22. August 2023 - Kürzlich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Rundschreiben 07/2023 zur Geldwäsche veröffentlicht. Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BVK) präsentiert dazu Fachinformationen, inklusive Musterrisikoanalyse, um seine Mitglieder*innen bei ihren Pflichten zu unterstützen.
Das Rundschreiben der BaFin (www.bafin.de) enthält eine Aktualisierung der Liste von Staaten, die strategische Mängel in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen und somit Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen. Diese Staaten, auch als Hochrisiko-Staaten bezeichnet, basieren auf einem Bericht der Financial Action Task Force (FATF) und umfassen mehr als 20 Länder, darunter Nordkorea, Iran und Syrien.
Die jüngste Aktualisierung des BaFin-Rundschreibens betrifft insbesondere Versicherungsvermittler*innen, die seit der Einführung der 3. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie (2005/60/EG) als Verpflichtete gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) gelten. Dies gilt vor allem für Vermittler von Lebensversicherungen, Dienstleistungen mit Anlagezweck, Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr und Kapitalisierungsprodukten. In diesem Kontext sind Versicherungsvermittler dazu angehalten, nicht nur die Identifizierung von Vertragspartnern bei juristischen Personen und Gesellschaften durchzuführen, sondern auch die wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln. Sollten Verdachtsfälle auftreten, sind sie verpflichtet, diese an die inländische Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden, die entsprechende weitere Maßnahmen ergreift.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de) steht seinen Mitgliedern unterstützend zur Seite. Er stellt eine Fachinformation zur Verfügung, die eine Musterrisikoanalyse beinhaltet und dazu dient, die Pflichten aus dem GwG zu erfüllen. Zusätzlich bieten Fachreferenten Beratung an und führen spezielle Online-Kurse durch.
Die Zeitschrift "VersicherungsVermittlung", die vom BVK herausgegeben wird, enthält aktuelle Berichte und Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche. Der BVK hat auch in der Vergangenheit Stellungnahmen zum Geldwäschegesetz und zum BaFin-Konsultationsverfahren veröffentlicht.
Das kürzlich veröffentlichte BaFin-Rundschreiben basiert auf der Delegierten Verordnung der Europäischen Union 2016/1675, die am 17. Mai 2023 durch die EU 2023/1219 geändert wurde. Diese Verordnung gilt unmittelbar für alle EU-Mitgliedsstaaten und bedarf keiner weiteren Umsetzung durch nationale Gesetzgebung. (-ver / www.bocquel-news.de)
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