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Konzepte und Kriterien

Die fünf größten Irrtümer über Lebensversicherungen

24. April 2014 - Lebensversicherungen geraten immer öfter in Kritik. Grund dafür ist oft, dass die Verbraucher mangelhaft und schlecht informiert sind. Die Gothaer Lebensversicherung AG will deshalb die häufigsten Irrtümer zum Thema private Lebensversicherung klarstellen.

GOTHAER_KölnLebensversicherungen sind für Geldanleger wenig attraktiv, sagen viele Verbraucherschützer. Man erziele zu wenig Rendite, und die Lebensversicherer rechnen sich mit den Kundengeldern reich, lautet ein zweiter Vorwurf. Außerdem soll es viele Unklarheiten geben, wer wann Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung ist. Bei der Gothaer Lebensversicherung AG (www.gothaer.de), vormals ältester Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, will man mit schlagkräftigen Argumenten die Irrtümer ausräumen. Was es mit dem Geld für eine Lebensversicherung und der vorgeblich unflexiblen Anlage auf sich hat, bringt die Gohaer wie folgt auf den Punkt:

  • Irrtum 1: Große Summen kann man sich nicht leisten. Um den Hinterbliebenen einen adäquaten Lebensstandard zu garantieren, müssten monatlich hohe Summern in die Lebensversicherung einbezahlt werden, was für manche Kundengruppen finanziell nicht möglich ist.

Richtigstellung: Eine so genannte "Risiko-Lebensversicherung", mit der man die Hinterbliebenen absichern kann, schützt schon zu einem recht günstigen Beitrag. Bei dieser Police wird ausschließlich im Todesfall geleistet. Versicherungsschutz in Höhe von 300.000 Euro erhält beispielsweise ein 30jähriger Mann bereits für einen Monatsbeitrag von rund 23 Euro.

  • Irrtum 2: Ist im Vertrag der Ehepartner als Begünstigter genannt, erlischt der Anspruch automatisch mit der Scheidung. Es bekommt automatisch die aktuelle Ehefrau das Geld, auch wenn es bereits die zweite oder dritte Ehe ist.

Richtigstellung: Nein, der Ehegattenwechsel muss der Versicherung angezeigt und die Begünstigung schriftlich geändert werden. Steht nur „Ehepartner" im Vertrag, erhält die Person das Geld, mit der die Ehe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand. Allerdings kann man auch den „in gültiger Ehe lebenden Ehegatten" als Begünstigten eintragen. Eine Änderungsmitteilung kann aber jederzeit formlos bei der Versicherung eingereicht werden.

  • Irrtum 3: Die Lebensversicherung fällt automatisch mit in die Erbmasse.

Richtigstellung: Das gilt nur, wenn der Versicherte keinen Begünstigten für den Todesfall angegeben hat. Als Begünstigte können bei Privatversicherungen beliebig viele Personen festgelegt werden. Bei mehreren Begünstigten kann zusätzlich festgelegt werden, wie die Leistung anteilig aufgeteilt wird. Geschieht dies nicht, erhalten alle zu gleichen Teilen die Leistung.

  • Irrtum 4: Bei knapper Kasse hilft nur die Kündigung der Lebensversicherung.

Richtigstellung: Vorschnelle Kündigung bei kurzfristiger Finanzknappheit ist keine Lösung. Hierdurch entstehen dem Kunden Nachteile, wie der Verlust von eventuellen Steuervorteilen. Zudem können Kunden zum regulären Ablauf den so genannten "Schlussanteil" erhalten, der die Auszahlung wesentlich erhöht. Viele Versicherer bieten auch Möglichkeiten, die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.

  • Irrtum 5: Kredite bekommt man nur von der Bank.

Richtigstellung: Es geht auch anders: Bei einem Policen-Darlehen wird ein Teil des bislang aufgebauten Vertragsguthabens der Lebens- oder Rentenversicherung als sogenanntes Policen-Darlehen ausgezahlt. Der Darlehenszins ist in der Regel günstiger als die Zinsen für einen Dispokredit. Außerdem erfolgt keine aufwändige Kreditprüfung, sondern der Kunde erhält zeitnah sein Geld. Auch eine Tilgung ist jederzeit möglich. Wird nichts zurückgezahlt, verrechnet der Lebensversicherer den Darlehensbetrag zum Versicherungsablauf mit der fälligen Auszahlung. Das Policen-Darlehen eignet sich vor allem, um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass zu überbrücken.

Es gibt zahlreiche weitere Vorurteile und Irrtümer in Sachen private Lebens- und Renten-Versicherung, die zertifizierte Vermittler und Makler mit wenigen Antworten ausräumen könnten. (-el / www.bocquel-news.de

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