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Konzepte und Kriterien

Cyber-Police leistet nicht bei arglistiger Täuschung

18. Juni 2024 - Eine Cyberversicherung muss keine Leistungen erbringen, wenn bei Vertragsabschluss wissentlich falsche Angaben gemacht wurden. Dies entschied das Landgericht Kiel am 23. Mai 2024 (Az. 5 O 128/21). Dieses zweite Urteil Deutschlands zu einer Cyberversicherung verdeutlicht erneut die Bedeutung korrekter Risikofragen.

Die Klägerin, ein Holzgroßhändler mit 16 Standorten in Norddeutschland, hatte im März 2020 eine Cyberversicherung abgeschlossen. Im Antragsprozess wurde unter anderem gefragt, ob die Arbeitsrechner mit aktueller Antivirensoftware ausgestattet seien und Sicherheitsupdates unverzüglich aufgespielt würden. Beide Fragen wurden mit „Ja" beantwortet. Eine gravierende Sicherheitslücke ermöglichte jedoch Hackern den Zugriff auf das IT-System der Klägerin, wodurch Daten gestohlen wurden. Fast 500.000 Euro musste das Unternehmen aufwenden, um diese Lücke zu schließen und die Schadsoftware zu entfernen. Die Versicherung verweigerte die Zahlung und erklärte die Anfechtung des Vertrags.

Urteil des Landgerichts Kiel
Das Landgericht Kiel entschied zugunsten der Versicherung. Entgegen den Angaben im Versicherungsantrag wurden die entscheidenden Arbeitsrechner mit veralteter Software betrieben, für die keine Sicherheitsupdates mehr verfügbar waren. Zudem fehlte eine aktuelle Antivirensoftware. Der Mitarbeiter der Klägerin hatte die Risikofragen dennoch ins Blaue hinein mit "Ja" beantwortet, was das Gericht als arglistige Täuschung wertete.

Reaktionen und Konsequenzen
Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte kommentierte: „Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Risikobewertung und die Pflicht der Versicherungsnehmer, aber auch der für sie tätigen Versicherungsvermittler, umfassende und wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen.“ Unternehmen sollten zudem sicherstellen, dass nach Abschluss der Cyberversicherung alle Sicherheitsmaßnahmen auf dem neuesten Stand sind, um das Risiko nicht zu erhöhen.

Bedeutung für die Praxis
Das Urteil des Landgerichts Kiel zeigt, wie wichtig es ist, bei Abschluss einer Cyberversicherung korrekte und vollständige Angaben zu machen. Unternehmen müssen darauf achten, dass ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen stets aktuell und wirksam sind. Eine sorgfältige Risikobewertung und regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsstandards sind unerlässlich, um im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Die Entscheidung des Landgerichts Kiel setzt einen wichtigen Präzedenzfall und sendet ein klares Signal an alle Unternehmen und Versicherungsnehmer. Es betont die Verantwortung und Sorgfalt, die bei der Absicherung gegen Cyberrisiken erforderlich ist. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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