17. Dezember 2015 - Die Unternehmen der Arag SE fühlen sich fit, ihre Wettbewerbsposition weiter zu kräftigen, nachdem die voraussichtlichen Ergebnisse des Geschäftsjahres 2015 die Erwartungen übertreffen. Grünes Licht auch von der BaFin für das interne Arag-Risikomodell mit Blick auf Solvency II.
Die Rechtsschutz-Versicherung, Kernelement - international wie national - im Arag Konzern legt weiterhin zu. „Überzeugende Kennziffern des Rechtsschutz-Segments beruhen aber nicht nur auf den internationalen Wachstumsraten. Auch das deutsche Rechtsschutzgeschäft liefert einen zunehmenden Beitrag zum Erfolg“, sagte Dr. Paul-Otto Faßbender (Foto), Chef der Arag SE (www.arag.de) in einem Gespräch mit Journalisten am Konzernsitz in Düsseldorf. Ersten Hochrechnungen und Schätzungen zufolge sei man in der komfortablen Situation, dass „sich der Konzern deutlich erfolgreicher entwickeln wird, als wir es in unseren Planwerten vorgesehen haben.
Im Kreis der Holding-Vorstandsmitglieder, zu denen zum ersten Mal auch Dr. Renko Dirksen gehört, ließ Faßbender die hauptsächlichen Segmente, Einsatzbereiche und auch „Baustellen“ des in 16 Ländern tätigen Versicherungs-Konzerns im jetzt zu Ende gehenden Geschäftsjahres Revue passieren. Stolz verkündete er von der gerade gefällten Endscheidung der Aufsichtsbehörde BaFin (www.bafin.de), der Arag grünes Licht für das partiell interne Risikomodell zur Berechnung der Anforderungen nach Solvency II zu geben. Arag-Vorstandsmitglied Dr. Joerg Schwarze (Ressorts: Konzern Risikomanagement/Controlling) hat hier laut Faßbender Entscheidendes geleistet, dass die BaFin eine positive Entscheidung fällte.
Zum Geschäftsverlauf 2015 merkte Faßbender an, dass die Beitragseinnahmen im Konzern voraussichtlich um 3,4 Prozent auf 1,64 Milliarden Euro zulegen. Wachstum national wie international, wobei im hart umkämpften deutschen Markt ein Plus von 2,3 Prozent auf 1,07 Milliarden Euro erwartet wird. Dabei werde in Deutschland auch ein realer Zuwachs im Kundenbestand um knapp 2 Prozent verzeichnet. Alle Vertriebskanäle, die Ausschließlichkeits-Organisation, Makler – auch in Verbindung mit Maklerpools sowie das Onlinegeschäft haben laut Faßbender dazu beigetragen.
Was die Ergebniserwartung anbelangt betonte der Konzern-Cef, dass die unveränderte Wachstumsdynamik in den Arag Unternehmen nicht zu Lasten des versicherungstechnischen Ergebnisses gehe. Im Gegenteil – der versicherungstechnische Gewinn werde voraussichtlich oberhalb des Vorjahreswertes von 60,6 Millionen Euro liegen.
Unterm Strich habe sich das operative Geschäft auch in Zeiten schwacher Finanzmärkte in guter Form gezeigt. Faßbender geht davon aus, dass die Combined Ratio (kombinierte Schaden-Kosten-Quote) von zuletzt 95,5 auf 92,3 Prozent absinken werde. Ursache sei vor allem eine günstige Schadenentwicklung bei gleichzeitiger Geschäftsausweitung.
Im Arag SE mit Töchtern und Niederlassungen im europäischen Ausland und den USA wird das gesamte Produktspektrum der meisten Versicherungssparten angeboten. So bündelt sie Arag ihr Sachversicherungsgeschäft außerhalb des Rechtsschutzes in ihrer Kompositsparte. „Auch dort kämpften wir mit einer langen Durststrecke in der Beitragsentwicklung. Jetzt sei eine Aufwärtsentwicklung und ein Zuwachs um plus 2,7 Prozent zu erkennen.
Die Arag beschäftigt sich derzeit mit einem ganz anderen Themenfeld, dem man auch im kommenden Jahr verstärkt Aufmerksamkeit widmen werde: Der VW-Abgasskandal. „Als Rechtsschutzversicherer spüren wir derzeit den Ärger der VW-Kunden deutlich“, betonte Faßbender. Demnach melden immer mehr Privatleute als VW-Besitzer Rechtsansprüche gegen ihren Händler an. Teils wegen des Abgasbetrugs, teils direkt gegen den VW Konzern wegen aktienrechtlicher Bedenken. Die Arag hat inzwischen mehrere hundert Deckungszusagen anfragender Kunden gemacht; beispielsweise wenn es um eine Umrüstung am Auto geht. Eine Absage wird den Kunden erteilt, die ihren Händler auf Bereitstellung eines Neuwagens verklagen wollen. „Solche Klagen halten wir für aussichtslos“, sagte Vorstandsmitglied Hanno Petersen (Foto), der die Ressorts Konzern IT/Operations verantwortet.
