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Konzepte und Kriterien

AfW: Neue Checkliste zur VSH für Vermittler*innen

15. September 2021 - Der Bundes-Verband Finanzdienstleistung AfW hat eine Checkliste zur Bedarfs-Überprüfung in der Vermögens-Schaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagen-Vermittlern erarbeitet. Das ist eine echte Unterstützung für Vermittler*innen. Die Checkliste gibt es kostenfrei beim AfW.

Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Versicherungsmakler*innen mit Zulassung nach Paragraf (§) 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler*innen mit Zulassung nach Paragraf (§) 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Diese dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Fall der Fälle.

Um hier kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittler*innen wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung (www.bundesverband-finanzdienstleistung.de) hat nun in einem langwierigen Projekt und auch mit externer Unterstützung eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes erarbeitet.

Das langjährige Fördermitglied des Verbandes, die Hans John Versicherungsmakler GmbH, hat hier große Unterstützung geleistet. Und ganz besonders gab auch Versicherungsmakler Thomas Schmidt von der Conto Business Service GmbH, Potsdam, den Anstoß und Hilfestellung für diese umfangreiche Projektarbeit.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, erläutert dazu: „Die Checkliste ist ein wichtiger Baustein zur Prävention im Rahmen der eigenen, professionellen gewerblichen Tätigkeit. Aber: Versicherungsschutz kann nur in dem Umfang geboten werden, in dem eine Tätigkeit erlaubt ist. Wir empfehlen daher eine regelmäßige Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes – gern mit Hilfe fachkundiger Spezialisten und gern auch mit Hilfe der erarbeiteten Checkliste. Die erarbeiteten Dokumente werden fortlaufend weiterentwickelt. Konstruktive Kritik ist hierfür jederzeit willkommen.“

Die Checkliste ist kostenfrei auf der Webseite des AfW https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste/ abrufbar. (-el / www.bocquel-news.de)

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