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Konzepte und Kriterien

Verstößt R+V gegen AGG?

31. Januar 2008 - Eine 500.000-Euro-Schadenersatzklage gegen die R+V (www.ruv.de) könnte zum unrühmlichen Vorzeigebeispiel in der deutschen Rechtssprechung und das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden.

Professor Dr. Michael Alenfelder und Frank Jansen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Umgangssprachlich wird das AGG auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet. Es handelt sich um eine deutsches Bundesgesetz, das ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der "Rasse", der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Bedingung des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.
Vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden hat Sule Eisele-Gaffaroglu, Personen-Versicherungs-Betreuerin bei der R+V, eine Schadensersatzklage in Höhe von 500.000 Euro gegen ihren eigenen Arbeitgeber angestrengt. Ihr Vorwurf: Geschlechtsdiskriminierung und damit ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ihre beiden Anwälte, Professor Dr. Michael Alenfelder (Foto links oben) und Frank Jansen (Foto links unten), begründen die hohe Schadenersatzforderung mit dem hohen Gehalt Eiseles. 101 Seiten umfasse die Klage. Die beiden Rechtsanwälte – beide Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (www.dgadr.org) – gelten als aus ausgemachte Spezialisten des im Jahr 2006 in Kraft getretenen AGG. Da das Gesetz noch relativ neu sei, werde der Fall nicht leicht sein, so Frank Jansen. Es müssten sehr viele europäische Vorschriften beachtet werden. Ein anderer Fall dieses Ausmaß hierzulande sei nicht bekannt. Der Fall könnte zum Vorzeigebeispiel in der deutschen Rechtssprechung werden.

Sule Eisele-Gaffaroglu fühlt sich diskriminiert
Sule Eisele-Gaffaroglu fühlt sich als weibliche Mitarbeiterin diskriminiert, weil sie ihren Zuständigkeitsbereich in angestammten Arbeitsplatz als Personen-Versicherungs-Betreuerin im Raum Bad Saulgau/Oberschwaben während ihrer zweiten Schwangerschaft im Dezember 2006 verlor. Selbst der R+-V-Betriebsrat habe ihr nicht zur Seite gestanden, als sie nach der Beburt ihrer zweiten Tochter und den gesetzlich möglichen drei Monaten Mutterschutz ihre alte Position im angestammten Verbreitungsgebiet wieder einnehmen wollte. Stattdessen wurde ihr ein neuer Bezirk zugewiesen, der bisher weitaus weniger Umsatz eingebracht hatte, was für Eisele-Gaffaroglu als Alleinverdienerin in ihrer Familie mit krankem Ehemann auch weniger Provision bedeuten würde.

Zu alledem wurde Frau Eisele gleich am ersten Tag des Mutterschutzes das Passwort zu ihrem dienstlichen Computerzugang gesperrt; ihr wurde bisher immer noch kein neues Passwort zugewiesen. Eine für ihr berufliches Fortkommen wichtige Schulung wurde ihr ebenfalls versagt.

Ein Fall mit ganz eigener Brisanz
Nun läuft die Schadenersatzklage - mit noch unbekanntem Ende. Die R+V-Versicherung will das schwebende Verfahren nicht kommentieren. Der Vorfall erlebt allerdings eine ganz eigene Brisanz, denn der Wiesbadener Versicherer gehört zu den ersten Anbietern einer so genannten AGG-Police in Deutschland. Insider fragen sich nun, ob die R+V ihr eigener bester Kunde werden könnte. Allerdings macht das Unternehmen auch hier keine Angaben zum Fall.

Alois Lattwein"So schlimm, wie es hätte kommen können, ist es nicht"
Mit dem neuen AGG im Sommer 2006 vermutete die Branche einen Ansturm auf die AGG-Policen, die inzwischen von circa 30 Versicherern in Deutschland angeboten werden. AGG-Policen-Spezialist bei der R+V, Alois Lattwein (Foto), der auch den D&O- und EPLI-Arbeitskreis im GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) leitet, hielt kürzlich bei einem Euroforum in Hamburg ein Referat zur Marktentwicklung der neuen Policen. "So schlimm, wie es hätte kommen können, ist es nicht", sagte der Manager und Haftpflichtabteilungsleiter bei der R+V Allgemeine Versicherung AG. Er nannte etliche Fallbeispiele für Verstöße gegen das AGG, die gerichtlich anhängig waren; den hier dargestellten R+V-Fall ließ er aus.

Diskriminierungsansprüche sind finanziell gedeckt
Auch die R+V ist mit einer AGG-Police präsent. Abgedeckt sind hier Diskriminierungsansprüche aus Arbeitsverhältnissen oder alltäglichen Geschäften. Die AGG-Police bietet Unternehmen umfassenden Schutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Außerdem besteht Versicherungsschutz für Rechtsschutzkosten (wie Anwalts- und Gerichtskosten) selbst dann, wenn sie im Vorfeld eines Schadenersatzanspruches anfallen. Im Vorfeld könnte es nämlich zu Vereinbarungen kommen, bei denen diskriminierende Äußerungen widerrufen oder unterlassen werden. (-ver)

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