„Damit erst gar keine Missverständnisse aufkommen: Grundsätzlich sind die Rechtsschutzversicherer eintrittspflichtig. Wir übernehmen auch hier die Kosten für die anwaltliche Beratung und die weitere Rechtsverfolgung.“ Der Rechtsschutzversicherer darf jedoch schon vom Ansatz her aussichtslos erscheinende Fälle ablehnen. Bei der Arag registriere man in Sachen VW-Abgasskandal zunehmend Kostenanfragen zu Fällen, in denen direkt Schadenersatz – oder gar ein Neuwagen – vom Händler gefordert werden soll. Diese Anfragen lehne man per se ab, weil der Händler zunächst das Recht habe, den Mangel zu beseitigen. „Erst wenn dies definitiv nicht zustande kommt, besteht die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern“, so Petersen. Derzeit sei es deutlich zu früh, die Händler zu verklagen.
Dr. Matthias Maslaton (Foto rechts - hier mit Dr. Joerg Schwarze links), der für die Vorstandsressorts Produkt und Innovation zuständig ist, machte während des Gespräch mit Journalisten neugierig auf neue Produkte, mit denen die Arag 2016 an den Markt gehen wird. So werde man im Rechtsschutz einen Flex-Tarif einführen, der mit und ohne Selbstbehalt – auch unter Einbindung des großen Rechtsanwaltsnetzwerkes der Arag – für die Kunden variable und kostengünstige Möglichkeiten vorsieht. Aber, so betonte Maslaton, man fokussiere sich jetzt und vor allem auch auf das Thema Arbeit. Da werde es Tarife geben, die darauf ausgelegt sind, dem Kunden in dessen Arbeitswelt beratend zur Seite zu stehen – noch lange bevor es zu einer Kündigung komme. Vielmehr könne man schon im Vorfeld bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages helfen. Und kommt es dann später trotzdem zum Knall mit dem Arbeitgeber, greift der Arbeitsrechtsschutz bei Bedarf automatisch.
Eine weitere Besonderheit sieht Maslaton an einem neuen Tarif, der dann greife, wenn sich bei dem Gekündigten eine finanzielle Lücke zwischen seinem letzten Nettogehalt und dem Arbeitslosengeld I auftut. „Diese Differenz wird ersetzt“, sagte Maslaton. Höchstens allerdings 1.000 Euro monatlich – und zwar so lange, bis entweder eine neue Beschäftigung erreicht wird, oder der Betroffene in Hartz IV gestuft wird. Dann endet die finanzielle Arag Leistung.
Schließlich werde die Arag auch für Gewerbebetriebe mit dem neuen Tarif „Forderungsrechtsschutz Plus“ hierzulande eine Marktneuheit anbieten. Des Weiteren entwickele man derzeit noch etwas Neues: Am 1. März 2016 will die Arag die Tarife „Alltagshelfer“ und „Alltagshelfer Plus“ in den Markt bringen, die nicht Hilfe und Pflegeleistungen nicht erst nach einem Unfall gewährend, sondern auch nach Krankenhausaufenthalten, Familienzuwachs und bei gesundheitlichen Problemen Assistanceleistungen gewährend.

An dem Pressegespräch am Dienstag nahmen auch die Vorstandsmitglieder Dr. Johannes Kathan (Ressort: Konzern Vertrieb) sowie Dr. Renko Dirksen (Ressort: Konzernentwicklung /Betriebsorganisation) und Werner Nicoll (Ressort: Konzern Finanzen) teil (hier in der Fotoreihe von links nach rechts). - „Die Arag gehört nicht zu den Häusern, die Dinge nur ankündigen, sondern auch konsequent liefern“, sagte Faßbender – hier auch mit Blick auf die Produktentwicklungs-Offensive im Konzern. Für 2016 fühle man sich gut gewappnet, werde weiter an offensichtlichen Baustellen arbeiten, die die ganze Branche betreffen, sei aber auch mit den bisherigen Ergebnissen sehr zufrieden. (eb-db / Fotos E. Bocquel / www.bocquel-news.de)
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