5. Dezember 2013 - Haftpflichtversicherungen für Privathaushalte und Grundstücksbesitzer, Gebäude- und Elementarschadenversicherungen sind die wichtigste Policen, die vor den Risiken der Wintersaison schützen. Denn die Risiken und die Schadensummen nehmen zu.
Nun kommt der Winter auch ins Flachland. Die Grundeigentümer Versicherung VVaG (www.grundvers-direkt.de) nimmt den Wintereinbruch zum Anlass, erneut auf die Risiken, die Pflichten von Verbrauchern und die Möglichkeiten der Absicherung hinzuweisen. Streu- und Räumpflichten gelten in Winter in der Regel wochentags zwischen sieben und 21 Uhr, doch kaum jemand hält sich dran, weder Kommunen noch Grundstückseigentümer oder beauftragte Mieter.
Kommen auf eisglatten Wegen Fußgänger zu Schaden, können im schlimmsten Fall sechs- bis siebenstellige Schadensummen entstehen, beispielsweise bei bleibenden Personenschäden. Wichtigste Versicherung ist grundsätzlich die private Haftpflichtversicherung, die auch Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses absichert. Für eine vermietete Immobilie - und das gilt auch bei Teilvermietung - ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung unerlässlich. Beide Versicherungen leisten nicht nur bei berechtigten Schadenersatzforderungen, sondern wehren auch ungerechtfertigte Forderung ab, wenn dem Versicherten kein Verschulden anzulasten ist. Gerichtliche Auseinandersetzungen darüber, ob der Versicherte seinen Räum- und Streupflichten (Foto: GDV) ausreichend nachgekommen ist und ob Geschädigte die den Umständen angemessene Vorsicht haben walten lassen, sind bekanntlich keine Seltenheit. Da ist man mit der Haftpflichtversicherung auf jeden Fall auf der sicheren Seite, die wie eine Rechtsschutzversicherung unberechtigte Anspruche notfalls vor Gericht abwehrt.
Was sonst noch zum Winter-Versicherungsschutz gehört
Doch über die „Klassiker" Privathaftpflicht- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung hinaus rücken zunehmend weitere Versicherungen für Winterrisiken in den Fokus von Vermittlern und Kunden. Dazu gehören:
- Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden als Teil der Wohngebäudeversicherung, die Schäden aus frostbedingten Leitungswasserschäden deckt. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) zahlten die Versicherer allein 2012 ihren Kunden über 2,7 Milliarden Euro für Schäden durch undichte Wasserleitungen.
- Die Elementarschadenversicherung, die Schneedruckschäden abdeckt. Beschädigungen, die durch Schnee verursacht werden, gelten als Natur- oder auch Elementarschäden. Die Elementarschaden-Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung sollte deshalb zur Ausstattung jedes Hausbesitzers gehören. Schäden durch nasse und damit schwere Schneelasten (Foto: GDV) haben in den vergangen Jahren immer wieder große Schäden verursacht.
- Die Sturmversicherung als Teil der Wohngebäudeversicherung. In den Wintermonaten ziehen vermehrt Stürme über Deutschland, die große Schäden anrichten können. Allein die Stürme Andrea und Ulli im Januar 2012 verursachten nach Angaben der Versicherungswirtschaft Schäden in Höhe von rund 128 Millionen Euro.
- Die Versicherung von Solaranlagen über die Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung oder als eigenständige Photovoltaikanlagen-Versicherung. Immer mehr private Hausbesitzer, Gewerbekunden und Landwirte unterhalten Solaranlagen, die im Winter besonderen Risiken ausgesetzt sind.
Versicherung ersetzt die Vorbeugung nicht
Rund um diese Versicherungen treffen die Versicherten umfangreiche Pflichten bzw. Möglichkeiten zur Schadenverhütung, wie beispielsweise die Entwässerung frostgefährdeter Leitungen, die Beheizung von Gebäuden, die Sicherung von sturmgefährdeten Gebäudeteilen und Gegenständen sowie die Beräumung von Schneelasten auf Dächern und Solarpaneelen. (hp / www.bocquel-news.de)
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