23. Juni 2025 - Wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht, stoßen viele auf die Begriffe Berufsunfähigkeit (BU) und Dienstunfähigkeit (DU). Beide stehen für den Verlust der Arbeitsfähigkeit – und doch gibt es entscheidende Unterschiede. Die uniVersa Versicherung klärt auf, was diese Begriffe bedeuten und welche Absicherung sinnvoll ist.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Bausteinen der Arbeitskraftabsicherung. Sie zahlt eine Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben kann. Besonders für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler ist dieser Schutz unverzichtbar, da sie im Ernstfall nicht auf staatliche Leistungen zählen können, die den Lebensstandard sichern, teilt die uniVersa (www.universa,de) mit.
Dienstunfähigkeit: Besonderheit im Beamtenrecht
Die Dienstunfähigkeit betrifft ausschließlich Beamte und wird vom Dienstherrn auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens festgestellt. Kann ein Beamter seine dienstlichen Pflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen, wird er vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Für Beamte reicht eine „klassische“ Berufsunfähigkeitsversicherung oft nicht aus – hier kommt es auf die richtige Vertragsgestaltung an.
Warum eine DU-Klausel für Beamte wichtig ist
Beamte sollten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass der Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Besonders empfehlenswert ist die sogenannte echte DU-Klausel. Sie stellt sicher, dass die vom Amtsarzt bestätigte Dienstunfähigkeit automatisch als Nachweis für die private Berufsunfähigkeitsrente gilt. Das bedeutet: Der Versicherer prüft den Grad der gesundheitlichen Einschränkung nicht noch einmal selbst. Dadurch wird das Verfahren vereinfacht und die Leistungsbeantragung für den betroffenen Beamten deutlich erleichtert.
Die passende Absicherung wählen
Während Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut beraten sind, sollten Beamte darauf achten, dass ihre Absicherung eine echte DU-Klausel beinhaltet. Nur so ist gewährleistet, dass sie im Fall der Fälle zügig und unbürokratisch ihre Leistungen erhalten. Der Markt bietet hier unterschiedliche Varianten – ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich daher. (-ver / www.bocquel-news.de)
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