5. Dezember 2011 - Die Verordnung zur Einführung von „Wechselkennzeichen" mit einem Nummernschild und einer einzigen Kfz-Versicherungen für bis zu drei Autos ist ins Stocken geraten. Die Verordnung sollte zum 1. April 2012 greifen. Der ADAC kritisiert die Verzögerung.
Die Wechselkennzeichen-Verordnung sollte am 16. Dezember im Plenum des Bundesrates endgültig auf den Weg gebracht werden ("3 Autos = 1 Kennzeichen und nur 1x Versicherung"). Doch nun kommt Sand ins Getriebe, weil die Bundesländer für Verzögerung sorgen, heißt es. Dabei hätte die Verordnung auch mit Blick auf Schonung der Umwelt etwas Positives. „Die Regelung hat nur Vorteile für Verbraucher und Umwelt. Bei steigenden Energiekosten und ausgedehnten Umweltzonen schafft das für mehrere Fahrzeuge nutzbare Kennzeichen einen Anreiz, sich etwa einen sparsamen Kleinwagen für Stadtfahrten zuzulegen", sagt Peter Meyer (Foto), Präsident des ADAC (www.adac.de). Der ADAC-Präsident kritisiert, dass die Autofahrer hingehalten werden.
Wechselkennzeichen praxisgerecht einführen
Dabei muss es möglich sein, das Fahrzeug stets auch mit dem bloßen Rumpfteil zu identifizieren. Diese Lösung hilft nicht nur dem Verkehrsopfer, sie ist auch unbürokratisch. So können Kennzeichen weiterhin als eindeutiges Zuordnungskriterium genutzt werden. Andernfalls wären Behörden und Unternehmen gezwungen, mit hohem finanziellem Aufwand EDV-Systeme von Grund auf zu überarbeiten." |
Nun stockt die Planung. Die Bundesländer würden durch überflüssige Forderungen bei der Gesetzgebung die Einführung des Wechselkennzeichens verzögern, so der Vorwurf. Insbesondere die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen fordern den Angaben zufolge vom Bundesverkehrsministerium (www.bmvbs.de), den Verordnungs-Entwurf auf andere Themen auszudehnen. „Es ist unerträglich, wie hier wieder einmal politische Machtkämpfe auf dem Rücken der Autofahrer ausgetragen und diese hingehalten werden", sagt Peter Meyer.
Den Angaben zufolge kann sich die Verordnung, die nach derzeitigem Stand am 1. April 2012 in Kraft treten sollte, nun um mehrere Monate verzögern. (eb / www.bocquel-news.de)
Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.