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BU-Marktstandard-Analyse zeigt, da ist Luft nach oben

1. August 2023 - Das Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) aus Köln präsentiert bereits seit 2011 regelmäßig die sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die Analyse liefert wichtige Informationen über die üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen und richtet sich an die gesamt Branche.

Grundlage für die Marktstandards-Analyse bilden sämtliche derzeit auf dem deutschen Markt verfügbaren Berufsunfähigkeits-Tarife. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lebensversicherer ihren Sitz in Deutschland haben oder nach einer bestimmten Rechtsform organisiert sind. Auch regionale Anbieter und Versicherer mit spezifischen Vertriebswegen werden berücksichtigt. Infinma betrachtet als eigenständige Produkte alle Tarife, die von den Gesellschaften mit einem eigenständigen Bedingungswerk angeboten werden.

Das Ziel der infinma-Untersuchung (www.infinma.com) ist es, den Marktteilnehmern einen Einblick in den aktuellen Stand der Regelungen der verfügbaren Absicherungsmöglichkeiten zu geben. Dabei entwickelt infinma keine eigenen Mindestanforderungen oder definiert wünschenswerte Produkteigenschaften aus Kundensicht.

Die Marktstandards in der BU basieren auf der Analyse wichtiger Qualitätsmerkmale in den Versicherungsbedingungen. Derzeit werden insgesamt 18 Kriterien ausgewertet, um die konkreten Ausprägungen in den Bedingungen zu erfassen. Die am häufigsten vorkommende Ausprägung definiert den Marktstandard, der als "marktübliche Durchschnittsregelung" betrachtet wird. infinma vergibt kostenlose Zertifikate an Produkte, die in allen 18 Kriterien den Marktstandard mindestens erreichen oder übertreffen.

„Schon bei der letzten Untersuchung der BU-Marktstandards hatten wir vom Konkurrenzdruck durch die Grundfähigkeitsversicherung gesprochen. Inzwischen scheint die BU in vielen Häusern in den Winterschlaf gegangen zu sein; aktuell erschöpfen sich die Anstrengungen der Versicherer vermeintlich auf immer neue Prämiensenkungen und das „Erfinden“ neuer Berufsbilder“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse.

„Das ist insofern schade, da es immer noch einige Themen gibt, bei denen auf der Bedingungsseite Luft nach oben wäre. Nach wie vor ist es bspw. bei 3 von 4 Tarifen im Leistungsfall erforderlich, dass die versicherte Person von sich aus die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit anzeigen muss. Das ist durchaus nicht so trivial, wie es sich anhört.“ ergänzte Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann.

„In mehr als der Hälfte aller Tarife ist auch immer noch ein befristetes Anerkenntnis vorgesehen. Das ist aus Kundensicht nicht zwingend vorteilhaft; vor allem dann nicht, wenn der Kunde im Anschluss an die Befristung einen komplett neuen Leistungsantrag stellen muss“, fährt Glissmann fort.

Dennoch bleibt die Qualität der Bedingungen in der Breite relativ hoch, und Unterschiede in den Produkten sind vor allem in den Detailregelungen zu einzelnen Kriterien zu finden. Hierbei geht es zum Beispiel um die Dauer der Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit oder um den Verzicht auf Umorganisation des Arbeitsplatzes für bestimmte Personengruppen.

„Für das nächste Update der Marktstandards werden wir erneut prüfen, ob es nicht an der Zeit und sinnvoll ist, dass eine oder andere Kriterium auszutauschen. Teilzeitregelung, Verlängerungsoption oder Krebshilfen u. ä. könnten sich dabei anbieten. Möglicherweise kommt dann auch wieder ein wenig Bewegung in die Marktstandards“, gab Schulz einen Ausblick auf die Zukunft.

Die Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind somit ein wichtiges Instrument, um Transparenz und Vergleichbarkeit in der Branche zu fördern und letztlich den Versicherungsschutz für Kund*innen zu verbessern. Jedoch handelt es sich dabei weder um offizielle Richtlinien oder Verordnungen. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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