logo

Produkte und Profile

Berufunfähigkeits-Rente - wann ist sie pfändbar?

25. Oktober 2010 - Ist Berufunfähigkeits-Rente eines Unternehmers pfändbar? In Zeiten wie diesen, wo die Zahl der Firmeninsolvenzen weiter ansteigt, tauchen auf einmal Fragen nach der Pfändbarkeit von Versicherungen auf. Der auf Vertriebsrecht spezialisierte Anwalt Dr. Johannes Fiala zeigt die Grenzen auf.

Dr. Johannes Fiala Das Berufsunfähigkeits-Risiko zählt zu den elementarsten Lebensrisiken und gehört zwingend zur Beratungspalette. Ist der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) Unternehmer, wird die Sache noch komplexer. „Hier drohen Haftungsfallen für den Vermittler", weiß der Jurist Dr. Johannes Fiala (Foto www.fiala.de). Der auf Vertriebsrecht spezialisierte Rechtsanwalt rät dazu, sich vor möglichen Pfändungen im Ernstfall abzusichern, denn die drohen bei Selbstständigen insbesondere bei Insolvenz.

Der begrenzte Pfändungsschutz für eine so genannte pfändungsgeschützte Altersvorsorge Selbständiger (nach Paragraph (§) 851 c ZPO Zivil-Prozess-Ordnung) setzt unter anderem voraus, dass es sich um eine im Wesentlichen gleichbleibende „Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang" handelt, so Fiala. Die Folge: Eine isolierte BU-Versicherung mit typischerweise vereinbartem Endalter für die Leistungen ist nicht vor Pfändung geschützt, warnt der Experte.

Dr. Fiala nennt einen Ausweg: Wer eine private Rentenversicherung mit BUZ-Einschluss versichert hat, deren Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit und im Alter halbwegs gleich hoch sind und nahtlos aufeinander folgen, ist vor Pfändung geschützt (nach § 851c ZPO). Noch besser sei jedoch eine lebenslange BU-Absicherung, folgert Fiala, die jedoch bisher kaum auf dem deutschen Markt angeboten wird.

Fachanwalt rät zu „lebenslanger BU-Absicherung"
Zu solch lebenslanger BU-Absicherung rät er aus aktuellem Anlass auch deswegen: Der BGH Bundesgerichtshof (www.) hat am 15. Juli 2010 entschieden, dass auch BU-Renten unter Umständen pfändbar sind, wenn nach dem Ende der BU-Laufzeit keine Altersrente in etwa gleicher Höhe einsetzt (Az.: IX ZR 132/09). Im vorliegenden Fall hatte ein selbstständiger Fenstermonteur eine Privatrente (Ziel: 91 Euro Monatsrente) mit BUZ-Schutz und Kapitalwahlrecht abgeschlossen. Dann wurde er berufsunfähig. Er erhielt fortan monatlich 912 Euro BU-Rente.

Insolvenzverfahren eröffnet
Später wurde das Insolvenzverfahren über seine Firma eröffnet. Der Verwalter verlangte vom Versicherer die Auszahlung der laufenden BU-Rente an die Insolvenzmasse. Der Versicherer überwies jedoch nur den Rückkaufswert aus der Hauptversicherung. Daraufhin zog der Insolvenzverwalter vor Gericht.

In dritter Instanz salomonisches Urteil
Das Urteil ist den Angaben zufolge auch in dritter Instanz salomonisch ausgefallen: Eigentlich sei die BU-Rente pfändbar, weil die Vertragskonstellation zum Nachteil des Unternehmers war, heißt es. Laut BGH wäre die BU-Rente nur pfändungsfrei gewesen, wenn eine lebenslange Leistung vereinbart würde. Darunter fällt auch, wenn sich unmittelbar lebenslange Leistungen zur Versorgung im Alter anschließen, die im Wesentlichen gleich hoch sind. Im vorliegenden Fall habe es jedoch eine heftige Diskrepanz gegeben, da die BU-Rente zehnmal höher als die Altersrente war.

Gründe für die Pfändung der BU-Rente
„Auch ein zweiter Grund spricht für die Pfändung der BU-Rente", sagt Dr. Fiala, denn das Kapitalwahlrecht in der Hauptversicherung liefere dazu einen Grund. Laut BGH „darf die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen für den Todesfall, nicht vereinbart worden sein". Es dürfe insbesondere kein Kapitalwahlrecht eingeräumt worden sein. Daher seien hinsichtlich der Altersrente die Voraussetzungen des § 851c Abs. 1 ZPO nicht erfüllt. Zu Recht habe der Versicherer daher den Rückkaufswert an den Insolvenzverwalter ausgezahlt. Das Kapitalwahlrecht hinsichtlich der Altersrente lasse aber den Pfändungsschutz auch hinsichtlich der Berufsunfähigkeits-Rente entfallen, so der BGH.

IM Rahmen einer Billigkeitsprüfung auf Pfändung verzichten
Der Ex-Unternehmer könne aber noch darauf hoffen, dass der Kelch der Pfändung an ihm vorüber gehe, weil das Oberlandesgericht (OLG) Hamm den Umfang der möglichen Pfändbarkeit (nach § 850b Abs. 2 ZPO) nicht geprüft habe. Falls nur eine eingeschränkte Pfändbarkeit vorliege, könne im Rahmen einer Billigkeitsprüfung auf die Pfändung verzichtet werden. Dies gelte nicht nur für Arbeitnehmer und Beamte, sondern auch für Unternehmer, betont Dr. Fiala. Der Pfändungsschutz von Geldrenten, die wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind, diene der Sicherung der Existenz des Schuldners, heißt es. Diese Prüfung müsse das OLG Hamm nun nachholen.

Vorsorge für eine gesundheitliche Notlage nicht langfristig planbar
Wie Dr. Fiala berichtet, stellt der BGH klar: Im Gegensatz zur Altersvorsorge ist die Vorsorge für eine solche gesundheitliche Notlage nicht langfristig planbar. Gleichwohl ist die BU-Rente pfändbar, wenn die im Rahmen der Billigkeitsprüfung für pfändbar erklärt wird, so der BGH mit Urteil vom 3. Dezember 2009 (Az.: IX ZR 189/08). In einem BGH-Urteil vom 15. November 2007 sei gar die Rede davon gewesen, dass private Versicherungsrenten von selbständig tätig gewesenen Personen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen genießen (Az.: IX ZB 34/06). (eb / www.bocquel-news.de)

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.


Link zum Artikel: http://www.bocquel-news.de/Berufunfähigkeits-Rente-wann-ist-sie-pfändbar.5139.php