6. Juni 2025 - Wer online Versicherungen, Wertpapiere oder Kryptowerte aktiv vermittelt, braucht eine gewerberechtliche Zulassung. Daher fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) klare gesetzliche Regeln und mehr Kontrolle für sogenannte Finfluencer – also Social-Media-Influencer, die Finanzprodukte empfehlen.
Der Einfluss von Finfluencern wächst rasant. Laut einer aktuellen BaFin-Umfrage (www.bafin.de) lassen sich über die Hälfte der Anlegerinnen und Anleger der Generationen Y und Z bei ihren Anlageentscheidungen von Empfehlungen in sozialen Netzwerken leiten.
Der BVK (www.bvk.de) sieht hierin eine Entwicklung, die gesetzlich stärker reguliert werden muss. „Gleiche Bedingungen für alle“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Vermittler benötigen eine gewerbliche Zulassung, damit sie entsprechende Produkte aktiv
Gutachten bringt Klarheit
Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Finfluencer zu klären, hat der BVK ein Gutachten beim renommierten Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin in Auftrag gegeben.
Das Gutachten, das auf der Jahreshauptversammlung des Verbandes in Bonn vorgestellt wird, kommt zu einem differenzierten Ergebnis:
- Anlageempfehlungen sind erlaubt, solange sie sachlich korrekt und ohne Interessenkonflikte erfolgen.
- Empfehlungen mit Abschlussaufruf machen Finfluencer zu Tippgebern – sie müssen Vergütungen transparent machen.
- Aktive Vermittlung von Finanzprodukten erfordert eine gewerberechtliche Erlaubnis. Ohne diese handeln Finfluencer rechtswidrig – mit möglichen Konsequenzen wie Bußgeldern, Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtlicher Verfolgung.
BVK fordert schärfere Kontrollen
„Kompetente Finfluencer können einen wertvollen Beitrag zur Finanzbildung leisten, vor allem bei jungen Menschen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Aber Empfehlungen müssen objektiv und rechtlich sauber erfolgen. Deshalb fordern wir, dass BaFin und IHKs durch Stichproben prüfen, wer illegal als Finanzvermittler agiert.“
Heinz fordert zudem, die gewerberechtliche Erlaubnispflicht nach § 34f der Gewerbeordnung auch auf Kryptowerte auszuweiten. Ziel sei ein fairer Wettbewerb – insbesondere gegenüber zugelassenen und geprüften Vermittlern.
Verbraucherschutz im Fokus
Auch BVK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele kündigt Maßnahmen an: Der BVK werde als einziger qualifizierter Wirtschaftsverband der Versicherungsbranche gegen unqualifizierte und unseriöse Finfluencer juristisch vorgehen – im Sinne des Verbraucherschutzes, wie Eichele betont.
Der BVK setzt sich für einheitliche Spielregeln am Finanzmarkt ein – auch in den sozialen Medien. Wer Finanzprodukte empfiehlt oder vermittelt, muss sich an geltendes Recht halten. Für Finfluencer heißt das: Transparenz, Zulassung – oder Konsequenzen. (-ver / www.bocquel-news.de)
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