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Autounfall mit Tieren - Welcher Schutz greift?

8. April 2021 - Kollisionen mit Tieren gehören in Deutschland zu den häufigsten Unfällen mit dem Auto. Ob der Schaden durch die Kfz-Versicherung abgedeckt wird, hängt von der involvierten Tierart und vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Schäden in Verbindung mit Haarwild werden hierzulande in der Regel schon von der Teilkasko-Versicherung abgesichert.

Nicht jede Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei Autounfällen mit Tieren. Zusammenstöße mit Tieren wie zum Beispiel Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein werden normalerweise von der Teilkasko abgedeckt. „Unfälle mit diesem sogenannten Haarwild sind in allen Tarifen abgedeckt“, Silke Rimmelspacher, Abteilungsleiterin Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung (www.ruv.de). Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, auch Luchse, Seehunde und Wisente

Blick in die Police gibt Sicherheit
Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus. Nicht generell versichert sind auch Unfälle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind. „Damit die Versicherung auch bei Kollisionen mit diesen Tieren oder streunenden Hunden einspringt, ist ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, beispielsweise auf ‚Tiere aller Art’“, so Rimmelspacher. Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen – falls das Tier noch am Unfallort ist und der Halter eindeutig ermittelt werden kann.

Wichtig zu wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden durch ein Tier am eigenen Fahrzeug nicht auf. Sie ist für Schäden bei anderen zuständig und zahlt beispielsweise die kaputte Leitplanke oder das abgeknickte Verkehrsschild. (-ver / www.bocquel-news.de)

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