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Konzepte und Kriterien

Bei Solvency II und LVRG liegen Versicherer im Plan

10. November 2014 - Als „weitgehend abgeschlossen" sehen 78 Prozent der Versicherer ihre Vorbereitungen für die EU-Finanzaufsicht in Sachen Solvency II; 86 Prozent sind beim LVRG im Plan; so das Umfrage-Ergebnis der zahlreichen Teilnehmer bei der 13. SimCorp Fachtagung.

mikrophonZahlreiche Assekuranz-Unternehmen planen, neue Lebensversicherungsprodukte mit alternativen Garantien auf den Markt zu bringen. Das ergab eine Umfrage, die bei der SimCorp Fachtagung für Versicherungen (www.simcorp.de) in Köln an die zahlreichen Teilnehmer gerichtet war ("Assekuranz-Wetterlage: Da braut sich was zusammen").

Zum Thema „Versicherer auf neuen Wegen bei der Kapitalanlage" diskutierten circa Fach- und Führungskräfte der deutschen Versicherungsindustrie über die aktuelle Branchensituation. Dazu gehörte auch die Befragung nach Einschätzungen zu aktuellen Fragen und zu den Herausforderungen, die in den Assekuranzen jetzt zeitnah gelöst werden sollten.

Die Umfrage ergab, dass 78 Prozent der Unternehmen ihre Vorbereitungen für die künftige EU-Finanzaufsicht in Sachen Solvency II als weitgehend als abgeschlossen bezeichneten. Aus Sicht der SimCorp-Tagungs-Teilnehmer sind die Problemfelder zur Einführung des Regelwerks vor allem noch die Projektsteuerung, die Datenaufbereitung und die komplexe IT-Systemlandschaft.

Darüber hinaus wollten Führungskräfte des weltweit tätigen internationalen Spezialisten für Investment- und Portfolio-Management-Software Simcorp von den Besuchern wissen, ob sie sich für die Umsetzung des neuen Lebensversicherungsreform-Gesetzes (LVRG) gerüstet fühlen. Auf diese Frage antworteten 86 Prozent der Teilnehmer mit „Ja".

Wer setzt auf alternative Investments?
Des Weiteren ging es um die Frage, ob ihre Unternehmen vermehrt auf alternative Investments setzen. Das Ergebnis: Die deutliche Mehrheit von 67 Prozent investiert bereits heute in alternative Einlagen. Die SimCorp-Fachleute kommentierten dies erstaunt, denn diese Haltung sei in den aktuellen Kapitalmarktstatistiken noch nicht festzustellen. Unterm Strich hieß es, dass beispielsweise in Immobilien, Immobiliendarlehen, Private Equity, Infrastruktur, Objektfinanzierungen und das weite Feld der erneuerbaren Energien investiert werde. 33 Prozent der Tagungsteilnehmer gaben an, dass dieser Sachverhalt in ihren Häusern nicht zuträfe. Allerdings machte nahezu die Hälfte dieser Gruppe deutlich, dass sie in naher Zukunft ebenfalls auf Alternatives setzen würden.

Auf die Frage, ob die Besucher im Zuge der Niedrigzinsen bereits neue Lebensversicherungs-Produkte mit alternativen Garantien auf den Markt gebracht haben, antworteten 44 Prozent mit „Ja". Bei der Mehrheit sei das offenbar nicht der Fall, stellten die Fachleute fest. Gleichwohl würde knapp die Hälfte von ihnen anpeilen, derartige Produkte in naher Zukunft zu präsentieren.

Die abschließende Frage „Ist das Outsourcing der Kapitalanlagen-Verwaltung für Sie ein Thema?" ergab ein klares Votum: 78 Prozent antworteten mit „Nein". Trotz der schwierigen Kapitalmarkt-Situation ist demnach das Outsourcing immerhin für 22 Prozent ein Thema.

Versicherer sehen Kapitalanlagen-Verwaltung eine ihrer Kernkompetenzen
Die Versicherungs-Unternehmen würden die Kapitalanlagen-Verwaltung weiterhin meist als eine ihrer Kernkompetenzen ansehen. Die Simcorp-Fachleute betonten, dass sich ihrer Einschätzung nach die Umsatzsteuerpflicht für entsprechende Services nachteilig bemerkbar mache. Sie behindere das Outsourcing in der Finanzindustrie. Für Spezialthemen wie beispielsweise der Bereich Hedgefonds würden dagegen eher externe Dienstleister ins Boot geholt.

Outsourcing-Anbieter unterliegen der Umsatzsteuer - Versicherer nicht
Dazu muss man wissen, dass die Dienstleistung des Outsourcing-Anbieters der Umsatzsteuer unterliegt. Da aber für Banken und Versicherer in ihrem Kerngeschäft keine Umsatzsteuer erhoben wird, könnten sie die gezahlten Steuern für gewöhnlich nicht geltend machen. Es sei jedoch gängige Praxis, dass ein Outsourcing möglich sei, weil das Bundesfinanzministerium (www.bundesfinanzministerium.de) die Outsourcing-Leistungen auf dem Verwaltungswege von der Mehrwertsteuer befreie. Der Bundesrechnungshof (www.bundesrechnungshof.de) hatte diese Entscheidung jedoch kritisiert, weil keine Rechtsgrundlage bestehe, sie vielmehr einer gesetzlichen Regelung vorgreife. Den Angaben zufolge waren zwei entsprechende Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung und des Bundesrates im Sande verlaufen, die Bank- und auch Versicherungs-Outsourcing von der Mehrwertsteuer befreien sollten. (-el / www.bocquel-news.de)

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