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Konzepte und Kriterien

Unisex-Tarife: Für Verbraucher Nachteile

12. Dezember 2011 - Ab 21. Dezember 2012 sollen in Europa nach Geschlecht differenzierte Tarife der Versicherer ungültig sein. Danach sind nur noch Unisex-Tarife angesagt. Jetzt zeigt der europäische Versicherungsverband CEA in Brüssel hier Nachteile für Verbraucher auf.

Zita Gurmai Der Begriff „Unisex-Tarif" ist hierzulande nicht nur für Versicherer ein Reizwort der besonderen Art, denn Unisex-Tarife sind ab 21. Dezember 2012 auf EU-Ebene das Gebot der Stunde. Kurz davor hat nun der CEA europäische Versicherungsverband (www.cea.eu) hat zusammen mit der Europa-Abgeordneten Zita Gurmai (Foto) in Brüssel eine Studie vorgestellt, die untersucht, welche wirtschaftlichen Auswirkungen das Verbot von Unisex-Tarifen auf die Versicherungskunden hat.

Michaela Koller „Die Studie zeigt, dass das Verbot von Geschlechtsdifferenzierung eine Reihe von unbeabsichtigten, negativen Konsequenzen für Verbraucher, Versicherungsmärkte und die gesamte Gesellschaft hat," sagte die CEA-Generaldirektorin Michaela Koller (Foto rechts) bei der Präsentation der Studie „The impact of a ban on the use of gender in insurance", die das britische Beratungsunternehmen Oxera (www.oxera.com) erstellt hat. Thema war die wirtschaftliche Auswirkung obligatorischer Unisex-Tarife auf die Versicherungskunden.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie auf den Punkt gebracht: Je nach Versicherungsprodukt werden sich die Prämien - mal für Frauen, mal für Männer - erhöhen. Ursache hierfür sind laut Studie zwei Effekte:

  • Umverteilung: Die unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen müssen zu einer einheitlichen Prämie verbunden werden. Dabei werden die Prämien von dem Geschlecht mit dem höheren Risiko zum Geschlecht mit dem niedrigeren Risiko umverteilt.
  • Sicherheitszuschläge: Die Unternehmen wissen nicht, welchen Anteil die Geschlechter in ihrem Neugeschäft haben werden. Diese Unsicherheit erhöht das Risiko. Die Versicherer müssen dies in der Kalkulation berücksichtigen, damit sie Ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden erfüllen können. Deshalb müssen zusätzliche Sicherheiten einkalkuliert werden.

Unisex-Tarife

Unisex-Tarife 

Der Europäische Gerichtshof hat am 1. März 2011 entschieden, dass die Rechtsgrundlage, nach der Versicherer bislang in Europa nach Geschlecht differenzierte Tarife anbieten durften (Art. 5 Abs.2 der Gender-Richtlinie 2004/113 EG) „mit Wirkung vom 21.Dezember 2012 ungültig ist". Nach dieser Regelung durften die Mitgliedsstaaten bisher geschlechtsdifferenzierte Versicherungsangebote dann zulassen, wenn das Geschlecht nachweislich ein bestimmender Risikofaktor ist und dies durch relevante und genaue versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden kann.
Das in Oxford / Großbritannien beheimatete Beratungsunternehmen Oxera prognostiziert nach Auswertung der Daten aus verschiedenen europäischen Ländern folgende Auswirkungen allein aufgrund des Umverteilungseffektes:

  • in der privaten Rentenversicherung für Männer eine im Schnitt 5 Prozent niedrigere Leistung.
  • in der Risikolebensversicherung für Frauen Prämienerhöhungen um mindestens 30 Prozent.
  • in der Kfz-Versicherung für junge Frauen Prämienerhöhungen um mindestens 11 Prozent.

Erfahrungen aus anderen Ländern (Niederlande, Belgien) zeigen laut Oxera zudem, dass Unisex-Tarife zu einem höheren durchschnittlichen Prämienniveau für beide Geschlechter führen. Grund hierfür sollen im Wesentlichen erforderliche Sicherheitszuschläge sein.

„Diese Veränderungen der Prämienhöhe werden das Verhalten der Verbraucher voraussichtlich verändern. Es könnte dazu führen, dass Verbraucher auf ausreichende Vorsorge verzichten, wenn sich die Produkte verteuern", sagt die CEA-Generaldirektorin. (eb / www.bocquel-news.de)

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