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Aufatmen in der Branche: IDD-Stichtag verschoben

27. November 2017 - Der Start der IDD wird verschoben. Jetzt soll die europäische Versicherungs­vertriebs-richtlinie am 1. Oktober 2018 statt wie ursprünglich 23. Februar 2018 in Kraft treten. Damit man nicht den Überblick bei den Richtlinien verliert, hat der BVK jetzt eine Checkliste zur IDD entwickelt. Sie soll vor allem Maklern den Umstieg erleichtern.

Aufatmen in der Versicherungsbranche: Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD wird später, als bisher bekannt, starten. Auf einen Vorschlag des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten hin plant die EU-Kommission nun, die Verschiebung der Anwendung der Richtlinie vom 23. Februar auf den 1. Oktober 2018 anzunehmen. Gleichzeitig ist damit ein anderes heiß diskutiertes Thema erstmal in den Hintergrund gerückt. Nämlich die zeitgemäße Neufassung der Versicherungsvermittlungs-Verordnung (VersVermV) bis Februar des kommenden Jahres.

Wie es aus Kreisen in Brüssel heißt, entwickelt die EU-Kommission einen neuen, formellen Gesetzesvorschlag, der dann erst vom EU-Parlament und dem EU-Ministerrat angenommen werden muss, bevor die Verschiebung vorgenommen werden kann. Bisher ist noch kein Termin bekannt. Nach Angaben der Kommission wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass er rechtzeitig vor dem ursprünglich geplanten Datum im Februar des kommenden Jahres fertiggestellt wird.

Fonds professionell berichtete im Internet, dass es sich bei diesem Schritt um eine Ausnahme handelt. „Unsere Präferenz war, dass wir ein termingerechtes Inkrafttreten stark bevorzugt hätten", hatte die Kommission berichtet. Dabei gilt es zu beachten, dass die EU-Staaten normaler Weise die Richtlinie bis zum 23. Februar in nationales Recht umsetzen müssen. Die Branche erhält jetzt offensichtlich bis Anfang Oktober Aufschub, um die neuen Regeln zu implementieren.

Gerade für kleinere Betriebe kommt der zeitliche Aufschub gelegen
Offiziell begründet die Kommission ihre Entscheidung damit, dass den Gesellschaften zwar rechtzeitig die nötigen Detailinformationen für die Umsetzung der IDD erhalten haben, doch es wäre für einen Teil der Versicherer regelrecht unmöglich die neuen Regeln pünktlich zu implementieren. Besonders für kleinere Versicherer ist der Verwaltungsaufwand kaum zu bändigen.

Die IDD: Buch mit sieben Siegeln, BVK entwickelt Checkliste
Die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD bis Ende Februar 2018 (oder möglicher Weise später) bringt für Versicherungsvermittler viele Fragen und Unsicherheiten mit sich. Deshalb hat Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund in Zusammenarbeit mit dem BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de) und der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister e.V. (www.kubiev.de) eine IDD-Checkliste für Vermittlerbetriebe entwickelt, die auf der KuBI-Website für jeden kostenfrei eingesehen werden kann.

Katalog mit 20 spezifischen Fragen
Anhand von 20 Fragen mit spezifischen Hinweisen und Handlungsanweisungen können Versicherungsvermittler klären, ob sie die Vorgaben nach IDD erfüllen. Die Fragen behandeln Themen wie Weiterbildung, Beratung, Vergütungssysteme, Erstinformation und dem Produktgenehmigungsprozess. Außerdem werden die Aspekte Versicherungsanlageprodukte, Honorarberatung und das Provisionsabgabeverbot thematisiert.

„Mit dieser Checkliste können Vermittler klären, ob sie sozusagen IDD-bereit sind“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Weitere Informationen werden bei Bedarf über die Publikationen des BVK oder der KuBI veröffentlicht.“ Und Prof. Matthias Beenken ergänzt: „Wir haben die Liste nach dem derzeitigen Wissensstand konzipiert. Dennoch sollte dabei beachtet werden, dass sich womöglich der eine oder andere Punkt durch die Verabschiedung der dazugehörigen Verordnung etwas verändern kann. Deshalb sollten sich Vermittler über den BVK oder die KuBI in der nächsten Zeit fortwährend informieren, gegebenenfalls werden wir dann die Liste aktualisieren.“

IDD-konforme Beratungsdokumentation
Der DEMV Deutscher Maklerverbund (www.demv.de) hat speziell für das Inkrafttreten der IDD eine Beratungsdokumentationssoftware entwickelt. „Professional works 3.0“ ist nach eigenen Angaben das erste IDD-gerechte Beratungsdokumentations-Programm auf dem deutschen Markt. (-ver / www.bocquel-news.de)

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