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Achtmal Spitze beim LV-Unternehmensscoring 2021

1. November 2021 - Acht LV-Unternehmen erhielten beim LV-Scoring der ascore GmbH die Höchstbewertung mit „sechs Kompassen“: Spitzenreiter des diesjährigen LV-Scorings waren Allianz, Condor, Continentale, Europa Leben, Hannoversche, HanseMerkur, Ideal Leben und die LV 1871.

Nachdem vor drei Wochen das Update des  ascore PKV-Unternehmensscorings der  ascore – Das Scoring GmbH (www.ascore.de) veröffentlicht wurde, steht jetzt auch das aktualisierte LV-Unternehmensscoring der  ascore-Kunden sowohl im ascore Navigator als auch im Softfair AkquiseCenter (www.softfair.de/) zur Verfügung. Im Vergleich zum Jahrgang 2020 gibt es einige Anpassungen am Ratingverfahren.

Bei der Verteilung der Punkte hat sich nichts geändert, teilt das Unternehmen mit. Diese erfolgt nach wie vor nach dem relativen Scoring-Verfahren, bei dem die einzelnen Kennzahlen im Vergleich zum Markt bewertet werden. Für jedes erfüllte Kriterium wird bei der Auswertung ein oder ein halber Punkt zugewiesen. Die so erreichte Gesamtpunktzahl wird dann auf sechs Kompasse umgelegt und in Kompassen dargestellt. Die Bewertungsbereiche sind weiterhin folgende: „Erfahrung“, „Sicherheit“, „Erfolg“ und „Bestand“.

„Auf eine direkte Gewichtung der einzelnen Kriterien wird weiterhin verzichtet“, sagt Ascor-Geschäftsführerin Ellen Ludwig. Die Diplom-Mathematikerin fährt fort: „Bei der Bewertungssystematik setzen wir nach wie vor auf eine umfassende Betrachtung eines Unternehmens und betrachten aussagekräftige Kennzahlen, die wir sowohl erweitert als auch nach etlichen Analysen in manchen Bereichen modifiziert haben.“ (siehe auch bocquel-news 8. Oktober 2021 Fünf Sieger beim  ascore PKV-Unternehmens-Scoring).

Der  ascore-Mitteilung zufolge fließen insgesamt 16 bewertungsrelevante Kennzahlen (und somit um ein Kriterium mehr als im Jahrgang 2020) sowie 24 nicht-bewertungsrelevante Kennzahlen und sechs Info-Kennzahlen (Ergebnisse anderer Ratinghäuser) in die Analyse ein.

Negative Veränderung zum Vorjahreswert
Im Bereich „Sicherheit“ lässt sich demnach bei den meisten Kennzahlen im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr eine negative Veränderung beobachten. Die Eigenmittel-Quote sowie die RfB-Quote liegen mit 136,7 Prozent beziehungsweise 5,4 Prozent unter dem jeweiligen Vorjahreswert von 140,7 Prozent beziehungsweise 5,7 Prozent.

Die Eigenkapital-Quote ist analog zum Vorjahr wieder nur leicht gesunken: von 2,34 Prozent im Jahr 2019 auf 2,31 Prozent im Jahr 2020. Im Gegensatz dazu zeigt die Sicherheitsmittel-Quote eine Steigerung um 0,6-Prozentpunkte und beträgt im Geschäftsjahr 2020 demnach 15,9 Prozent. „Dies lässt sich auf die wieder branchenweit gestiegene Zinszusatzreserve zurückführen“, hebt Ellen Ludwig hervor. Auch bei den Bewertungsreserven der Kapitalanlagen ist demnach eine positive Veränderung zu verzeichnen: die Bewertungsreserven im Verhältnis zu Kapitalanlagen betragen nun 21,2 Prozent im Jahr 2020, während im Jahr 2019 die Kennzahl noch bei 18,6 Prozent lag.

Solvency-Kennzahlen fallen geringer aus
Auch bei den Solvency-Kennzahlen lässt sich – wie auch bei den Krankenversicherern – ein Rückgang beobachten. Die Netto-Kennzahl (ohne Berücksichtigung der Volatilitätsanpassungen und Übergangsmaßnahmen) ist durchschnittlich von 249,4 Prozent im Vorjahr auf 197,7 Prozent im Geschäftsjahr 2020 gesunken, wobei 12 (einschließlich Landeslebenshilfe VVaG) von den aktuell bewerteten Gesellschaften die gesetzlichen Vorschriften von 100 Prozent nicht erfüllen (im Vorjahr waren es um drei Versicherer weniger).

Die Volatilitätsanpassungen werden von fast 90 Prozent der bewerteten Gesellschaften angewendet. Die Übergangsmaßnahmen wenden insgesamt 52 (einschließlich Landeslebenshilfe VVaG) und damit um drei Versicherer mehr als im Vorjahr an. Die durchschnittliche aufsichtliche SCR-Bedeckungs-Quote beträgt im Geschäftsjahr 2020 inzwischen 392,0 Prozent. Im Vorjahr lag die Kennzahl noch bei 430,2 Prozent. (Auf Grund des noch nicht veröffentlichten Geschäftsberichtes hat die Landeslebenshilfe VVaG noch kein Gesamtergebnis).

