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Konzepte und Kriterien

Beratungsdokumentation im Feinschliff praxisnah

14. Februar 2013 - Viel Arbeit steckt in den neuen „Erläuterungen zur Beratungsdokumentation", deren Feinschliff jetzt vorgelegt wurde. Der „Arbeitskreis Beratungsprozesse" und seine Spezialisten ließen dazu Erfahrungswerte aus fünf Jahren Beratungsdokumentation einfließen.

BeratungsprozesseDer „Arbeitskreis Beratungsprozesse" arbeitete unermüdlich am Feinschliff für die Beratungsdokumentation. Fünf Jahre lang haben Vermittler im Arbeitsalltag Erfahrungen mit der Beratungsdokumentation, wie sie das VVG vorschreibt, gesammelt. Jetzt ließ der Arbeitskreis die neu gewonnenen Erkenntnisse aus der Praxis in die Beratungsdokumentation einfließen - mit gutem Resultat, denn die Beratungsdokumentation ist nach Ansicht der Experten gleichzeitig transparenter geworden.

Die „Erläuterungen zur Beratungsdokumentation" und eine Word-Vorlage für die Beratungsdokumentation können von der Webseite des Arbeitskreises heruntergeladen werden. Interessierte finden weitergehende Informationen unter www.beratungsprozesse.de.

Empfehlungen und Textvorlagen
Wie der Projektkoordinator „Arbeitskreis Beratungsprozesse", Friedel Rohde, dazu mitteilt, entwickelt der Arbeitskreis Beratungsprozesse Empfehlungen und Textvorlagen, die Maklern mehr Rechtssicherheit in der Beratung geben. Dazu zählen neben der Beratungsdokumentation auch Risikoanalysebögen, Empfehlungen zur Erstinformation, Auswahlkriterien für den Rat des Maklers oder Hilfen für den Beratungsprozess.

Mit der Beratungsdokumentation, wie sie das VVG (Versicherungs-Vertrags-Gesetz) vorschreibt, haben Vermittler fünf Jahre lang Erfahrungen sammeln können. Den Angaben zufolge stützen sich insbesondere Makler auf die Empfehlungen vom Arbeitskreis Beratungsprozesse, vormals Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie. Nun hat eine mit Juristen besetzte hochkarätige Arbeitsgruppe des Arbeitskreises die vielfältigen Erfahrungen ausgewertet und die „Erläuterungen für die Beratungsdokumentation" überarbeitet sowie optimiert.

Im Zentrum steht der Beratungsvorgang des Maklers. Hier empfiehlt der Arbeitskreis, neben den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden auch den Beratungsprozess selbst zu dokumentieren.

Versicherte Risiken dokumentieren
Wie der Arbeitskreis mitteilt, müssen die wesentlichen Eckpunkte des in Frage kommenden Versicherungsschutzes abgeklärt und dokumentiert werden (in der Hausratversicherung zum Beispiel versicherte Risiken und Gefahren). Darüber hinaus sollte ein Makler ebenfalls in seiner Dokumentation festhalten, warum einzelne Lösungen nicht in Betracht kommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn auf Grund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeits-Versicherung möglich ist.

Empfehlung eines geeigneten Versicherungsunternehmens
Eine entscheidende Passage in der Beratung von Maklern ist den Angaben zufolge die Empfehlung eines geeigneten Versicherungsunternehmens. Der Arbeitskreis rät, die Auswahl des Versicherers und die konkrete Produktauswahl nebst Begründung zu dokumentieren. Diese Dokumentation umfasst die Empfehlung des Maklers und alle für den Kunden relevanten Kriterien. Auch das Verhältnis von Preis und Leistung soll in die Dokumentation Eingang finden.

Mehrfachagenten empfiehlt der Arbeitskreis dringend, ihre Versichererauswahl ebenfalls zu begründen, sofern sie in der beratenen Sparte mehr als einen Versicherer vertreten. Auch für sie ist - wie selbstverständlich auch für Ausschließlichkeitsvertreter - die Begründung der Produktauswahl obligatorisch.

Hans-Ludger Sandkühler Entscheidung des Kunden festhalten
Makler sollten in jedem Fall die Entscheidung ihres Kunden dokumentieren, so der Arbeitskreis. Die Experten hoben erneut hervor, dass die Makler ebenfalls notieren sollten, welchen Empfehlungen aus welchen Gründen ein Kunde nicht folgt. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn Risikoeinschlüsse oder Zusatzbausteine angeboten werden und der Kunde diese nicht akzeptiert.

„Vermittler kennen die Situation: Mancher Kunde sagt „das ist mir zu teuer" oder „das brauche ich nicht", sagt Hans-Ludger Sandkühler (Foto), Mitglied der Arbeitsgruppe Recht im „Arbeitskreis Beratungsprozesse", zu den jüngsten Ergebnissen. „Wir empfehlen dringend, all dies zu dokumentieren", so Sandkühler. „Auf diese Weise kann späteren Meinungsverschiedenheiten vorgebeugt  werden, und die Gefahr einer gerichtlichen Auseinandersetzung sinkt deutlich. Das spart bei allen Beteiligten Geld, Zeit und Nerven."

Den Arbeitskreis fördern und unterstützen im Rahmen seines Partnerprogramms die Gesellschaften

  • Allianz
  • VHV Versicherungen
  • Nürnberger Versicherungsgruppe
  • Volkswohl Bund
  • Canada Life
  • Swiss Life
  • Alte Leipziger
  • Askuma
  • Alte Oldenburger
  • Barmenia
  • Itzehoer
  • R+V
  • Janitos
  • MyLife
  • HDI
  • teckpro AG
  • AMEXPool AG
  • Stuttgarter
  • KS/Auxilia.

Der Arbeitskreis genießt laut Friedel Rohde in der Branche hohe Akzeptanz. So fließen seine Empfehlungen bereits in die VVG-Kommentare ein. Der „Arbeitskreis Beratungsprozesse" ist eine Initiative von Vermittler-Verbänden und Service-Gesellschaften, die Versicherungs- und Finanzvermittler in ihrer kundenorientierten Beratung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen unterstützen wollen. Er gründet auf dem Fundament der Brancheninitiative „Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation". Der Arbeitskreis wurde 2004 von den Berufsverbänden und Servicegesellschaften BMVF (www.bmvf.de), BVK (www.bvk.de), Charta Börse für Versicherungen AG (www.charta.de), germanBroker.net AG (www.germanbroker.net) und dem Verband der Fairsicherungsmakler (www.fairsicherungsmakler.de) ins Leben gerufen. (eb / www.bocquel-news.de)

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