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Konzepte und Kriterien

Ohne neues Gesetz müssen viele Kunden draufzahlen

4. Februar 2013 - "Ohne ein neues Gesetz zahlt große Mehrheit der Kunden drauf", heißt es beim GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Bezug auf die derzeitige Diskussion zur geplanten Neuregelung der Bewertungsreservenbeteiligung der Lebensversicherer.

Geldreserven"Es ist absolut unverständlich und bedauerlich, dass die Interessen der Mehrheit der Versicherten in der aktuellen Debatte so gut wie keine Rolle spielen", sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de). Er bezieht sich dabei auf die Berichterstattung einiger Medien zur geplanten Neuregelung der Bewertungsreserven-Beteiligung bei Lebensversicherungen und die Auswirkungen für die Verträge, die jetzt auslaufen ("Für Kunden teurere Tarife und niedrigere Auszahlung"). Nicht im Fokus der Berichterstattung würden dagegen die Kunden stehen, deren Verträge erst später fällig werden. Sie aber würden die Mehrheit der Lebensversicherungskunden stellen. Und sie würden benachteiligt, wenn es nicht zu einer Neuregelung kommt.

Jörg von Fürstenwerth „Was viele Kritiker übersehen: Kommt kein neues Gesetz, nützt das nur wenigen Kunden. Das Nachsehen hat die große Mehrheit der Versicherten, die in der Zukunft weniger Leistungen aus ihrer Lebensversicherung erhalten werden", betont Jörg von Fürstenwerth (Foto). Fakt ist - so der GDV-Hauptgeschäftsführer weiter, dass die aktuelle gesetzliche Lage die Lebensversicherer dazu zwinge, hoch verzinste Papiere vorzeitig zu verkaufen - um nur auf dem Papier bestehende Buchgewinne an die jetzt ausscheidenden Lebensversicherungskunden hälftig auszuzahlen. Die nicht ausgeschütteten Gelder können wegen der niedrigen Zinsen am Markt nur zu deutlich schlechteren Konditionen neu angelegt werden. „Das ist angesichts der anhalten Niedrigzinsphase ökonomischer Irrsinn - für den alle Kunden zahlen, deren Policen erst in Zukunft fällig werden", sagt Fürstenwerth.

Zum Hintergrund der aktuellen Berichterstattung weist der GDV darauf hin, dass die Neuregelung  fairen Interessenausgleich schaffen solle. Den Angaben zufolge hat der Bundesrat hat im Dezember 2012 beschlossen, zum SEPA-Begleitgesetz den Vermittlungsausschuss einzuberufen, und eine Überarbeitung der darin integrierten Neuregelung zur Beteiligung an Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren gefordert. Der GDV hatte zeitnah dazu die Broschüre zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum "Single Euro Payments Area" (SEPA) veröffentlicht. Das Ziel des Vermittlungsverfahrens - so der Beschluss des Bundesrates - sei es, die Unternehmen bei der Bewältigung der aktuellen Niedrigzinsphase zu unterstützen und die Abwälzung der Belastungen auf die Versicherten zu verhindern.

Vorgeschlagene Anpassung entspricht den Anforderungen
Nach Auffassung der deutschen Versicherungswirtschaft entspricht die vorgeschlagene Anpassung der Bewertungsreservenbeteiligung bereits diesen Anforderungen. „Die Gesetzesänderung ist aufgrund der extremen, lang anhaltenden Niedrigzinsphase notwendig geworden, die infolge der Rettungsmaßnahmen für den Bankensektor und für verschuldete Euro-Staaten entstand", heißt es jetzt beim GDV.

Mit der Neuregelung sollten

  • ein fairer Interessenausgleich zwischen den ausscheidenden und im Bestand verbleibenden Versicherungsnehmern geschaffen und
  • die langfristige Erfüllbarkeit der Garantiezusagen sichergestellt werden.

Bei der Neuregelung handelt es sich - laut GDV - um die Modifizierung der im Jahr 2008 eingeführten Regelung, die unter den aktuellen, außerordentlich schwierigen Kapitalmarktbedingungen zu massiven Verzerrungen im Versichertenbestand führt und die Fähigkeit zur Bereitstellung von langfristigen Garantien belastet.

Bestehenden Missstände beseitigen
Die Anpassung der Bewertungsreservenbeteiligung sollte die bestehenden Missstände beseitigen und langfristig zur Stabilisierung der Gesamtleistung beitragen. „Eine Abwälzung auf die Versicherten findet nicht statt", betont Fürstenwerth. Die durch die Neuregelung gewonnenen Mittel stünden ausschließlich der Gesamtheit der Versicherungsnehmer zur Verfügung. Den Versicherungsunternehmen selbst komme aus den Neuregelungen kein Euro zugute.

Jörg von Fürstenwerth: „Die deutsche Versicherungswirtschaft hält die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer für unverzichtbar und spricht sich für das zeitnahe Inkrafttreten der neuen Regelungen aus."

Die vollständige Stellungnahme des GDV wird im Download-Bereich unter www.gdv.de veröffentlicht. (eb / www.bocquel-news.de)

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