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Konzepte und Kriterien

3 Milliarden Euro zahlt PKV überproportional mit

12. Juni 2020 - Privaten Krankenversicherern wird vorgeworfen, bei Kosten für Corona unterzutauchen. Doch der PKV-Verband sieht sich zu Unrecht kritisiert. Als Steuerzahler zahlen die Privatversicherten hierzulande tatsächlich über 3 Milliarden Euro als Steuergelder, die der Gesundheitsfonds der GKV 2020 als Bundeszuschuss erhalten sollte.

Die Vorwürfe, dass der PKV-Verband (www.pkv.de) sich nicht an Kosten während der Corona-Pandemie beteilige, stimmt nicht, teilt der Verband mit. Und außerdem stehe für den PKV noch eine Extra-Vergütung für Ärzte und Kliniken an. So können niedergelassene Ärzte und Zahnärzte voraussichtlich mit pandemiebedingten Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 263 Millionen Euro rechnen. Der Grund sind die von den Privaten Krankenversicherern genehmigten Hygienepauschalen für die Behandlung von Privatpatienten. Für die durch die Pandemie in den Krankenhäusern entstandenen Extra-Kosten zahlen die Privaten ebenfalls mehr als 300 Millionen Euro.

Um die medizinische Versorgung in Deutschland jetzt und über die Krise hinaus zu sichern, ist es auch erforderlich, Krankenhäuser und Ärzte zu unterstützen, die mit den wirtschaftlichen Folgen von Corona zu kämpfen haben:

Weil Patienten ihre Untersuchungen, Behandlungen und Operationen aufschieben (müssen) oder auch durch den nochmals erhöhten Aufwand für Hygienemaßnahmen.

Die Private Krankenversicherung (PKV) engagiert sich hier auf vielfältige Weise. So ist sie in staatliche „Rettungsprogramme“ eingebunden, sie hat aber darüber hinaus auch freiwillige Vereinbarungen geschlossen. Hier eine Übersicht über unsere Beteiligung an den Pandemiekosten:

Befristeter Zuschlag für die PKV: 290 Millionen Euro
Das am 25. März 2020 beschlossene COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz nimmt die Privaten bei der PKV genauso in die Pflicht wie die Gesetzliche Krankenkassen (GKV): Darin werden, wie der PKV-Verband mitteilt, die Mehrausgaben aus der Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes und durch die Einführung des befristeten Zuschlages für die PKV mit 290 Millionen Euro angegeben. Weitere Kosten werden durch die Abmilderung der Regelungen zum Fixkostendegressions-Abschlag beziehungsweise zum Mehr- oder Mindererlösausgleich entstehen.

Krankenhäuser, bei denen es durch das Aussetzen oder Verschieben planbarer Operationen zu einem Rückgang der Patientenzahlen kommt, erhalten hierfür bis 30. September 2020 pauschalierte tagesbezogene Ausgleichszahlungen. Das Geld kommt zunächst aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, die Refinanzierung dieser Mittel erfolgt aus dem Bundeshaushalt, das heißt auch daran sind sowohl die Privatversicherten als auch die PKV-Unternehmen als Steuerzahler entsprechend beteiligt.

Zur pauschalen Abgeltung von Preis- und Mengen-Steigerungen infolge des Corona-Virus, insbesondere bei Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser für jeden Patienten von 1. April bis 30. Juni 2020 einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro. An der Abrechnung des Zuschlags ist die PKV ebenso beteiligt wie die GKV.

Engpässe in den Akut-Krankenhäusern ausgehebelt
Zur Vermeidung von Engpässen in den Akut-Krankenhäusern können vollstationäre Patienten bis zum 30. September 2020 auch in geeigneten Reha-Kliniken behandelt werden. Die Vertragsparteien auf Bundesebene werden beauftragt, hierfür Pauschal-Entgelte zu vereinbaren. An solchen Fallpauschalen entsprechend der Krankenhausvergütung ist die PKV am Ende ebenso beteiligt wie die GKV.

Wenn es infolge dieser Reservefunktion von Reha-Kliniken dort wiederum zu einem Rückgang der Reha-Behandlungen kommt, ist ein anteiliger finanzieller Ausgleich für nicht belegte Betten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorgesehen, der wiederum auf eine Refinanzierung aus dem Bundeshaushalt hinausläuft, das heißt auch daran sind sowohl die Privatversicherten als auch die PKV-Unternehmen als Steuerzahler entsprechend beteiligt.

Tagesbezogenen Pflegeentgelte auf 185 Euro erhöht
Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird für die Berechnung von tagesbezogenen Pflegeentgelten ab dem 1. April 2020 von bislang 146,55 Euro auf 185 Euro erhöht. Damit werden die Liquidität der Krankenhäuser und die Möglichkeit zur Finanzierung von Pflegepersonal für eine steigende Anzahl von Corona-Patienten zusätzlich gestärkt. An der Abrechnung des Zuschlags ist die PKV ebenso beteiligt wie die GKV.

Ganz grundsätzlich leistet die PKV schon im „normalen“ Alltag einen überproportionalen Finanzierungsbeitrag zugunsten der Krankenhäuser. Allein für Wahlleistungen im Krankenhaus steuert die PKV fast 3 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich zu den Finanzen der Kliniken bei. Diese Mehreinnahmen können die Krankenhäuser für eine Ausstattung verwenden, die allen Versicherten zugutekommt.

PKV-Strategie so viel Versorgung wie möglich und nötig zu gewährleisten
Mit Blick auf die ambulante Versorgung verfolgt die PKV die Strategie, auch in der Pandemie so viel Versorgung wie möglich und nötig zu gewährleisten, indem leistungsbezogen der Mehraufwand für Hygienemaßnahmen sowie telemedizinische und telefonische Leistungen abgerechnet werden können. Dazu hat der PKV-Verband entsprechende Vereinbarungen mit der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer sowie weiteren Verbänden der Leistungserbringer getroffen.

In Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme der Welt
Dies alles zeigt: Die PKV steht zu ihrer gesellschaftspolitischen Mitverantwortung, die medizinische und pflegerische Versorgung auch in den Zeiten der Corona-Krise sicherzustellen. Und natürlich leisten wir weiterhin Tag für Tag unseren Beitrag zur Finanzierung eines der besten Gesundheitssysteme der Welt – auf das sich die Patienten auch im Falle einer Corona-Infektion verlassen können. (-el / www.bocquel-news.de)

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