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Beim PKV-Ombudsmann kaum Corona-Beschwerden

4. Februar 2021 - Die Schlichtungs-Stelle PKV-Ombudsmann erhielt im Jahr 2020 mit 5.906 Anfragen fast genauso viele Beschwerde-Anträge wie im Jahr zuvor. Damit liegt der Wert deutlich unter dem 10-Jahres-Durchschnitt von 6.223. Zu den Hauptdifferenzen zählten Beitragsanpassungen, medizinische Notwendigkeit und Gebührenstreitigkeiten.

Die Anzahl der Corona-bedingten Anträge fielen bei der Schlichtungsstelle PKV-Ombudsmann (www.pkv-ombudsmann.de) kaum ins Gewicht. Gleichwohl wurde auch in der Schlichtungsstelle eine Strategie zum Schutz der Mitarbeiter umgesetzt, was mit einigem Mehraufwand verbunden war.

Die ungewöhnlich hohe Zahl der Antragseingänge im Jahr 2018 bleibt damit weiter eine Besonderheit in dieser langjährigen Entwicklung. Sie beruhte auf einem Eingang von 1.177 Anträgen zum Jahresende, die sich allein auf die Frage zur Berechtigung von Beitragsanpassungen in der Krankheitskostenvollversicherung bezogen, nachdem eine Entscheidung des BGH dazu ergangen war. Obwohl das Thema der Beitragsanpassungen auch im Jahr 2020 den BGH und den Ombudsmann beschäftigte, blieb ein entsprechender Anstieg dieses Jahr aus.

Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung zuständig ist, liegt die Zahl der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei unter 0,02 Prozent. Dies spricht für eine weiterhin hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der Krankenversicherer. Wie in den Jahren zuvor kann der Ombudsmann erneut über eine konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Versicherungsunternehmen berichten. (-ver / www.bocquel-news.de)

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