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Produkte und Profile

Runderneuert: SBU-Tarif und Internetauftritt

18. Juli 2013 - Die Gothaer, Köln, hat bei ihrer Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) verschiedene Verbesserungen eingeführt. Beispielsweise wird auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet. Runderneuert wurde auch der Internet-Auftritt.

GOTHAER HV Köln „Wir verzichten auf die Möglichkeit einer abstrakten Verweisung", sagt Klemens Surmann, .Referent für Gesundheitsthemen, Renten- und Lebensversicherung bei der Gothaer (www.gothaer.de) in Köln. Der bisher schon in den Bedingungen verankerte Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit werde in der Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der Gothaer Leben jetzt durch einen entsprechend Zusatz im Bedingungstext deutlich hervor gehoben. Die im Zusammenhang mit einer eventuell konkreten Verweisbarkeit genannte Lebensstellung werde durch ergänzende Formulierungen klar definiert: „Wir begrenzen die für die versicherte Person zumutbare Einkommensreduzierung im Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen auf maximal 20 Prozent", sagt Surmann.. Sollte der Bundesgerichtshof einen geringeren Prozentsatz als nicht zumutbare Einkommensminderung festlegen, sei dieser auch für die Gothaer maßgeblich.

Internetauftritt komplett überarbeitet
Stephanie HennigDie Gothaer hat ihren Internetauftritt komplett überarbeitet und präsentiert sich nun auf www.gothaer.de in einem modernen, luftigen Design. „In den letzten Jahren hat die Zahl der Online-Abschlüsse von Versicherungen immer stärker zugenommen. Deswegen wollen wir es dem Kunden, der diesen Weg wählt, so einfach wie möglich machen, sich über unsere Produkte zu informieren und wenn er dies möchte, auch gleich eine Versicherung abzuschließen", sagt Stephanie Hennig (Foto), Leiterin „Marke der Gothaer". Der neue Auftritt bietet eine sehr übersichtliche Darstellung der Produkte und Tarife mit einer intuitiv zu bedienenden Angebotsberechnung und kurzen, verständlichen Texten. Bei komplexeren Produkten findet der Nutzer immer auch den Hinweis auf einen Berater in seiner Nähe.

 

Der gesamte Auftritt ist auch für mobile Endgeräte optimiert und enthält viele dynamische Elemente, wie zum Beispiel den Tarifrechner.

Grundsätzlich verzichtet die Gothaer jetzt auf die Möglichkeit ein befristetes Anerkenntnis auszusprechen. Für begründete Ausnahmefälle nennt Gothaer-Sprecher Surmann jetzt explizit verschiedene mögliche Ursachen. „Gründe können etwa sein: Umstände, die für eine Beurteilung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, maßgeblich sind, ändern sich voraussichtlich oder die versicherte Person absolviert eine Rehabilitations-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungs-Maßnahme, oder eine solche Maßnahme ist geplant." Nach Ablauf der Befristung geht die Gothaer eigenen Angaben zufolge von sich aus auf den Kunden zu, um eine über eine Leistungspflicht zu entscheiden.

Klemens Surmann Klemens Surmann (Foto) ergänzt: „Befindet sich die versicherte Person bei Beantragung einer BU-Leistung im Ausland, übernimmt die Gothaer - sofern aus unserer Sicht eine Anreise aus dem Ausland erforderlich ist - die mit uns abgestimmten Anreise- und Aufenthaltskosten. Wir werden aber im Einzelfall prüfen, ob von den genannten Anforderungen abgewichen und beispielweise auf eine Anreise verzichtet werden kann. Insbesondere werden wir nicht auf die Anreise beziehungsweise auf die Anreise des Kindes bestehen, wenn Transportunfähigkeit besteht."

Die Regelungen zur erhöhten Überschussbeteiligung im Rahmen des sogenannten Familienbonus sei ebenfalls weiter gefasst worden. „Werden die in Absatz 4 beschriebenen Voraussetzungen für den Familienbonus innerhalb der ersten zwölf Monate nach Versicherungsbeginn erfüllt, wird der Familienbonus auch rückwirkend gewährt. Werden die in Absatz 4 beschriebenen Voraussetzungen für den Familienbonus bei Übergang in die Folgephase gemäß Paragraph - § - 19 erfüllt, wird der Familienbonus gewährt." Damit könne der Familienbonus jetzt auch bei Übergang in die Folgephase innerhalb der Starter-BU in Anspruch genommen werden, heißt es.

Schließlich wurden die Grenzen für die finanzielle Risiko- und Angemessenheits-Prüfung angehoben, teilt Surmann mit. (eb / www.bocquel-news.de)

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