3. Mai 2010 - Bei der geplanten Neustrukturierung der Finanzaufsicht müsse der fachliche Austausch zwischen Aktuaren und Aufsichtsbehörde gewährleistet bleiben. Diese Forderung machte die Deutsche Aktuarvereinigung während ihrer Jahrestagung in Bremen deutlich.
Bei der geplanten Neustrukturierung der Finanzaufsicht in Deutschland sollen offenbar Bankenaufsicht und Versicherungsaufsicht unter dem Dach der Deutschen Bundesbank angesiedelt werden. Die Mitglieder der DAV Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (www.aktuar.de) wollen das nicht stillschweigend hinnehmen und machten ihre Forderungen für das Zustandekommen der neuen Struktur bei ihrer Jahresversammlung deutlich. Es müsse aus Sicht der DAV und der aufgrund der besonderen Aufgaben von Aktuaren in den Unternehmen und der gesetzlich herausgehobenen Funktion des Verantwortlichen Aktuars ein fachlich fundierter Austausch zwischen diesen Experten und der Aufsichtsbehörde möglich bleiben. „Nur so kann eine effektive und vorausschauende Versicherungsaufsicht gewährleistet werden", sagte DAV-Vorsitzender Dr. Michael Renz (Foto), der im Geschäftsalltag Vorstandsmitglied der Zurich Gruppe Deutschland (www.zurich.de) ist. Es müsse in der Aufsichtsbehörde ein „spezieller aktuarieller Sachverstand" mit umfassenden Tarifkenntnissen sowie Modellierungs- und Bewertungskenntnissen beider Bilanzseiten vorhanden sein. Dr. Renz: „Nur so kann eine kompetente Auswertung der eingehenden Unterlagen im Rahmen der Berichtspflicht erfolgen."
| Deutsche Aktuarsvereinigung Insbesondere seit der Liberalisierung des europäischen Versicherungsmarktes im Jahr 1994 tragen Aktuare gemeinsam mit der Versicherungsaufsicht in Deutschland besondere Verantwortung für die Sicherstellung der dauerhaften Erfüllbarkeit aller Verpflichtungen gegenüber dem Versicherungskunden und somit auch für die langfristige Stabilität des gesamten Versicherungs- und Finanzsektors. In dieser Funktion haben sich die deutschen Aktuare seitdem als Sicherheitsingenieure im Interesse der Verbraucher verstanden und bewährt. Sie haben mit ihrer Arbeit auch dazu beigetragen, dass sich die deutschen Versicherer in der Finanzkrise stabil gezeigt haben. Der DAV vertritt 3.200 Versicherungsmathematiker. |
Solvency II in der entscheidenden Phase
Voraussichtlich wird Solventy II frühestens im Jahr 2012 in Kraft treten. Noch wird über die endgültige Fassung vehement diskutiert ("Solvency II nicht in Stein gemeißelt - Test wäre gut"p). Solvency II ist ein Projekt der EU-Kommission zu einer grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa, vor allem bezüglich der Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.
Entscheidende Konkretisierungsphase für Solvency II
Produkt- und Solvabilitätsaufsicht, Rechts- und Finanzaufsicht in einer Hand seien bisher der Garant für Stabilität in der Versicherungswirtschaft gewesen. Das müsse auch weiterhin in einer Hand bleiben. Die beschlossene Solvency II-Richtlinie legt den Angaben zufolge den Rahmen fest, in dem sich das neue risikobasierte Aufsichtssystem Solvency II bewegt. Derzeit befinden sich die Gespräche und Beratungen in Brüssel in der entscheidenden Konkretisierungsphase: Durch Interpretation der Richtlinie sollen Durchführungsmaßnahmen und Aufsichtsleitlinien festgelegt werden. Zu den Durchführungsbestimmungen hat die CEIOPS (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors - auf Deutsch: Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) bereits einen endgültigen Beschluss vorgelegt. Dieser fließt in die derzeitigen Beratungen der bei der EU-Kommission angesiedelten „Solvency-Expert-Group" ein.
Auch wenn die Ausgestaltung von Solvency II noch nicht in trockenen Tüchern ist, so verhalten sich zahlreiche Versicherer so, als ob es diese Richtlinie bereits gebe. Die haben in jüngster Zeit vermehrt in hochverzinsliche Staatsanleihen von Ländern wie Griechenland, Portugal und Spanien investiert. Wenn Solvency II in Kraft tritt, müssen sie für solche Maßnahmen weniger Eigenkapital vorhalten als bisher. Das sei verständlich, sagte Dr. Johannes Lörper (Foto), der stellvertretender DAV-Vorsitzender und im übrigen Vorstandsmitglied der Ergo-Versicherungsgruppe (www.ergo.de) ist.
