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„IDD-Gesetzentwurf bringt wichtige Klarstellungen“

16. Februar 2017 - „Gesetzentwurf bringt wichtige Klarstellungen“, heißt es in der jetzt öffentlich gemachten Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur IDD-Umsetzung. Allerdings fordert der Branchenverband in drei Oberpunkten von der Politik dringend Nachbesserungen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) hat weiterhin zahlreiche Gegner, aber auch Befürworter. Der GDV hat jetzt eine 20 Seiten starke Stellungnahme zum IDD-Gesetzentwurf veröffentlicht und betont darin, dass der Entwurf wichtige Klarstellungen für Unternehmen und Vermittler bringt. Allerdings werde der Entwurf den Anforderungen an den Versicherungsvertrieb in der digitalen Welt nur zum Teil gerecht. So gehe beispielsweise eine obligatorische Beratung im Internet an Erwartungen und Bedarf der Kunden vorbei.

Positiv wertet der GDV hingegen die Festschreibung des Provisionsabgabeverbots, wie er es bereits in einer ersten Bewertung kurz nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs deutlich gemacht hatte (siehe Bericht in den bocquel-news IDD: Bundeskabinett sieht kaum Änderungsbedarf). Damit werde sichergestellt, so der GDV, dass bei Beratung und Vermittlung auch künftig Kundenbedürfnisse und Produktqualität im Mittelpunkt stehen.

„Im Fernabsatz, also insbesondere im Online-Vertrieb, stellt der Regierungsentwurf hingegen Beratungsanforderungen, die über die derzeitige Rechtslage hinausgehen“, sagt ein GDV-Sprecher. Daher sollten laut GDV folgende Aspekte im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden:

  • Digitalisierung im Versicherungsvertrieb gestalten, nicht blockieren

Die Digitalisierung verändert Kundenerwartungen und –verhalten. Der Gesetzentwurf wird dieser Entwicklung mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Beratung im Fernabsatz – für Versicherer und Vermittler – nicht gerecht. Weder Versicherer noch Vermittler sollten einen Kunden beraten müssen, der sich bewusst für den Weg des Fernabsatzes entschieden hat. Zumindest muss ermöglicht werden, dass ein Kunde medienbruchfrei auf eine Beratung verzichten kann.

  • Rechtssicherheit beibehalten

Wenn Versicherungsmakler oder -berater einen Kunden bereits beraten haben, ist eine zusätzliche Beratung durch den Versicherer weder notwendig noch praktisch durchführbar. Eine Beratung auch während der Vertragslaufzeit ist dann stets allein vom Versicherungsmakler beziehungsweise -berater zu erbringen.

  • Vermittlung von Netto-Tarifen nicht einschränken

Die Vergütungsvorgaben dürfen nicht dazu führen, dass die Vermittlung provisionsfreier Tarife (Netto-Policen) durch Vermittler ausgeschlossen wird. Dies würde auch einer stärkeren Verbreitung derartiger Policen entgegenstehen. Zur dauerhaft klaren Trennung von provisionsbasierter Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung gegen Honorar dürfen Übergangsregelungen nur befristet gelten.

Die GDV-Stellungnahme mit dem sperrigen Titel „Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 18. Januar 2017 für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (IDD)“ ist jetzt online unter http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2017/02/GDV-Stellungnahme-IDD-Richtlinie-Versicherungsvertrieb-Regierungsentwurf.pdf ist die 20 Seiten starke vollständige Stellungnahme des GDV jetzt nachzulesen. (-el / www.bocquel-news.de)

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