9. Mai 2025 - Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) äußert scharfe Kritik am jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur vergleichenden Werbung durch das Online-Vergleichsportal Check24. Der Verband warnt vor negativen Folgen für Verbraucher und fordert gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer – ob digital oder analog.
In dem Urteil vom 8. Mai 2025 (Az: C-697/23) entschied der EuGH, dass Check24 (www.check24.de) keine unlautere vergleichende Werbung betreibt, wenn es Versicherungstarife mit Schulnoten versieht. Begründet wurde dies damit, dass Check24 als Vermittler nicht in direktem Wettbewerb zu Versicherungsunternehmen wie der HUK-Coburg (www.huk.de) stehe. Somit fielen die bestehenden Regelungen zur vergleichenden Werbung nicht unter diese Fallkonstellation. Die endgültige juristische Bewertung liegt nun beim Landgericht München.
Für den BVK (www.bvkl.de) ist das Urteil ein Schritt in die falsche Richtung. Verbandspräsident Michael H. Heinz betont: „Das Urteil des EuGH ignoriert die Realität des digitalen Versicherungsvertriebs. Vergleichsportale wie Check24 haben erheblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Verbraucher und verfolgen zugleich wirtschaftliche Eigeninteressen.“ Die Darstellung komplexer Versicherungsprodukte in Form von Schulnoten hält der BVK für verkürzend und irreführend – insbesondere, wenn sie ohne umfassende Beratung und Kontext erfolgt.
Heinz warnt davor, dass solche vereinfachten Bewertungsmethoden dem Wesen und der Bedeutung individueller Beratung nicht gerecht würden. „Gerade in einem sensiblen Bereich wie der privaten Absicherung müssen objektive Information und persönliche Beratung Hand in Hand gehen – unabhängig davon, ob der Vertrieb online oder vor Ort erfolgt.“
Rechtlicher Konflikt mit Vorgeschichte
Der Streit zwischen dem BVK und Check24 ist nicht neu. Bereits 2015 hatte der Verband Klage gegen das Portal erhoben, da es seinerzeit unter dem Anschein eines neutralen Vergleichsdienstes agierte, de facto jedoch als Versicherungsmakler tätig war – ohne die damals geltenden Aufklärungs- und Beratungspflichten zu erfüllen. 2017 urteilte das Oberlandesgericht München zugunsten des BVK und verpflichtete Check24, über seine Maklerrolle sowie etwaige Provisionen transparent zu informieren.
Blick nach vorn: Verantwortung des Landgerichts München
In der nun bevorstehenden Entscheidung des Landgerichts München I sieht der BVK eine neue Chance, die Bedeutung qualifizierter Beratung in den Mittelpunkt zu stellen. Nur so sei es möglich, irreführende Informationen zu unterbinden und die Entscheidungsgrundlagen für Verbraucher zu stärken.
Der BVK fordert gleiche rechtliche Maßstäbe für alle Marktakteure – unabhängig vom Vertriebsweg. In einem digitalisierten Marktumfeld darf der Schutz der Verbraucher nicht hinter technischen Möglichkeiten oder wirtschaftlichen Interessen zurückstehen. (-ver / www.bocquel-news.de)
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