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BUZ: Mehr Berufsgruppen und sinkende Beiträge

4. Februar 2013 - Die R+V hat ihr Angebot der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) nicht nur auf Unisex umgestellt, sondern auch inhaltlich überarbeitet. So steigt ab sofort die Zahl der Berufsgruppen in der neuen BUZ von vier auf acht - positiv für einige Prämien.

BERUFSUNFÄHIGKEIT Die R+V Versicherung AG (www.ruv.de) bietet eine neue Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) an. Neuerdings wird die Anzahl der Berufsgruppen auf acht erweitert. Durch das „Tuning" in feinere Einstufungen können sich für Neukunden bei einigen Berufen die Beiträge zum Teil erheblich reduzieren, etwa für Maschinenbau-Ingenieure oder Exportkaufleute.

Trotz Unisex falle bei der neuen BUZ für viele Männer der Beitrag günstiger aus, teilt die R+V mit: In mehreren Berufen sinken aufgrund der neuen Einteilung die Beiträge, beispielsweise für Mechatroniker, Dreher und Bankkaufmänner. Zusätzlich verzichtet die R+V mit der Neukalkulation in allen Berufsgruppen auf eine abstrakte Verweisung.

Auch innerhalb einiger Berufe gibt es laut R+V ab sofort Zusatzkriterien, durch die das Berufsunfähigkeitsrisiko besser eingestuft werden kann. Ein Beispiel: Der Handwerksmeister, der mehr als zehn Mitarbeiter führt und fast ausschließlich geschäftsführend tätig ist, wird seltener berufsunfähig als ein mitarbeitender Handwerksmeister. Deshalb sorgen die Zusatzkriterien "90 Prozent Schreibtischtätigkeit", "Führung von mehr als zehn Mitarbeitern" sowie auch "Akademiker" künftig für niedrigere Beiträge.

Vorteile für Azubis, Studenten und Selbstständige
Mit der Neuauflage der BUZ hat die R+V auch die Bedingungen überarbeitet. Davon profitieren beispielsweise Auszubildende, Studenten und Selbstständige. Den Angaben zufolge wird bei Azubis bei der Prüfung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, der mit der Ausbildung angestrebte Beruf zugrunde gelegt. Anders verhalte es sich dagegen bei Studenten: Hier spielt die "Studierfähigkeit" eine Rolle. Liegt bereits während des Studiums ein unterschriebener Arbeitsvertrag vor, der den Abschluss des Studiums voraussetzt, wird bei der Prüfung die im Arbeitsvertrag genannte Tätigkeit zugrunde gelegt.

Transparente Umorganisationsprüfung für Selbstständige
Für Selbstständige hat die R+V Versicherung die sogenannte Umorganisationsprüfung deutlich transparenter gestaltet. Bei Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern verzichtet der Wiesbadener Versicherer ab sofort generell auf die Umorganisationsprüfung.

Nachversicherungs-Garantie erweitert
Ändert sich die Lebenssituation, haben die Kunden bei bestimmten Ereignissen die Möglichkeit, die Höhe ihrer Berufsunfähigkeits-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Diese Nachversicherungs-Garantie wurde erweitert und gilt den Angaben zufolge nun beispielsweise auch im Fall einer Baufinanzierung oder bei der erstmaligen Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit. (-el / www.bocquel-news.de)

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