel-news.de)

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