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Namen und Nachrichten

Abgas: Rechtsanwalt greift Rechtschutzversicherer an

5. Februar 2018 - Der Abgasskandal schlägt wieder hohe Wellen. Eine Lahrer Rechtsanwaltskanzlei führt in diesem Zusammenhang erneut die ADAC Rechtsschutzversicherung wegen angeblich verweigerter Deckungszusage ratsuchender Versicherungsnehmer vor. Gleiches war auch dem Arag Rechtsschutz angelastet worden, der wehrte sich.

Das Reizwort „Abgasskandal“ sorgt schon seit rund zweieinhalb Jahren für Aufregung; und immer wieder gibt es neue Horrorszenarien zu den Umweltsünden der Automobilindustrie, so auch jüngst die Abgas-Tests und Tierversuche mit Primaten in den USA. Längst haben Tausende Autobesitzer den Klageweg beschritten. Gerichte und auch Rechtsschutzversicherer haben alle Hände voll zu tun und stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen.

Neuerdings soll die ADAC Rechtsschutzversicherung (www.adac.de) im Abgasskandal zu Gunsten von Geschädigten des Porsche Macan die Deckung mit den Argumenten verweigern, es würden keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen. Das jedenfalls bringt die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Umlauf, die online mit ihrer der Website www.vw-schaden.de geschädigte Autobesitzer mobilisieren will.

Ähnliche Anschuldigungen erhob die im süddeutschen Lahr ansässige Rechtsanwaltsgesellschaft gegen die Arag Rechtsschutzversicherung (www.arag.de), die auch wegen angeblich fehlender Erfolgsaussichten ihren Versicherungskunden die Deckungszusage für Klagen in Sachen manipulierter Abgastechnik versagt haben soll.

Die Arag Rechtsschutzversicherung gab bereits Mitte Dezember 2017 zu solchen Nachrichten rund um die VW-Abgasthematik eine Stellungnahme heraus. Darin heißt es: „Im Internet kursieren fragwürdige Darstellungen einer Anwaltskanzlei, die Arag würde systematisch Deckungszusagen rund um die VW-Abgasthematik verweigern. Diese Darstellung ist falsch. Wie bei allen anderen Rechtsschutzfällen, prüfen wir auch rund um die Abgasthematik von VW-Dieselfahrzeugen individuell jeden Einzelfall.

Kosten in über 1.900 Fällen übernommen
„Wir wollen, dass unsere Kunden Recht bekommen und deshalb haben wir bis heute in 1.900 Rechtsschutzfällen rund um die VW-Abgasthematik Deckungsschutz erteilt, soweit gewünscht auch für ein Schadenersatzverlangen gegen den Hersteller. Bei mehreren Hundert Fällen – zum überwiegenden Teil vertreten durch eine einzelne Kanzlei – hatten wir zunächst aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten eine Kostenzusage abgelehnt.

Wir haben die Entwicklungen rund um die VW-Abgasthematik jedoch kontinuierlich beobachtet. Als festzustellen war, dass sich die Situation zugunsten der VW-Kunden entwickelt, haben wir auch entsprechend reagiert.

Die hier abgebildete Arag-Grafik zeigt anschaulich die Zahlen rund um die Regulierung der Arag (zum Vergrößern bitte anklicken).

Der Hintergrund: Den Werkstätten ist es mitunter nicht gelungen, zeitnah nachzubessern, sodass Käufer vermehrt von ihren Verträgen zurücktreten konnten und können. Das heißt konkret: Wir haben unsere Entscheidung zugunsten unserer Kunden selbstverständlich korrigiert, sobald aufgrund aktueller Rechtslage die Beurteilung im Einzelfall nachträglich günstiger ausgefallen ist.“

Die Arag hat längst eine Hotline für Halter eines Fahrzeugs aus dem VW-Konzern eingerichtet. Unter 0211 9890-1790 werden Unternehmensangaben zufolge alle Fragen rund um den Arag Rechtsschutz speziell zum VW-Skandal beantwortet. „Wir vermitteln auf Wunsch an einen unabhängigen Rechtsanwalt für eine telefonische Erstberatung“, teilt ein Arag-Sprecher dazu mit.

Am 3. September 2015 kam der Abgasskandal ins Rollen
Als am 3. September 2015 die Meldung „VW räumt gegenüber der US-Umweltbehörde EPA Manipulationen bei Diesel-Abgastests ein“ veröffentlicht wurde, ahnte niemand, welche Lawine damit losgetreten wurde. Und es betrifft schon längst nicht mehr nur den VW-Konzern. Auch gegen die anderen gängigen deutschen Autohersteller – wie BMW, Mercedes/Daimler, Porsche und Audi – laufen seit längerem Verfahren wegen manipulierter Autoabgase

Aktuell geht nunmehr die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen das ihrer Meinung nach rechtswidrigen Verhalten der ADAC Rechtsschutzversicherung mit Stichentscheiden und Deckungsklagen vor, weil sie im Abgasskandal zu Gunsten von Geschädigten des Porsche Macan die Deckung mit den Argumenten verweigert, es würden keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen. Demnach läuft bereits eine erste Klage vor dem Landgericht München I, wo in Kürze das Urteil anstehe.

„Bereits zu Beginn des VW Abgasskandal gab es massive Diskussionen mit dem ADAC. Der ADAC war zunächst nicht bereit, seine Kunden im Abgasskandal zu unterstützen und hat behauptet, es gebe keine Erfolgsaussichten. Der ADAC musste einlenken (…) Wir haben massenhaft Klagen gegen VW gewonnen. Nunmehr versuchte der ADAC sich erneut aus der Affäre zu ziehen und meint, es würden gegen Porsche keine Erfolgsaussichten bestehen. Auch dies werden wir nicht hinnehmen und nunmehr gegen den ADAC vorgehen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll. (-el / www.bocquel-news.de)

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