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Konzepte und Kriterien

Bundestag winkt neues Vers-Steuer-Gesetz durch

30. Oktober 2020 - Noch gut ein Jahr und zwei Monate - ab 2022 – dann gelten neue Regeln des Versicherungsteuergesetzes. Das hat der Deutsche Bundesstag am Donnerstagabend nach monatelangen Verhandlungen „durchgewunken“. Die Befreiung von Versicherungsteuern wird dann bei einigen Personenverträgen eingeschränkt.

Das neue „Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften" steht! Die Befreiung von der Versicherungsteuer, die bis auf einige Ausnahmen 19 Prozent beträgt, wird ab 2022 bei bestimmten Personenverträgen eingeschränkt. Das soll künftig für Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gelten. Allerdings sind auch Kranken- und Pflegeversicherungsverträge betroffen, für die nun Abgaben anfallen. Dem Bericht des Deutschen Bundetages zufolge soll Steuerfreiheit nur noch dann gewährt werden, wenn es um die Versorgung der natürlichen Person oder Angehöriger dient.

Mit einem Hinweis auf verschiedene Urteile von Gerichten begründet der Bundestag die Notwendigkeit einer Präzisierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes. Die Frage des „nationalen Besteuerungsrechts“ im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sei damit beantwortet und neu geregelt. Weiterhin werde auf diese Weise eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung normiert.

Wie mehrfach berichtet (zuletzt bocquel-news 29. Oktober 2020 Modernisiertes Gesetz - ein Bürokratie-Monster?) haben die Verbände der Versicherungswirtschaft noch vor der Verabschiedung harsche Kritik an dem Gesetz geübt. Demnach befürchten die Versicherer einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand von knapp 100 Millionen Euro - bis zum Jahre 2030. Der einmalige Umsetzungsaufwand von circa 50 Millionen Euro stehe außerdem an.

Der PKV Verband der Privaten Krankenversicherung (www.pkv.de) hatte bereits bei einer öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages deutlichgemacht, dass durch die Änderungen Ehegatten, die in der PKV mitversichert sind, im Scheidungsfall die Steuer entrichten müssen.

Bei der Abstimmung folgte das Parlament den Empfehlungen des Finanzausschusses. Zuvor hatte der Finanzausschuss den Gesetzentwurf diskutiert und in Form gebracht. Die Regierung hat dann den Angaben zu Folge nur Details geändert, aber keine grundlegenden Punkte verändert. Das Einzige was auffiel: Die Versicherungsbranche hat – bis 2022 - sechs Monate mehr Zeit für die Umsetzung. Das bedeutet, dass erst in den Verträgen, die 2022 abgeschlossen werden, das neue Versicherungsteuergesetz zur Anwendung kommt. (-el / www.bocquel-news.de)

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