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Konzepte und Kriterien

BaFin aktualisiert FAQ zur Weiterbildungspflicht

23. August 2023 - Die Pflicht zur Weiterbildung in der Versicherungsbranche ist wichtiges Thema. Jetzt hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine überarbeitete Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zur Weiterbildungspflicht für Angestellte aus der Versicherungsbranche veröffentlicht.

Mit den aktualisierten FAQs sollen im speziellen Versicherungsvermittler*innen Versicherungsberater*innen und vertrieblich tätige Angestellte angesprochen werden.

Die Liste der Fragen und Antworten wurde von der BaFin (www.bafin.de) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (www.dihk.de) und den Industrie- und Handelskammern (www.ihk.de) erarbeitet.

Die Notwendigkeit für die aktuelle Überarbeitung der FAQs ergab sich aus offenen Fragen und Anliegen aus der Branche, die in den bisherigen Versionen der FAQs entweder nicht behandelt oder nicht ausführlich genug erörtert worden waren.

Unter den aktualisierten Punkten der FAQs finden sich folgende Anpassungen:

  • Es wurde hinzugefügt, dass dual Studierende während ihrer Studientätigkeiten nicht der Weiterbildungspflicht unterliegen. Erst wenn sie außerhalb ihres Studiums vertrieblich tätig sind, greift die Weiterbildungspflicht (siehe Seite 3).
  • Personen, die hauptsächlich nicht-versicherungsspezifische Fachkenntnisse einsetzen und bei denen die Versicherungsfachkenntnisse nur eine geringe Rolle spielen, werden nicht als (Rück-)Versicherungsvertriebstätige angesehen (siehe Seite 3 mit Beispielsfällen).
  • Unter der Frage/Antwort Nummer 5 wurde klargestellt, dass Inhalte, die unter Anlage 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) aufgeführt sind, als anerkennungsfähige Weiterbildungen gelten können. Diese Inhalte müssen jedoch einen deutlichen versicherungsfachlichen Bezug aufweisen. Insbesondere im Bereich "Kundenberatung" und "Rechtliche Grundlagen" wird auf die Bedeutung dieser Inhalte eingegangen. Weiterbildungen im Bereich "Kundenberatung" müssen spezifisch auf die Beratungstätigkeit bei Versicherungsvermittlung und -beratung abzielen, während der Bereich "Rechtliche Grundlagen" ebenfalls einen klaren Versicherungsbezug aufweisen muss (siehe Seite 5).
  • Zusätzliche Erläuterungen wurden in den FAQ Nummern 5 und 6 aufgenommen, die sich auf Marketingveranstaltungen und volkswirtschaftliche Weiterbildungen beziehen (siehe Seite 5 und 6).
  • Die FAQ Nummer 5.6 behandelt die Anrechenbarkeit von Tätigkeiten als Dozent, Vortragender oder Trainer. Hier wurde hinzugefügt, dass wiederholte identische Vorträge innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehrfach angerechnet werden können. Hingegen können unterschiedliche Vorträge jeweils einmal pro Kalenderjahr berücksichtigt werden (siehe Seite 7).

Die aktualisierten FAQs dienen dem Ziel, Unklarheiten in Bezug auf die Weiterbildungspflicht in der Versicherungswirtschaft zu beseitigen. Da sie in Zusammenarbeit mit der DIHK und den IHKs erstellt wurden, wird eine kontinuierliche Aktualisierung dieser FAQs gewährleistet. Die Überarbeitungen zielen darauf ab, den Anforderungen der Branche gerecht zu werden und eine transparente Grundlage für die Weiterbildung der Beschäftigten im Versicherungssektor zu bieten. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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