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Versicherungsschutz für Haus und Hof mit Rabatt

2. Juli 2012 - Ein wahres Wechselbad der Temperaturen zwischen Regen und stürmischen Windböen! Überschwemmung und umgestürzte Bäume. Welcher Versicherungsschutz fürs Haus und die eigene Wohnung - hier greift, zeigt die Grundeigentümer-Versicherung VVaG, Hamburg, auf.

Tatjana Balcke Plötzlicher Starkregen, heftige Windböen - vor wenigen Minuten zeigte das Thermometer auf heiße 29 Grad. Jetzt ist es auf 16 Grad abgerutscht. Erst scheint die Sonne, dann bezieht sich der Himmel und dicke Regentropfen fallen zu Boden. In kürzester Zeit stehen Straßenzüge, Keller, Tiefgaragen und Bahnunterführungen unter Wasser. „Dies ist kein seltenes Szenario in der Sommerzeit. Doch welche Versicherung kommt zum Tragen, wenn das Wohngebäude oder auch Wohnungsgegenstände durch ein Sturmtief beschädigt werden?", fragt Tatjana Balcke (Foto) von der Grundeigentümer-Versicherung VVaG (www.grundvers.de). Der Versicherer aus Hamburg weist auf die Auswirkungen hin, die durch ein Sommergewitter entstehen können.

Solchen Klimaschwankungen gehen in der Regel heftige Gewitter voraus. Wenn dann beispielsweise Überspannungsschäden an Elektrogeräten durch einen Blitzeinschlag entstehen, kommt die Hausratversicherung bis zur jeweils vereinbarten Versicherungssumme für entstandene Schäden auf. Problematisch könne es sein, wenn durch Starkregen das Wasser Kellerräume flutet und hier Gegenstände beschädigt werden. „In diesen Fällen reicht eine ‚normale' Hausratversicherung nicht aus", sagt Tatjana Balcke.

Eine Police allein reicht nicht aus
In solchen Fällen sollte man zwei Policen haben: die verbundene Wohngebäudeversicherung, die bei Sturmschäden ab Stärke 8 und Feuer zahlt, sowie die Elementarschadenversicherung, die bei Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen einspringt.

Der Versicherungsnehmer sollte außerdem dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Also kaputte Fenster oder Dächer mit Planen abdecken, Keller mit Sandsäcken sichern und auspumpen. Größere Schäden werden von Sachverständigen begutachtet. Vor den Reparaturen müssen mehrere Kostenvoranschläge eingeholt werden.

Hier kommt die Wohngebäudeversicherung zum Zuge
Wenn aber durch einen Sturm - ab Windstärke 8 - Schäden am Eigenheim entstehen, kommt dafür die Wohngebäudeversicherung auf. Dabei umfasst der Versicherungsschutz neben Schäden durch die direkte Einwirkung des Sturms beispielsweise auch Schäden, die durch herab fallende Äste oder entwurzelte Bäume am Gebäude oder mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Ebenso sind Unternehmens-Angaben zufolge Folgeschäden durch eingedrungenes Regenwasser mitversichert, sofern der Sturm das Gebäude so beschädigt hat, dass diese Folgeschäden eintreten konnten. Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung zum Einsatz.

Ein Tipp und neue Rabatte
Die Grundeigentümer-Versicherung gibt noch einen Tipp: Die Wohngebäudeversicherung „Schutz 60 plus Sicherheitspaket" der Grundeigentümer-Versicherung umfasst beispielsweise Wasserschäden bis zu einer Entschädigungsgrenze von 8.000 Euro, die an Fußbodenbelägen, Tapeten oder Farb-Innenanstrich des versicherten Gebäudes durch die unmittelbare Einwirkung von Regenwasser entstehen.

Neubau-Rabatt: Ab dem Jahr der Bezugsfertigkeit
Für den Tarife „Gebäude Schutz 60" und „Gebäude Schutz 60 mit Sicherheitspaket" gewährt die Grundeigentümer-Versicherung für alle Neubauten 35 Prozent Rabatt für das Jahr der Bezugsfertigkeit und die folgenden vier Kalenderjahre. Im „Gebäude Schutz 45" gilt ein Neubaurabatt von 25 Prozent.

Verläuft der Vertrag während dieser Zeit schadenfrei, gilt ab dem fünften Jahr ein Neubau-Rabatt von 25 Prozent bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem ein Schaden gemeldet wird, längstens jedoch weitere fünf Jahre.

Beim Tarif "Gebäude Schutz 60" ab sofort Ergänzungen möglich
Die Tarife "Gebäude Schutz 60" und "Gebäude Schutz 60 mit Sicherheitspaket" können ab sofort um den Schutz vor Mietausfallschäden und um den Produktbaustein Versicherung von Photovoltaikanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser ergänzt werden. (-el / www.bocquel-news.de)

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