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Frist für zertifizierte Basis-Rente verlängert

17. Oktober 2011 - Es ist nicht zu spät: Das Finanzministerium verlängert die Frist zur Umstellung auf zertifizierte Basisrenten-Verträge. Versicherungsnehmer sollten den Anbieter ihrer noch nicht zertifizierten Rürup-Rente ansprechen, um Steuervorteile auszunutzen.

Gute Nachricht für Kunden von Basisrenten-Verträgen ("Rürup-Rente"), die bisher ihre Verträge noch nicht auf zertifizierte Vertragsmuster umgestellt haben. Nach Angaben des BMF Bundesfinanzministeriums (www.bmf.de) können alle Versicherungsnehmer, deren Basisrenten-Vertrag bislang noch nicht auf ein zertifiziertes Muster umgestellt ist, die dafür nötige Zustimmung noch bis zum 31. Dezember 2011 dem Versicherer gegenüber erteilen ("Ist jeder Rürup-Vertrag "zertifizierungsrelevant"?"). Mit der Zustimmung können noch rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben geschaffen werden. Dies teilte das Ministerium dem GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) jetzt in einem Schreiben mit.

Online unter http://www.ruerup-rente-infoportal.de werden wichtige Eckpunkte zur so genannten Basis-Rente (im Volksmund „Rürup-Rente") aufgezeigt. Die Basis-Rente orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Gegensatz zum gesetzlichen System, das umlagefinanziert ist, wird die Rürup-Rente jedoch kapitalgedeckt finanziert.

Wer sich für den Abschluss einer Basis-Rente entscheidet, kann die Beiträge bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich ansetzen. Allerdings wird nicht sofort der komplette Betrag von 20.000 Euro steuerlich berücksichtig. Mit dem Abschluss einer Basis-Rente können auch Selbstständige und Freiberufler beim Aufbau ihrer Altersversorgung etwas tun und steuerlich davon profitieren. Gültigkeit für alle Bevölkerungskreise ist die Tatsache, dass das offizielle Renten-Eintrittsalter auf 67 Jahre hinaufgesetzt wird.

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Inzwischen müssen Anbieter von Basis-Renen eine Zertifizierung für dieses Altersvorsorge-Produkt vorweisen, wenn ihre Kunden steuerliche Vorteile nutzen wollen. Die Umstellung ist bei den meisten Versicherern bereits abgeschlossen. Als Umstellungsfrist hatte das BMF ursprünglich den 30. Juni 2011 vorgesehen, worüber die Kunden auch von den Versicherungsunternehmen informiert worden werden sollten. Diese bereits abgelaufene Frist hat das Ministerium nunmehr auf den 31. Dezember 2011 verlängert, sodass auch nach dem 30. Juni 2011 abgegebene Zustimmungen zu einem weiterhin steuerlich begünstigten Basisrenten-Vertrag führen.

Die Regelung betrifft bis zum 31. März 2010 abgeschlossene Basisrenten-Verträge, die aber nach Auffassung der Zertifizierungsstelle den nachträglich von ihr aufgestellten Zertifizierungs-Kriterien nicht entsprechen. Diese Verträge können auf ein zertifiziertes Basisrenten-Vertragsmuster überführt werden, wenn der Kunde hierfür seine Zustimmung erteilt. Kunden, die die bisherige Umstellungsfrist versäumt haben, bekommen damit nochmals die Gelegenheit, sich den Sonderausgaben-Abzug für die von ihnen geleisteten Beiträge zu erhalten. (eb / www.bocquel-news.de)

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