„Die Aktuare begleiten den Beratungs- und Entscheidungsprozess zu den Ebene 2-Durchführungsmaßnahmen und den Ebene 3-Aufsichtsleitlinien in Brüssel kritisch und konstruktiv", heißt es beim DAV. Dabei gehe es darum, dass die zugrunde liegenden Risiken adäquat berücksichtigt werden, die Methoden und Modelle angemessen sind und ob insgesamt dem Geschäftsmodell der Versicherung ausreichend Rechnung getragen wird. Insbesondere in der Lebens- und Krankenversicherung müssten dabei nationale Besonderheiten der Geschäftsmodelle beachtet werden.
Eine risikoadäquate Aufsicht muss aus aktuarieller Sicht in erster Linie an den vom Unternehmen getragenen Risiken ansetzen. Dabei müsse ein Standardmodell zu konservativeren Solvenzkapitalanforderungen führen, sonst bestünde für Unternehmen kaum Anreiz für ein „internes Modell". „Mit Hilfe der Prinzipien der Materialität und der Proportionalität muss in der Praxis nun erreicht werden, dass es zu einer der Risikokomplexität des Unternehmens angemessenen Regulierung kommt", sagte Dr. Lörper.
Entscheidende Bedeutung der aktuariellen Funktion
Solvency II beinhaltet den Angaben zufolge umfassende Regelungen zu quantitativen und qualitativen Aspekten des Risikomanagements. Dem werde eine hohe Bedeutung beigemessen. Entsprechend stelle die Richtlinie strenge Anforderungen: Gemäß Artikel 42 müssen alle Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten und andere Schlüsselaufgaben innehaben, eine fachliche Qualifikation erfüllen und zuverlässig und integer sein („fit & proper"). Zu den Schlüsselfunktionen gehört die aktuarielle Funktion.
Die aktuarielle Funktion würde einen wichtigen Beitrag zum Risikomanagement leisten, stellten die Aktuare heraus. Demnach enthält Artikel 48 der Rahmenrichtlinie einen Aufgabenkatalog, der einen Mindeststandard darstellt. Die aktuarielle Funktion solle unter anderem zu einer wirksamen Umsetzung des Risikomanagements beitragen, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung von Risikomodellen. Gerade hier zeige sich die hohe Verantwortung von Aktuaren, denn ein Modell sei zwingend auf Experteneinschätzung angewiesen. Die Angemessenheit der Parameter und die umfassende Würdigung aller relevanten Risiken, aber auch die Handlungsoptionen der Versicherungsunternehmen zählen dazu.
Fachliche Expertise der Aktuare
Hier komme die hohe fachliche Expertise der Aktuare zum Tragen: Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen Aktuare über spezifisches Know-how im Bereich der Methoden und Modelle, aber auch zunehmend im Bereich des qualitativen Risikomanagements. Die DAV trägt dem derzeit durch eine entsprechende Erweiterung der Aktuarausbildung Rechnung. „Die in Deutschland gesetzlich verankerten Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars beinhalten schon jetzt die Anforderung, die Finanzlage und die Solvenzsituation des Unternehmens zu bewerten und zu prüfen", heißt es.
Voraussichtliche Zeitplan
Die Vorlage der Vorschläge für die Durchführungsbestimmungen durch die Kommission werde im Herbst 2010 stattfinden. Im Laufe des Jahres 2011 soll dann genügend Zeit für die Diskussion und formale Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen durch die Kommission eingeräumt werden. Die Umsetzung der Solvency II-Richtlinien soll dann bis spätestens 31. Oktober 2012 erfolgen. In der Kommission wird jedoch darauf hingewiesen, dass wegen der Bedeutung von Solvency II „Gründlichkeit vor Schnelligkeit" gehe.
Solvency II könne dazu führen, dass die Garantien der Lebensversicherungen - derzeit 2,25 Prozent des Sparbeitrages - stark unter Druck geraten. „Solche Garantien können richtig teuer werden", sagte Dr. Renz. Das würden die neuen Regelungen beinhalten, denn es werde vorgeschrieben, dass die Garantien auch mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. (eb / www.bocquel-news.de)
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