„Erfolg“: Abschlusskosten-Quote über die letzten fünf Jahre
Im Bereich „Erfolg“ wird die „Abschlusskosten-Quote“ nicht mehr über die letzten drei, sondern über die letzten fünf Jahre gemittelt. Zum Hintergrund: Seit 2008 müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre verteilt werden, so dass die Abschlusskosten-Quote des Geschäftsjahres niedriger ausfallen kann, als die tatsächlichen Abschlussaufwendungen des Neugeschäfts. Je nach Umsetzung in den Unternehmen können die Abschlussaufwendungen zum Teil in den Folgejahren verrechnet werden, so dass die Abschlusskosten-Quoten der Versicherer im jeweiligen Geschäftsjahr nur bedingt miteinander vergleichbar sind.

Kennzahlen stiegen nur gering
Um die Verschiebungen der Aufwendungen für den Abschluss der Verträge auf die Folgejahre zu glätten, werden die Abschlusskosten-Quoten nun über die letzten fünf Jahre gemittelt. Analog dazu – rein aus Konsistenzgründen – werden auch die Verwaltungskostenquoten über die letzten fünf Jahre gemittelt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die beiden Kennzahlen nur leicht gestiegen: die Abschlusskosten-Quote von 4,32 Prozent auf 4,35 Prozent und die Verwaltungskosten-Quote von 1,89 Prozent auf 1,92 Prozent.

Bei den weiteren Erfolgskennzahlen lässt sich meistens eine Senkung beobachten: Die Nettoverzinsung nach GDV (www.gdv.de) liegt mit 3,7 Prozent um fast 0,2-Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Bei der modifizierten Nettoverzinsung, bei der die Sondereffekte auf Grund der Zinszusatzreserve berücksichtigt werden, lässt sich branchenweit ein etwas stärkerer Rückgang beobachten. Die Kennzahl ist von 3,21 Prozent im Jahr 2019 auf 2,97 Prozent im Geschäftsjahr gesunken. Auch die Ergebnis-Quote liegt um circa 1,2-Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert und beträgt im aktuellen Geschäftsjahr 8,3 Prozent. Davon wurde den Versicherten – wie auch im Vorjahr – circa 87,0  Prozent in Form der Zuführung zur RfB sowie einer Direktgutschrift zugeführt.

„Bestand“: Jetzt Veränderung der laufenden Beiträge
Im Bereich „Bestand“ wird das Kriterium „Veränderung der gebuchten Beiträge“ durch das Kriterium „Veränderung der laufenden Beiträge“ ersetzt und durch das Kriterium „Veränderung der Einmalbeiträge“ ergänzt. Von den beiden neuen Kriterien wird nur das Kriterium „Veränderung der laufenden Beiträge“ bewertet. Ellen Ludwig: „Das Scoring verstehen wir als Bewertungsverfahren, das quantitative (zahlenmäßige) und qualitative (gütemäßige) Kriterien erfasst. Relevanz, Nachvollziehbarkeit und Objektivität sind die Kennzeichen der im Scoring berücksichtigten Kriterien.

Zum Hintergrund: Bei dem gesamten Zugang aus Einmalbeiträgen kann es von Jahr zu Jahr zu stärkeren Schwankungen kommen. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, werden die laufenden und die Einmalbeiträge getrennt betrachtet. Das Kriterium „Wachstums-Quote Neugeschäft“ (gemessen an der Beitragssumme des Neugeschäfts) bleibt weiterhin bewertungsrelevant, so dass die Veränderung der Einmalbeiträge – als Teil der Beitragssumme des Neugeschäfts – weiterhin in die Bewertung einfließt. Sowohl die laufenden als auch die Einmalbeiträge konnten im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Im Neuzugang gemessen an der Beitragssumme des Neugeschäfts ist jedoch im Vergleich zum Vorjahr branchenweit ein leichter Rückgang zu beobachten.

Neues Kriterium im Bereich „Bestand“: Sicherungsbedarfs-Quote“,
Ein weiteres neues Kriterium im Bereich „Bestand“ ist die „Sicherungsbedarfs-Quote“, welche das Verhältnis des Sicherungsbedarfs gemäß §139 (4) VAG zur Deckungsrückstellung misst. Die Kennzahl wurde aus dem folgenden Grund in die Analyse aufgenommen:

Zum 23. Oktober 2018 ist die Korridormethode zur Festlegung des Referenzzinses in Kraft getreten, was zu starker Reduktion des Aufwands für die Zinszusatzreserve im Jahr 2018 geführt hat. Seitdem steigt der jährliche Aufwand für die Zinszusatzreserve branchenweit langsam wieder und stellt somit weiterhin eine Belastung für die Versicherer dar. Di Aktuarin Ludwig sagt: „Der Sicherungsbedarf ist hierbei ein Indikator für die zukünftig noch zu finanzierende Zinszusatzreserve und drück somit aus, wie hoch der aktuelle Bedarf des Unternehmens ist, um die Zinsverpflichtungen erfüllen zu können.“ Darüber hinaus reduziere der Sicherungsbedarf die Beteiligung an den Bewertungsreserven gem. § 153 VVG. Eine zu hohe Kennzahl werde somit als negativ bewertet.

Online steht die Dokumentation sowie die vollständige Ergebnisliste des aktuellen ascore LV-Unternehmensscorings. (-el / www.bocquel-news.de)

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