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Ab 15.1. höhere Mindest-Versicherungssummen

14. Januar 2013 - Ab morgen gelten neue Mindestversicherungssummen bei der Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungs- und Finanzanlagen-Vermittler. Darauf macht die Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft, Hamburg, aufmerksam. Deshalb ist jetzt Eile geboten.

FinanzrechtWer bisher noch nicht aktiv wurde, kann möglicherweise seine berufliche Existenz riskieren. Es geht um die neue Mindestversicherungssummen bei der Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungs- und Finanzanlagen-Vermittler. Jeder sollte seine bestehenden Verträge in Sachen Mindestversicherungssumme überprüfen, denn ab dem 15. Januar 2013 gilt laut Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (www.bmwi.de) eine neue Höhe der Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflicht für Versicherungs- und Finanzanlagen-Vermittler.

Wie die Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft auf ihrer Homepage www.allcura-versicherung.de mitteilt, erhöhen sich die Pflichtversicherungssummen von bisher 1,130 Millionen auf nunmehr 1,230 Millionen Euro - pro Versicherungsfall. Für alle Versicherungsfälle eines Jahres klettert für den Vermittler die Gesamt-Versicherungssumme von derzeit noch 1,700 Millionen auf 1,850 Millionen Euro.

Neue Deckungssummen Anfang 2013 trat die Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung (FinVermV) in Kraft ("Finanzvermittlung wird in Deutschland neu reguliert"). Das beinhaltet untder anderem auch neue Anforderungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) der Berater. VSH-Verträge, die heute neben der Versicherungsvermittlung auch den Bereich der sonstigen Finanzdienstleistungen abdecken, werden demzufolge jetzt in drei Bereiche unterteilt. Ab dem 15. Januar des noch jungen Jahres werden die genannten Mindestversicherungssummen angehoben (oder vermindert) - prozentual entsprechend den von Eurostat (www.eds-destatis.de), dem Statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlichten Anforderungen des Europäischen Verbraucherpreisindexes. Danach sollen die vorgeschriebenen Deckungssummen regelmäßig alle fünf Jahre angepasst werden.

Die Erhöhung der Deckungssumme im Bereich der Finanzanlagen führt je nach Anbieter auch zu einer Erhöhung der VSH-Prämien. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme Berufshaftpflichtversicherung hängt von der vorliegenden Berufsgruppe ab.

Versicherungsbestätigung wird automatisch erstellt
In einer Allcura-Mitteilung heißt es, dass der Hamburger Versicherer bei seinen Bestandsverträgen automatisch die Versicherungsbestätigung erstellt und an die zuständigen Behörden verschickt wird. Voraussetzung sei, dass die Bestandsverträge den neuen Mindestanforderungen genügen.

Innovatives VSH-Konzept mit schlanker Lösung
Bereits ein knappes Jahr nach ihrem Start auf dem Versicherungsmarkt hat die Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft im Juni 2012 ihre Produktpalette mit einem neuen, innovativen Produkt erweitert ("Innovatives VSH-Konzept mit schlanker Lösung"). Dabei geht es um eine neue personenbezogene Berufshaftpflicht für Geschäftsführer, Vorstände, Beiräte und Aufsichtsräte - individuell, persönlich, und unternehmensunabhängig.

Anders als die Unternehmens-D&O (Fachjargon für Managerhaftpflichtversicherung), die sich nach dem Schadenmeldeprinzip (claims-made) richtet und zudem eine Versicherung für fremde Rechnung ist, orientiert sich die persönliche Berufshaftpflichtversicherung nach dem Verstoßprinzip, also dem in der Vermögensschaden- Haftpflicht üblichen Grundsatz, dass für die zeitliche Einordnung eines Schadenfalles der Zeitpunkt des angeblichen Fehlers maßgeblich ist.

Die Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft bietet ihren Kunden zeitlich unbegrenzten, unverfallbaren Versicherungsschutz auch nach Vertragsende. Dies ist insbesondere bei einem Wechsel des Versicherers, der Kündigung des Vertrages oder der Umdeckung von einer Unternehmens-D&O zu einer persönlichen Berufshaftpflichtversicherung von entscheidender Bedeutung.

Persönliche Berufshaftpflichtversicherung
„Darüber hinaus droht bei einer persönlichen Berufshaftpflichtversicherung nicht die Gefahr des Verbrauchs der Versicherungssumme durch andere Versicherungsnehmer. Dies ist insbesondere im Falle einer gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme bedeutsam, da sogar voller Versicherungsschutz gegeben ist, wenn die gemeinschaftliche Versicherungssumme der Unternehmens-D&O bereits durch die Schadensersatzleistung der mitversicherten Organmitglieder in Anspruch genommen worden ist", heißt es in einer Veröffentlichung der Allcura Versicherungen. (eb / www.bocquel-news.de)

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