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21 Versicherer stehen zum "Vertrag Bundeswehr"

20. September 2012 - Der „Rahmenvertrag Bundeswehr", den 21 Versicherer im Konsortium tragen, besteht seit 50 Jahren. In einer festlichen Abendveranstaltung wurden am Dienstag in Berlin die Einmaligkeit sowie die Notwendigkeiten des Abkommens entsprechend gewürdigt.

Die Ausgestaltung der sogenannten Kriegsklausel und die damit verbundenen angemessenen Bedingungen für Versicherungsschutz und Prämienhöhe für Berufssoldaten und die bei der Bundeswehr arbeitenden Zivilangestellten stehen schon lange im Fokus von Politik und Assekuranz. Privater Versicherungsschutz für Soldaten - davon wird heutzutage wenig gesprochen. Und dennoch gehören derzeit 21 Versicherungsgesellschaften unter der Federführung der DBV Deutschen Beamtenversicherung (www.dbv.de) dem Konsortium an, das schon vor 50 Jahren den „Rahmenvertrag Bundeswehr" mit dem Bundesministerium der Verteidigung unterzeichnete (www.rv-bundeswehr.de).

50 Jahre Vertrag DBV

Festlicher Abend zum 50-jährigen Bestehen des „Rahmenvertrag Bundeswehr": (Foto v.l.n.r.): Wolfram Kamm - Bundesvorsitzender Verband der Beamten der Bundeswehr, Dr. Peter Schwark - Mitglied der Hauptgeschäftsführung des GDV, Oberst Ulrich Kirsch - Bundesvorsitzender des Deutschen BundeswehrVerbandes, Wolfgang Hanssmann - Vorstand der DBV Deutsche Beamtenversicherung AG, Stéphane Beemelmans - Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung.

Seit 1962 bietet die private Versicherungswirtschaft Soldaten einen speziellen finanziellen Schutz bei Entlassung, Invalidität und Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Die Inhalte des Rahmenvertrags sind so aktuell wie eh und je und werden stetig den aktuellen Erfordernissen angepasst. Zum Festakt „50-jähriges Bestehen Rahmenvertrag Bundeswehr" waren jetzt zahlreiche Repräsentanten, die für die stetige Aktualisierung des Abkommens verantwortlich zeichnen, in der Bundeshauptstadt Berlin zusammengekommen.

„Der Soldatenberuf ist mit erheblichen Risiken verbunden - sei es im Einsatz, in der Ausbildung oder im alltäglichen Dienst. Die staatliche Vorsorge kann jedoch nicht alles abdecken. Der Soldat sollte deshalb auch privat vorsorgen. Der ‚Rahmenvertrag Bundeswehr' bietet ideale Möglichkeiten dafür. Er ist der Beweis dafür, dass es auch über einen langen Zeitraum von 50 Jahren möglich ist, den besonders risikogefährdeten Personenkreis der Soldatinnen und Soldaten adäquat zu versichern", sagte Oberst Ulrich Kirsch, Bundesvorsitzender des Deutschen BundeswehrVerbandes, in seiner Laudatio.

Dr. Peter Schwark„Der GDV hat das Thema Versicherungsschutz für Soldaten stets intensiv begleitet", sagte Dr. Peter Schwark (Foto), der als Mitglied der Hauptgeschäftsführung des GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) Grußworte überbrachte. Letztlich gehe es darum, auch den Soldaten adäquaten Versicherungsschutz anzubieten, machte Dr. Schwark deutlich. Das Einsatzkonzept der Bundeswehr befinde sich seit der Wiedervereinigung in einem steten Fluss. „Das macht es nötig, den Rahmen und das Umfeld der gemeinschaftlichen Aktivitäten kontinuierlich weiter zu entwickeln. (...) auch bei uns im Verband, wenn es um Grundsatzfragen geht, - etwa bei der Ausgestaltung der sogenannten Kriegsklausel", sagte Dr. Schwark. Als Konstante des gemeinsamen Bemühens bleibe, dass Soldaten Versicherungsschutz zu angemessenen Bedingungen erhalten, und dass gegebenenfalls steigende Risiken der Soldaten-Einsätze sich nicht in unverhältnismäßig hohen Prämien auswirken.

