19. August 2010 - Seit Wochenbeginn darf die Liechtensteiner Quantum Leben AG vorübergehend zum Schutz der Versicherteninteressen kein Neugeschäft mehr zeichnen. Bestehende Policen können normal weiterlaufen, verfügte die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein.
Als vorsorgliche Maßnahme bezeichnet die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (www.fma.li) ihre jüngste Verfügung, vorübergehend das Neugeschäft bei der Quantum Leben AG (www.quantum.li) mit Unternehmenssitz im liechtensteinischen Vaduz einzustellen. Die Betonung liege auf „vorübergehend", heißt es in einer FMA-Mitteilung. Die Reißleine müsse zum Schutz der Versicherteninteressen gezogen werden, weil Unklarheiten im Zusammenhang mit der Einhaltung der gesetzlichen Kapitalvorschriften durch Quantum aufgefallen seien. Zur Begleitung der von der FMA angeordneten Maßnahmen wurde bei der Quantum Leben AG zudem vorübergehend ein Sonderbeauftragter eingesetzt.
Bestehende Policen können ganz normal weiterlaufen, sagt Beat Krieger (Foto rechts), der für die Pressearbeit bei der Aufsichtsbehörde in Liechtenstein. Demnach sind alle Märkte betroffen, in denen die Quantum Leben tätig ist., so auch Deutschland. Produkte der Quantum Leben werden hierzulande von Maklern und Beratern vermittelt. Vor allem zwei Quantum-Produktelinien finden in der Bundesrepublik Deutschland Anklang: die individualisierte, fondsgebundene Rentenpolicen sowie so genannte Dread-Disease-Policen.
Nun ist nach Angaben des FMA-Sprechers Sache der Quantum Leben AG selbst, die Verfügung allen Vertriebspartner (auch in Deutschland) mitzuteilen.
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Die FMA Liechtenstein ist erst wenige Jahre alt. Die Aufsichtsbehörde nahm am 1. Januar 2005 als unabhängige Behörde den operativen Betrieb im Rahmen des Gesetzes vom 18. Juni 2004 über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG) in auf Liechtenstein auf. (eb / www.bocquel.de)
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