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100.000 Online-Bürgschaften

22. Dezember 2005 - Schon 100.000 VHV-Bürgschaftsaufträge wurden bis Mitte Dezember auf elektronischem Wege übermittelt. Unter www.vhv.de ist im Portal für das gewerbliche VHV-Geschäft ein passgenaues Formular dazu hinterlegt.

Thomas VoigtDie Hunderttausender-Marke in Sachen Online-Bürgschaftsaufträge hat die VHV längst erreicht. "Wir freuen uns, dass der online-Service, den wir seit einigen Jahren bieten, inzwischen so stark genutzt wird", sagt VHV Vorstand Thomas Voigt (Foto). "Wir arbeiten an einer ständigen Optimierung der Prozesse für unsere Kunden. Der elektronische Weg für den Bürgschaftsauftrag ermöglicht uns in unserem Bürgschafts- und Kautionsgeschäft eine noch schnellere Bearbeitung." Immer mehr Kunden der VHV nutzen das entsprechende Serviceangebot im Internet, um Bürgschaftsaufträge schnell und unkompliziert online zu stellen. Mit dem 100.000. Auftrag vor wenigen Tagen wurde bereits etwa die Hälfte aller Bürgschaftsaufträge der VHV im laufenden Jahr 2005 erreicht. Aufgrund der im Bau üblichen Abrechnungs-Modalitäten werden zum Jahresende verstärkt Bürgschaften beauftragt.

Mit einem Maus-Klick auf die Website www.vhv.de unter dem Button für das gewerbliche Geschäft der VHV im im Portal Kunden ihre für eine Bürgschaft relevanten Daten online eingeben und an die VHV senden. Das individuell ausgefüllte Formular wird dann direkt in den Systemen der VHV weiter verarbeitet. Die Daten werden über "SSL" verschlüsselt; die Abkürzung SSL steht für Secure Sockets Layer oder auch Secure Server Line, ein Netzwerkprotokoll zur sicheren Übertragung von Internetseiten. Durch diese Verschlüsselung können die online abgesandten Formulare während der Übertragung weder gelesen noch manipuliert werden.

Aller guten Dinge sind drei: Die VHV ermöglicht die Online-Einreichung für drei Bürgschaftsarten:
  • Ausführungsbürgschaften für die Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung,
  • Gewährleistungsbürgschaften für die Sicherstellung der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen,
  • Vertragserfüllungsbürgschaften für die Sicherstellung vertragsgemäßer Ausführung und Gewährleistung.
Wie der Marktführer für Versicherungen in der Bauwirtschaft mitteilt, geht es bei den Bürgschaften um ein Spezialgebiet, das der Hannoveraner Versicherer für seine Zielgruppe bereit hält. Bauunternehmen müssen in der Regel für einen Großteil der zu erbringenden Leistungen Sicherheitseinbehalte bauvertraglich vereinbaren. Das heißt, der Auftraggeber behält einen bestimmten Prozentsatz, meist 5 oder 10 Prozent der Auftragssumme und/oder der Schlussrechnung, als so genannten Sicherheitseinbehalt ein. Dieser Betrag soll dann der zusätzlichen Sicherstellung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens dienen.

Liquiditäts-Engpässe vermeiden
Die Forderung nach Sicherheitseinbehalten kann sich gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen auf die notwendige Unternehmens- und Auftragsfinanzierung auswirken und zu Liquiditäts-Engpässen führen. Thomas Voigt: "Die Ablösung dieser Sicherheitseinbehalte durch Bürgschaften stellt daher eine interessante Alternative, speziell für die Bauwirtschaft dar."

Bereits seit 1990
Die VHV als Bauspezialversicherer bietet seit fünfzehn Jahren Bürgschaften speziell für die Bauwirtschaft an. Dabei stellt die VHV den Bauunternehmen nach erfolgter Bonitäts-Prüfung für jedes Kalenderjahr einen neuen Bürgschafts-Rahmen zur Verfügung. Innerhalb dieses Rahmens können die Unternehmen dann einzelne Bürgschaften abrufen. Voigt: "Sie tun dies immer öfter online."

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