Die Differenzierung in aktive und passive Kriegseinsätze stelle seit den neunziger Jahren klar, dass Soldaten im Hinblick auf die „normalen Gefahren des Alltags" gut abgesichert seien, so Dr. Schwark weiter. Auch das passive Kriegsrisiko werde mit eingeschlossen.

Mit Blick auf das aktive Kriegsrisiko sei aber auch klar, dass es weder die Zufalls-Gemeinschaft der Versicherten, noch der einzelne Soldat tragen könnten und sollten. Etwaige außen- und verteidigungspolitische Entscheidungen und deren Konsequenzen müssten immer Sache der gesamten Gesellschaft sein. Dafür habe sich das Soldatenversorgungs-Gesetz bewährt. Die jüngsten Ergänzungen im Soldatenversorgungs-Gesetz, so das Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung, hätten den Abdeckungsumfang sinnvoll ergänzt und klargestellt, dass die Gesellschaft die Soldaten nicht allein lasse.

Auch Stéphane Beemelmans, Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, würdigte die Bedeutung des Rahmenvertrags für die Soldatinnen und Soldaten als ein „hervorragendes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Wirtschaft".

Wolfgang Hanssmann Wolfgang Hanssmann (Foto), Vorstand der DBV Deutschen Beamtenversicherung, versicherte in seiner Ansprache: „Die DBV als Federführer bedankt sich im Namen aller 21 Versicherer, die das Konsortium bilden, für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen 50 Jahren. Wir werden auch in Zukunft der reformierten Bundeswehr eng zur Seite stehen."

Absicherung für den Fall der Fälle
Weshalb ist der „Rahmenvertrag Bundeswehr" so wichtig? Genügen nicht einfache individuelle Versicherungen auch für die Uniformierten? Nein, denn beispielsweise Dienstunfähigkeit in der Bundeswehr bedeutet, dass die Soldatin oder der Soldat aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen, und deshalb die Bundeswehr verlassen muss. Die Entlassung wird vom Dienstherrn verfügt. Wird ein Soldat dienstunfähig, ist das in der Regel mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden.

Dienstunfähigkeit absichern und für Hinterbliebene vorsorgen
Die vermeintlich komfortablen staatlichen Leistungen reichen meist nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Deshalb hat das Verteidigungsministerium bereits 1962 mit dem Rahmenvertrag die Möglichkeit geschaffen, sich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen einer Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abzusichern und für Hinterbliebene vorzusorgen - auch für den Todesfall.

Mit der Wahl eines entsprechenden Tarifs können Soldatinnen und Soldaten ihre spätere Altersversorgung durch zusätzliche Kapitalbildung ergänzen. Im Rahmen der Dienstpläne werden sie vom Rahmenvertrags-Beauftragten über die Absicherung des Risikos Dienstunfähigkeit unterrichtet.

Konsorten im Rahmenvertrag mit dem Verteidigungsministerium
Zum Konsortium der 21 Versicherer beim „Rahmenvertrag Bundeswehr" gehören (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz, Alte Leipziger, Axa, BBV, Bayern-Versicherung, DBV Deutsche Beamtenversicherung, Debeka, Delta Lloyd, Deutscher Herold, DeutscherRing, Ergo, Gothaer, HDI-Gerling, Mannheimer, Nürnberger, Provinzial Rheinland, R+V, Signal Iduna, Stuttgarter, Württembergische, WWK und die Zurich. Die Mehrzahl dieser Versicherer waren durch Vorstände und Repräsentanten aus den Chef-Etagen bei der Feistunde vertreten. (eb-db / www.bocquel-news.de)

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