10. Mai 2012 - Ob Dauerregen, Hitzewellen oder lange Frostperioden: Mit einer neuen Wetter-Risikoversicherung können sich Unternehmen vor wetterbedingten Vermögensschäden schützen. Das Risiko, das versichert werden soll, legt der Gewerbekunde vorher selbst fest.
Minustemperaturen beeinflussen vor allem die Baubetriebe, deren Baustellen in langen Kältephasen nicht fertig gestellt werden können. Kalte und verregnete Sommer machen sich nicht nur negativ beim Absatz der Mineralwasser- und Erfrischungsgetränkehersteller bemerkbar, sondern lassen auch Freizeitparkbetreiber und Tourismusbetriebe lange finanzielle Durststrecken durchleiden. Vor allem aber spüren Landwirtschaftsbetriebe die Auswirkungen extremen Wetters. Wegen des Klimawandels werden die Wetterextreme künftig zunehmen und damit auch die finanziellen Risiken in Industrie, Landwirtschaft und Teilen der Dienstleistungsindustrie.
„Einen Schutz vor daraus resultierenden Vermögensschäden bietet das Versicherungskonzept KLIMArisk, das sich genau auf die jeweiligen Bedürfnisse eines Unternehmens zuschneiden lässt", erklärt Gabriele Lang, Haftpflichtexpertin beim Dortmunder Versicherungsmakler Leue & Nill GmbH + Co. KG (www.leue.de).
Witterungsverhältnisse, die negative Auswirkungen auf den Betrieb haben, werden dazu im Vorfeld vom Kunden festgelegt. Ein Bauunternehmer könnte also beim Versicherer angeben, dass eine Temperatur von unter fünf Grad Celsius eine Gefahr für seinen Betrieb darstellt. Sinkt das Thermometer in diesem Bereich, sind Betonarbeiten im Rahmen von Rohbauprojekten nicht mehr möglich und Mehrkosten unabwendbar. So müsste das Unternehmen wahrscheinlich Überstundenzuschläge zahlen, um die termingerechte Fertigstellung trotzdem einzuhalten. Gelingt dies nicht, könnten zusätzlich Kosten für Vertragsstrafen anfallen.
Vertragsstrafen und entgangenen Gewinn berücksichtigen
„Die Entschädigung, die in diesen Fällen gezahlt wird, ist abhängig von dem Betrag, den der Kunde zuvor als täglichen Verlust des Unternehmens definiert hat. Dabei sollten Faktoren wie die bereits erwähnten Mehrkosten und Vertragsstrafen als auch der entgangene Gewinn berücksichtigt werden", rät Gabriele Lang. Die maximale Höchstentschädigung beläuft sich auf eine Million Euro.
Zusätzlich legt der Kunde den Zeitraum fest, in dem die Gefahr versichert werden soll, und den Zeitpunkt, wann der Auszahlungsbetrag fällig wird. „Dabei kann der Kunde wählen, ob die Wetter-Risikoversicherung sofort greift oder ob er sich an dem Risiko in einer gewissen Höhe beteiligen will. Dann würde er die Kosten, die durch einige Tage schlechtes Wetter entstanden sind, zunächst selbst tragen und dadurch seine Prämie senken", berichtet die Versicherungsfachwirtin.
Versichert werden können sowohl Überschreitungen als auch Unterschreitungen von bestimmten Temperaturen, Windgeschwindigkeiten und Sonnenstunden sowie das Eintreten oder Ausbleiben von Niederschlag wie Regen und Schnee. Zugrunde gelegt werden die Wetterdaten einer Station des Deutschen Wetterdienstes. (hp / www.bocquel-news.de)
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