8. August 2013 - Eine neue Rechtsschutzversicherung soll niedergelassene Ärzte vor den finanziellen Risiken einer rechtlichen Auseinandersetzung - beispielsweise wegen vermeintlicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler - oder bei anderen Streitigkeiten schützen.
Prozessrisiken bestehen für niedergelassene Ärzte nicht nur im medizinischen Kontext, sondern auch bei ganz banalen Vorgängen rund um den Praxisalltag, ist die HDI Versicherung AG (www.hdi.de) überzeugt. Sie könnten kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Deshalb bietet das Unternehmen über seinen Rechtsschutz-Partner, die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG (www.roland-rechtsschutz.de) eine spezielle Rechtsschutz-Versicherung für niedergelassene Ärzte an. So könnten sich Ärzte nicht nur gegen Vorwürfe wie fahrlässige Körperverletzung oder eine falsche kassenärztliche Abrechnung wehren. Auch wenn ein Patient für seine Behandlung nicht zahlt oder ein Gerät für die Praxis in defektem Zustand geliefert wurde, könne der Arzt seine berechtigten Interessen vor Gericht durchsetzen - ohne finanzielles Risiko.
Nach einer aktuellen Statistik der Bundesärztekammer fühlten sich im Jahr 2012 mehr als 7.500 Patienten falsch behandelt - in jedem dritten Fall zu Recht. Das sind dann Fälle für die berufliche Haftpflichtversicherung der Ärzte. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (www.gdv.de) hatte Ende 2012 einen dramatischen Anstieg der Leistungen für Personenschäden konstatiert, wobei die Anzahl der Fälle nicht deutlich steigt, dafür aber die Entschädigungssummen. Das deutet darauf hin: Die finanziellen Risiken nehmen zu. Auch wenn Ärzte erst einmal durch ihre Haftpflichtversicherung geschützt sind, die meistens versuchen wird, die Ansprüche der Patienten abzuwehren, bleibt ein wachsendes Restrisiko. Vor allem für niedergelassen Ärzte, die sich nicht auf die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses stützen können. (hp / www.bocquel-news.de)
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