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Konzepte und Kriterien

Bewertungsreserven: es bleibt alles beim Alten

28. Februar 2013 - Die Pläne zur Kürzung der Bewertungsreserven sind vorerst vom Tisch. Der Vermittlungsausschuss, der eigens zur Klärung der Grundsatzdiskussion eingesetzt wurde, einigte sich, auf die Gesetzesänderung zu verzichten.

Alexander Erdland GDV sieht „für 95 Prozent der Versicherten keine gute Lösung"
Kunden mit einem Lebensversicherungs-Vertrag, der demnächst ausläuft, sind zufrieden, denn die Politiker im Vermittlungsausschuss in Berlin lehnten die Pläne zur Kürzung der Bewertungsreserven ab. So werde in absehbarer Zeit auf eine Gesetzesänderung und die Kürzung der Bewertungsreserven verzichtet. Der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) hatte noch bis kurz vor der Entscheidung große Bedenken geäußert, die Regelung für die LV-Kunden bei den Bewertungsreserven derzeit unangetastet zu belassen; dies sei für 95 Prozent der Versicherten keine gute Lösung" ("GDV fordert neues Gesetz für Bewertungsreserven"). GDV-Präsident Alexander Erdland (Foto) hatte noch Anfang Februar verkündet, dass ein "Kompromiss für ein neues Bewertungsreserven-Gesetz möglich" sei.

Schon in der vergangenen Woche kristallisierte sich heraus, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf seiner Sitzung am Dienstag nicht mehr über die Beteiligung der Lebensversicherungskunden an den sogenannten Bewertungsreserven diskutieren wollte. Daher überraschte die Mitteilung des Bundesrates im Anschluss an die Sitzung kaum: Die Neuregelung zur Kürzung der Bewertungsreserven wird gestrichen. Das entsprechende Sepa-Begleitgesetz werde ohne diese Gesetzesänderung beschlossen.

GDV Bewertungsreserven Beteiligung an Bewertungsreserven bleibt bei 50 Prozent
In der Stellungnahme heißt es weiterhin: „Die von vielen Bürgern befürchteten finanziellen Einbußen bei aktuell auslaufenden oder gekündigten Versicherungsverträgen werden nicht eintreten", hieß es in der Stellungnahme. Wird der Änderungsvorschlag von Bundesrat und Bundestag angenommen, bleibt für die LV-Kunden alles beim Alten. In der Praxis bedeutet dies, dass sie auch künftig nach Ablauf ihres LV-Vertrages an 50 Prozent der Bewertungsreserven (= stille Reserven) beteiligt werden.

Die Bewertungsreserven bilden den Marktwert festverzinslicher Wertpapiere ab, die über dem aktuellen Verkaufswert liegt. Bei der jetzt schon länger andauernden Niedrigzinsphase steigen die Reserven an. Folglich wird auch der Anteil, den die Lebensversicherer an die Kunden ausschütten müssen, größer.

Laut GDV erhalten derzeit die LV-Kunden zum Vertragsende aufgrund der augenblicklich hohen Reserven auch eine sehr hohe Auszahlung. Das aber gehe zulasten des gesamten Versicherungskollektivs. Die Bestandskunden müssten so künftig mit sinkenden Überschussbeteiligungen rechnen.

Auch Prof. Helmut Gründl, Geschäftsführender Direktor des International Center for Insurance Regulation im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt, warnt im Vorfeld der Sitzung des Vermittlungsausschusses vor der Ausschüttung bestimmter Bewertungsreserven von Lebensversicherungen. „Die Beteiligung der Versicherungskunden an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere ist das glatte Gegenteil von Verbraucherschutz", schreibt Gründl in einer kurzen Stellungnahme. (eb / www.bocquel-news.de)

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