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BVK: kein Courtageverbot für die Makler*innen

12. Juni 2023 - Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fühlt sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die EU-Kleinanlegerstrategie kein Courtageverbot für Versicherungsmakler*innen in Deutschland vorsieht. Diese Ansicht wurde durch die vor kurzer Zeit veröffentlichten Äußerungen der EU-Kommission unterstrichen.

„Schon Anfang Mai haben wir festgestellt, dass das Provisionsverbot, das von der EU-Kommission in den Entwurf der Retail Investment Strategy (RIS) aufgenommen wurde, nur für unabhängige Beratung gilt, also im weitesten Sinne für Versicherungsberater, die auf Honorarbasis arbeiten", betont Michael H. Heinz, Präsident BVK (www.bvk.de). „Für Versicherungsmakler in Deutschland war dieses Courtageverbot nicht gedacht. Unsere intensive Interessenvertretung der Vermittler auf EU- und nationaler Ebene war letztendlich erfolgreich. Dennoch ist die Gefahr noch nicht vollständig gebannt". Fährt Heinz fort.

Um in dem komplexen Regelungsumfeld der EU mehr Klarheit und Objektivität in die Diskussion innerhalb der Vermittlerbranche zu bringen, hat der BVK zudem ein rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, das von einer Universität erstellt wird. Dieses Gutachten soll auch dem deutschen Gesetzgeber als methodische Auslegungshilfe dienen.

„Als führender Vermittlerverband Deutschlands tragen wir eine besondere Verantwortung gegenüber dem Berufsstand und möchten unsere Mitglieder sowie die Branche mit sachbezogenen Informationen und Kenntnissen unterstützen", erklärte BVK-Präsident Heinz.

Die EU-Kleinanlegerstrategie hat das Ziel, den Schutz von Kleinanlegern zu verbessern und Transparenz in der Finanzberatung sicherzustellen. Dabei sind auch Regulierungen im Bereich der Provisionszahlungen vorgesehen, um mögliche Interessenkonflikte zwischen Finanzberatern und ihren Kunden zu minimieren. Der BVK betont jedoch, dass diese Regelungen nicht auf Versicherungsmakler abzielen, sondern auf Berater, die eine unabhängige Honorarberatung anbieten.

Die Vermittlerbranche in Deutschland verfolgt die Entwicklungen in der EU-Kleinanlegerstrategie aufmerksam und setzt sich für die Interessen der Versicherungsmakler ein. Der BVK betont, dass es weiterhin wichtig ist, den Dialog mit den EU-Institutionen fortzuführen und auf nationaler Ebene geeignete Lösungen für den Berufsstand zu finden.

Der BVK ist optimistisch, dass die Interessen der Versicherungsmakler*innen letztendlich angemessen berücksichtigt werden und dass die Diskussionen auf einer sachlichen Grundlage geführt werden können. Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens werden dabei eine wichtige Rolle spielen und als Orientierungshilfe für den deutschen Gesetzgeber dienen. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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