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Konzepte und Kriterien

Finanzvermittlung wird in Deutschland neu reguliert

5. April 2012 - Der Bundesrat hat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) mit wenigen Änderungen gebilligt. Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. befürchtet einen regulatorischen Flickenteppich bei der Erlaubniserteilung und mehr Bürokratiekosten.

Frank Rottenbacher Ab 2013 wird die Finanzvermittlung in Deutschland neu reguliert. Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) ist nun das zweite und letzte Gesetzeswerk zur Neuordnung der Finanzberatung verabschiedet worden. Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (www.afw-verband.de) kommentiert die Neuordnung. Frank Rottenbacher (Foto) im AfW-Vorstand für Politik, Bildung und Qualifikation zuständig, teilt mit, dass der AfW bedauere, dass der Gesetzgeber nicht die IHK mit der Erlaubniserteilung beauftragt hat. „Jedes Bundesland kann leider für sich entscheiden, ob es die Gewerbeämter oder die Kammern damit beauftragt. Eine zentrale Anlaufstelle für Vermittler wird es also nicht in jedem Bundesland geben."

Laut AfW wurden Änderungen nur noch bei Details vorgenommen, die sich wie folgt darstellen:

  1. Die IHK-Sachkundeprüfung kann nun beliebig oft wiederholt werden. Damit ist nun eine zur Versicherungsvermittlung identische Regelung getroffen worden, wofür der AfW stets eingetreten ist.
  2. Abgelehnt wurde hingegen eine verpflichtende Lehrgangsteilnahme. Ohne einen 200 Stunden dauernden Lehrgang hätten sich Vermittler nach diesem Vorschlag nicht zur IHK-Prüfung anmelden können. Diese Regelung wurde im Vorfeld der Abstimmung vom AfW scharf kritisiert. Insofern wird der Wegfall nun begrüßt.
  3. Die freiwillige und privatrechtliche Prüfung „Bausparen und Investment BWV/DVA" wird nun doch nicht als Sachkunde anerkannt.
  4. Die ersten IHK-Prüfungen zur neuen Sachkunde „Finanzanlagenfachmann (IHK) können bereits ab 1. November 2012 abgelegt werden. Somit ist es möglich, neue Vertriebspartner auch über den Jahreswechsel 2012/2013 nahtlos anbinden zu können.

„Wir fordern die Länder auf, sich auf die IHKn als Erlaubnisstelle zu einigen. Das spart Bürokratiekosten für unsere Mitglieder und würde einen regulatorischen Flickenteppich verhindern", sagt Rottenbacher weiter.

Der AfW habe sich stets für die gewerberechtliche Regulierung und somit dafür eingesetzt, dass Finanzdienstleister unabhängig bleiben können. AfW- Vorstand Frank Rottenbacher weiter: „Wir begrüßen grundsätzlich die Regulierung und erwarten einen Professionalitätsschub für die gesamte Branche."

Der weitere Zeitplan gestaltet sich laut AfW wie folgt:

  • (1) 1. November 2012: IHK-Sachkundeprüfung „Finanzanlagenfachmann (IHK) kann erstmals abgelegt werden.
  • (2) 1. Januar 2013: Die Regulierung tritt in Kraft. Für Berufseinsteiger gelten alle Anforderungen des Paragraphen (§)34f GewO und VermV. Für Vermittler, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Besitz einer Erlaubnis gemäß §34c GewO sind, beginnt eine sechsmonatige „Umtauschfrist".
  • (3) 30. Juni 2013: Ende der „Umtauschfrist" für 34c-Inhaber. Bis dahin kann die Anlageberatung/-vermittlung gemäß §34f GewO beantragt werden. Wer dies bis dahin erledigt, muss als 34c-Inhaber seine Zuverlässigkeit und seine geordneten Vermögensverhältnisse nicht erneut nachweisen. Diese werden „anerkannt". Aus dem 34c wird aber nur die Anlageberatung/-vermittlung herausgenommen. Die Erlaubnis zum Vermitteln von Darlehensverträgen und/oder Grundstücken bleibt natürlich unangetastet.
  • (4) Ab 1. Januar 2013 müssen die neuen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten auch für diese Personengruppe umgesetzt werden.
  • (5) 31. Dezember 2014: Bis zu diesem Datum können Vermittler noch der zuständigen Stelle ihre Sachkunde nachweisen.
  • (6) 1. Januar 2015: Die Regulierung tritt voll in Kraft.

Klärungsbedarf sieht der AfW noch bei zahlreichen Detailfragen zur Alten-Hasen-Regelung. „Wir empfehlen daher allen Betroffenen, nicht vorschnell zu agieren, sondern die weiteren Entwicklungen abzuwarten", betont Rottenbacher. Der AfW werde sich für seine Mitglieder einsetzen und strebe praxisgerechte Lösungen an.

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.400 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (eb / www.bocquel-news.de)

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