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Noch günstiger mit Teil-Dienstunfähigkeit

2. September 2010 - Die DBV Deutsche Beamtenversicherung hat ihre Dienstunfähigkeitsversicherung neu aufgestellt. So bietet die Axa-Tochter jetzt die Möglichkeit, auch das Risiko der Teildienstunfähigkeit zu versichern. Eine Vergünstigung bis zu 30 Prozent ist möglich.

Dienstunfähigkeitsschutz Die DBV (www.dbv.de), hierzulande der größte Spezialversicherer für Beamte und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes und deren Familienangehörige, strebt danach den neuen Rahmenbedingen gerecht zu werden. Wenn nämlich die Frage der Dienstunfähigkeit im Raum steht, sind Dienstherren seit Anfang 2009 verpflichtet, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung mit begrenzter Arbeitszeit zu prüfen. In der so genannten Teildienstunfähigkeit werden Arbeitszeit und damit verbunden auch das Einkommen um bis zu 50 Prozent reduziert. Im Falle der Teil-Dienstunfähigkeit von mindestens 20 Prozent will die DBV die für den Fall der Dienstunfähigkeit vereinbarte Leistung anteilig erbringen..

Darüber hinaus hat die DBV auch die Versicherungs- und Leistungsdauer verlängert. Lehrer sind mit der neuen Dienstunfähigkeitsversicherung bis zum 65. Lebensjahr, Verwaltungsbeamte bis zum 67. Lebensjahr versicherbar. Polizisten können eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung mit einer Leistungsdauer bis zum 63. Lebensjahr abschließen.

Die beruflichen Tätigkeiten werden nun in sechs statt in bisher vier Berufsgruppen eingeteilt. In vielen Fällen führt die individuellere Eingruppierung der Kunden mit entsprechend zugeschnittenen Beiträgen zu Vergünstigungen von bis zu 30 Prozent.

Ein verdrängtes Risiko
Jedes Jahr scheiden in Deutschland rund 200.000 Erwerbstätige vorzeitig und ungeplant aus dem Berufsleben aus. Doch nur jeder vierte Haushalt ist für diesen Fall ausreichend abgesichert. Die Situation von Beamten ist dabei insbesondere in jungen Jahren kaum besser als die von Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft.

Minderung ihrer Arbeitskraft
Bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden werden Beamte vom Dienstherrn dienstunfähig erklärt. Das kann auch dann passieren, wenn ein Beamter infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig ist. Bei Vollzugsbeamten gelten längere Fristen.

Im Ernstfall unzureichend
Die Versorgung insbesondere von Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe fällt im Ernstfall unzureichend aus: Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Tatsächlich haben sie durch die vorgeschriebene Wartezeit dort aber ebenfalls erst nach fünf Jahren Beitragszahlung Anspruch auf Rentenleistungen. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt. Ansonsten werden sie ebenso wie Beamte auf Widerruf aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch für sie gilt die Wartezeit von fünf Jahren. Beamte auf Lebenszeit werden in der Regel in den Ruhestand versetzt und erhalten wenigstens die Mindestversorgung von rund 1.400 Euro. Aber auch diese Leistungen reichen meist nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.

Eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen
Die Absicherung gegen die finanziellen Risiken einer Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit ist den Angaben zufolge daher eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt, und die Auswahl des passenden Angebots mit leistungsstarkem Service im Ernstfall entscheidend. Die DBV ist schon seit Jahren einer der leistungsstärksten Anbieter am Markt. Sie schneidet bei Vergleichen regelmäßig mit Bestnoten ab, zuletzt bei Finanztest (Ausgabe 07/2009) mit „Sehr gut".

Verbesserter Berufsunfähigkeitsschutz
Auch den Berufsunfähigkeitsschutz für Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst hat die DBV verbessert. Ebenso wie in der Dienstunfähigkeitsversicherung wurden auch hier die Berufsgruppen neu definiert, wodurch sich Vergünstigungen von bis zu über 30 Prozent ergeben können.

Allgemeine Dienstunfähigkeit im Bedingungswerk manifestiert
Darüber hinaus hat die DBV nun die allgemeine Dienstunfähigkeit in das Bedingungswerk der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen: Tritt ein Lehramtsstudent nach seinem Referendariat zunächst eine Stelle als angestellter Lehrer an, schließt er einen Berufsunfähigkeitsschutz ab. Schlägt er später doch die Beamtenlaufbahn ein, wandelt die DBV seinen Berufsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen Dienstunfähigkeitsschutz um. Der entscheidende Vorteil hierbei: Im Fall der Dienstunfähigkeit schließt sich die DBV der Entscheidung des Dienstherrn an. Das ist wichtig, da sich die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit und der Dienstunfähigkeit unterscheiden. Trotz einer Entlassung aufgrund von Dienstunfähigkeit kann es daher sein, dass die Kriterien der Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind.

Alternativangebot für den Basisschutz
Die Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung ist erste Wahl, wenn es um einen umfassenden Schutz gegen die finanziellen Risiken im Fall der Fälle geht. Für Kunden, die nicht die finanziellen Möglichkeiten oder die gesundheitlichen Voraussetzungen haben, eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, bietet die DBV seit Mai dieses Jahres mit der Existenzschutzversicherung eine günstige und flexible Alternative.

Zahlung aus der Existenzschutzversicherung
Die Existenzschutzversicherung zahlt im Versicherungsfall eine monatliche lebenslange Rente, wenn eine mindestens 50-prozentige Invalidität nach einem Unfall oder schwere Schädigungen eines wichtigen Organs wie zum Beispiel Herz, Leber oder Lunge vorliegen. Ebenso leistet sie beim Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen usw.) sowie bei einer Einstufung in eine Pflegestufe (ab Stufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung). Zudem kann der Kunde bei Vertragsabschluss ein Optionsrecht für eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbaren und somit seine Existenzschutzversicherung bei besonderen Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung durch einen Berufs- / Dienstunfähigkeitsschutz ergänzen.

Die DBV - eingebunden in den Axa Konzern - repräsentiert ihre rund 1,7 Millionen Kunden über 20 Prozent aller Axa Kunden, die somit ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Konzern sind. Die Beitragseinnahmen beliefen sich 2009 auf 1,6 Milliarden Euro. (-el / www.bocquel-news.de)

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