13. Juli 2017 - Als einziger deutscher Versicherer bietet die HDI Global SE jetzt einen Tarif für Drohnenversicherungen im privaten und gewerblichen Sektor speziell nur für kurze Zeiträume. Das funktioniert über das neue HDI Online-Portal. Nach Abschluss der Police ist der Versicherungsschutz direkt aktiv.
Ob zu Forschungszwecken, zur Überwachung von Industrieanlagen, Pipelines oder Stromleitungen, für Logistikdienstleistungen oder für Foto- und Filmaufnahmen: Drohnen erfüllen mittlerweile im industriellen und gewerblichen Bereich viele Aufgaben. Wer sie einsetzt, muss seine Haftpflichtrisiken absichern, denn Drohnen sind sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich versicherungspflichtig.
Sobald eine Drohne abstürzt, haftet der Halter gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verschuldensunabhängig. Ein Drohnenunfall kann sehr weitreichende Folgen haben und Sachschäden oder sogar Verletzungen von Menschen nach sich ziehen. Für den professionellen Einsatz von Drohnen beziehungsweise unbemannten Luftfahrzeugen (UAV) oder Multicoptern hat die HDI Global SE passende Deckungskonzepte entwickelt.
Große Nachfrage nach HDI Versicherung
„Die Nachfrage nach unserer Drohnenversicherung ist in den vergangenen Monaten sehr stark gestiegen", sagt Dr. Alexander Malik, Experte für Versicherungen der Luftfahrtindustrie bei der HDI Global SE (www.hdi.global.de). „Wir haben daher ein Portal entwickelt, um unseren Kunden den Online-Abschluss einer Drohnenversicherung zu ermöglichen." Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland derzeit rund 400.000 privat und gewerblich genutzte Drohnen. Die Deutsche Flugsicherung erwartet, dass die Zahl bis zum Jahr 2020 auf mehr als eine Million steigen wird.
Sofort abschließen, sofort starten
Der Versicherungsschutz der HDI Global über die Website www.hdi.global/drohnen-haftpflicht beginnt direkt nach Vertragsabschluss. Die Police für die versicherten Flugdrohnen liegt Kunden in wenigen Minuten als PDF-Datei vor. Die Prämienzahlung erfolgt ebenfalls online: per PayPal oder über ein Bankkonto per Bankeinzug oder per Kreditkarte.
„Für Interessenten, die mit ihrer Drohne nur einen kurzzeitigen Flug unternehmen möchten und keine lange Vertragsbindung eingehen wollen, bieten wir dazu besonders kurzfristige Tarife", sagt Dr. Alexander Malik. „Bei uns können Kunden ihre Flugdrohnen für einen Monat oder für eine Woche versichern. Sogar für nur einen Tag haben wir einen passenden Tarif."
Mehrere Deckungskonzepte für unterschiedliche Zielgruppen
HDI bietet Drohnen-Haltern auf dem neuen Online-Portal auch die Möglichkeit, ein einzelnes Fluggerät zu versichern oder mehrere in einer Police zu bündeln. Dabei richtet sich das Angebot sowohl an private als auch an gewerbliche Anwender. Je nach Nutzung sind passende Deckungskonzepte verfügbar. Interessenten können diese online einsehen und dann nach ihrem Bedarf abschließen.
Das ausschlaggebende Kriterium für die Frage, ob eine private oder gewerbliche Nutzung vorliegt, ist der Zweck der Nutzung. Wer seinen Multicopter zu sportlichen Zwecken oder als Freizeitgestaltung abheben lässt, gilt als privater Nutzer. Sobald Drohnen-Halter direkt oder indirekt Einkünfte damit erzielen, gilt dies als gewerbliche Nutzung. Das gilt bereits für den Fall, dass jemand mit seiner Drohne Foto- oder Filmaufnahmen macht, mit denen er Geld verdienen möchte. Auch durch eine Online-Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf einem Social-Media-Kanal wie Youtube oder Flickr verlässt der Drohnen-Halter den privaten Bereich - unabhängig davon, ob ein Gewinnziel vorliegt oder nicht.
Wichtig zu wissen ist hierbei, dass Drohnen-Halter für Schäden durch ihr Fluggerät auch dann verantwortlich sind, wenn es ein anderer steuert. Die Policen des HDI gewähren daher allen Personen Versicherungsschutz, die mit Wissen und Einwilligung des HDI-Versicherungsnehmers den Multicopter bedienen. (-ver / www.bocquel-news.de)
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