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Konzepte und Kriterien

BVK mahnt Unternehmen wegen Irreführung ab

17. Juli 2025 - Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat ein Handelsunternehmen wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Der Vorwurf: Im Online-Vertrieb von Zahnzusatz- und Tierkrankenversicherungen werde der irreführende Eindruck erweckt, das Unternehmen sei ein zugelassener Versicherungsvermittler.

Nach Angaben des BVK (www.bvk.de) wird im Buchungsprozess auf der Unternehmenswebsite suggeriert, dass es sich beim Anbieter um einen registrierten Vermittler handle – obwohl weder die notwendige Zulassung noch die damit verbundene Beratungs- und Informationspflicht erfüllt werde. BVK-Präsident Michael H. Heinz sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sowie gegen Prinzipien der Firmenklarheit und Vermittlertransparenz.

Fehlende Beratung und mangelhafte Aufklärung
Kritik übt der Verband zudem an der fehlenden qualifizierten Beratung. Verbraucher würden über wesentliche Merkmale der angebotenen Versicherungen nicht ausreichend aufgeklärt. Aus Sicht des BVK liegt dadurch auch ein Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz und die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) vor, die ein einheitliches Schutzniveau für Verbraucher und faire Wettbewerbsbedingungen im Vertrieb fordert.

Berufsverband fordert rechtliche Konsequenzen
„Es ist für Verbraucher hochgradig irreführend, wenn ein Unternehmen als Vermittler auftritt, ohne über die entsprechende Qualifikation und Zulassung zu verfügen“, so Heinz. Er fordert nicht nur die sofortige Unterlassung der Bezeichnung, sondern auch eine strafbewehrte Verpflichtungserklärung. Darüber hinaus appelliert der Verband an die zuständigen Aufsichtsbehörden, Verstöße dieser Art konsequent zu verfolgen und zu sanktionieren.

Transparenz und Fairness als Maßstab
Der BVK betont die Bedeutung klarer und ehrlicher Kommunikation im Versicherungsvertrieb. Nur so könne Vertrauen in die Branche erhalten bleiben und ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden. Der Verband sieht in dem Fall ein Beispiel dafür, wie digitale Vertriebskanäle nicht zulasten von Verbraucherschutz und rechtlicher Sorgfaltspflicht genutzt werden dürfen. (-ver / www.bocquel-news.de)

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