20. August 2012 - Es geht um eine Vorlage zum AIFM-Unsetzungsgesetz. Tritt es so in Kraft, droht ein Verbot neuer offener Immobilien-Publikumsfonds und Immobilien-Spezialfonds. Der BVI und andere Verbände - wie etwa der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. - laufen Sturm.
Auf dem Prüfstand steht der Entwurf zur AIFMD-Umsetzung im Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Nachdem das Bundesministerium für Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) den seit längerem erwarteten Diskussionsentwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie vorgelegt hatte, hagelt es von Verbänden der Fonds-Industrie Kritik. Es geht unter anderem hier auch um die weiter Existenz offener Immobilien-Publikumsfonds und Immobilien-Spezialfonds. Offene Immobilienfonds (OIF) waren lange die Lieblinge deutscher Anleger. Doch immer mehr Produkte sind seit den Börsen-Turbulenzen geschlossen oder werden gar abgewickelt. Jetzt stehen den deutschen geschlossenen Fonds einschneidende Entwicklungen bevor: neben dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagen-Vermittler- und Vermögensanlagenrechts zum 1. Juli 2012 werde bald schon auch die AIFM-Richtlinie als Manager-Regulierung zu nachhaltigen Strukturveränderungen in der Branche führen. Zwischen dem voraussichtlichen Inkrafttreten des KAGB (Kapitalanlage-Gesetzt (KAGB) im Juli 2013 und der von der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (www.bafin.de) zu erteilenden AIFM-Erlaubnis wird vermutlich ein längerer Zeitraum liegen.
Das ruft Verbände wie den BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (www.bvi.de) und den VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. (www.vgf-online.de) auf den Plan. Sie reichten in der vergangenen Woche beim Bundesministerium der Finanzen Stellungnahmen ein, in denen sie nicht mit Kritik geizten.
„Offene Immobilienfonds sind alternativlos", sagt Richter. Nun soll ein Investment in einen geschlossenen Ein-Objekt-Fonds künftig grundsätzlich erst ab 50.000 Euro möglich sein und bietet keine Diversifikation. Der BVI-Hauptgeschäftsführer weiß, dass geschlossene Mehr-Objekt-Fonds für Kleinanleger in der Regel nicht in Betracht kommen. Zum einen können Viele nicht zehn Jahre oder länger das angelegte Geld entbehren, zum anderen würden auch solche geschlossenen Fonds wegen ihres höheren Risikos nur an Anleger vertrieben, die bei ihrer Bank ein größeres Vermögen vorweisen können.
Auch Immobilien-Aktien und sogenannte REITs (Real Estate Investment Trusts) sind nach Richters Ansicht für die meisten Anleger keine Alternative, denn sie unterliegen den Schwankungen der Börse. „Viele Anleger in Immobilienfonds wollen das gerade nicht, sondern ein Produkt, das die Bewertung der Immobilien abbildet und nicht mit dem Aktienmarkt korreliert", so der BVI-Chef.
Ein Verbot neuer offener Immobilien-Publikumsfonds würde Kleinanleger auf die Assetklassen Aktien und Anleihen beschränken. Sie wären damit einem größeren Anlagerisiko ausgesetzt als wohlhabende Anleger, die ihre Ersparnisse stärker diversifizieren und sich direkte oder indirekte Immobilieninvestments leisten könnten. „Das ist sozial ungerecht und schadet den Kleinanlegern."
Die geplante Abschaffung neuer OIFs sei umso unverständlicher, als der Gesetzgeber den OIF erst 2011 reformiert und seiner Nutzung als Liquiditätsparkplatz durch institutionelle Anleger mit Halte- und Kündigungsfristen Einhalt geboten hat. Die Gesetzesänderung konnte noch nicht wirken, weil die OIFs erst zum 1. Januar 2013 auf die neuen Bedingungen umgestellt werden. Richter: „Es erstaunt, dass der Wille des Parlaments jetzt nicht in die Praxis umgesetzt werden soll, sondern von der Exekutive ohne neuen Anlass ignoriert wird."
Verbot nicht nachvollziehbar
Was machen die niedrigen Zinsen mit der Anlage?
Entwurf enthält auch Gutes
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Balance zwischen Aufsicht und Investitionsfreiheit
Der Verband befürwortet in seiner Stellungnahme die Einführung eines Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Für den Markt der geschlossenen Fonds sei die Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie in deutsches Recht das bisher umfassendste Regulierungsvorhaben, heißt es. Mit der Umsetzung zum 22. Juli 2013 werden die Anbieter geschlossener Fonds und das Produkt Teilnehmer in einem vollregulierten Kapitalmarkt. Dieser Schritt wird von den VGF-Mitgliedern nachdrücklich unterstützt.
Im Einzelnen sieht der VGF bei etlichen Kernpunkten Änderungsbedarf und schlägt wie folgt vor:
Die Grenze sei schwierig auf zweierlei Weise, heißt es beim VGF. Sie verhindere, dass Anleger mit geringerem Vermögen Zugang zu 1-Objekt-Fonds bekommen. Dabei würde aber das Ministerium den Beweis schuldig beiben, dass 1-Objekt-Fonds risikoreicher sind als Mehrobjektfonds.
Zudem ist die Bemessung der Grenze laut VGF zu hoch und hätte deutliche Auswirkungen auf das für Investitionen zur Verfügung stehende Eigenkapital.
Der VGF schlägt stattdessen eine Regelung vor, wonach alle Privatanleger nur maximal 15 Prozent ihres Vermögens in Fonds investieren sollten, die nicht dem Grundsatz der Risikomischung folgen. „Diese Regelung hindert niemanden am Zugang zu Fonds, ist gleichzeitig aber ein wirksamer Anlegerschutz. Denn so erfolgt die Risikostreuung richtigerweise auf der Ebene des Anlegers", führt VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba aus.
Mit 30 Prozent Fremdkapital-Quote: Weniger Investitionen in Immobilien und die Energiewende findet laut VGF ohne Privatanleger statt.
Kritisch sieht der VGF den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums in Paragraph (§) 227 KAGB-E, eine pauschale Fremdkapitalquote (Leverage-Quote) von 30 Prozent für geschlossene Investmentfonds einzuführen. Eine Leverage-Quote von 30 Prozent sei marktunüblich. Bei Deutschland-Immobilienfonds liegt sie laut VGF bei circa 50 Prozent. Fonds, die in erneuerbare Energien investieren, brauchen aber rund 75 Prozent Fremdkapital. Hinzu kommt - wie der VGF mitteilt, dass andere Gesetze wie das Pfandbriefgesetz oder das REIT-G die Quoten von 55 bis 60 Prozent kennen. Um weiterhin Investitionen wettbewerbsfähig tätigen zu können, würde der Markt über alle Assetklassen eine Fremdkapitalquote von 65 Prozent benötigen.
Welche Investitionsgüter werden morgen gebraucht? |
Die Kritik und die Anregungen der Verbände liegen nun beim Bundesfinanzministerium vor. Zwischen dem voraussichtlichen Inkrafttreten des KAGB (Kapitalanlage-Gesetzt (KAGB) im Juli 2013 und der von der BaFin zu erteilenden AIFM-Erlaubnis wird vermutlich ein längerer Zeitraum liegen. (eb / www.bocquel-news.de)
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