logo
logo

Produkte und Profile

Reicht die Absicherung der Grundfähigkeiten?

26. Juli 2012 - Die Canada Life Assurance Europe Limited mit ihrer Niederlassung für Deutschland hat eines ihrer Kernprodukte, die Grundfähigkeitsversicherung, in wesentlichen Punkten überarbeitet und optimiert. Dazu gehört auch die Entwicklung des günstigen Basisschutzes.

GrundfähigkeitIn der Grundfähigkeitsversicherung ist sie hierzulande nicht nur Pionier, sondern auch Marktführer: Jetzt hat die Canada Life Assurance Europe Limited Niederlassung für Deutschland (www.canadalife.de) ihre Grundfähigkeitsversicherungs-Tarife optimiert und dazu einen günstigeren Basisschutz für Berufstätige an Schreibtisch und Werkbank entwickelt. Die Grundfähigkeiten Sehen, Gehen, sich Konzentrieren - wer diese Alltagsfähigkeiten verliert, muss mit schweren Beeinträchtigungen in Privat- und Berufsleben rechnen. Gegen die finanziellen Folgen solcher Fälle sichert die optimierte Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life ab sofort noch einfacher, preiswerter und umfangreicher als vorher ab.

Günther Soboll Die „runderneuerte" Police zahlt Kunden, die durch Krankheit, Kräfteverfall oder einen Unfall bestimmte täglich benötigte Fähigkeiten verloren haben, eine Rente. Die Grundfähigkeitsversicherung deckt mit 19 Alltagsfähigkeiten nun sechs mehr als vorher ab. „Zusätzlich liegt eine entsprechende Beeinträchtigung nun auch automatisch ab Pflegestufe I der gesetzlichen Pflegeversicherung vor", sagt Günther Soboll (Foto), Hauptbevollmächtigter der Canada Life für Deutschland

Preiswerte Vorsorge für alle Berufsgruppen
Für alle Berufsgruppen sei die Grundfähigkeitsversicherung ab sofort noch günstiger als vorher zu haben, heißt es im Haus der Canada Life in Köln. Insbesondere sollen Menschen mit akademischen und Büro-Berufen wie etwa kaufmännische Angestellte, Medien-Designer, Rechtsanwälte und Musikpädagogen von dem Angebot profitieren. Auch für Berufstätige mit vorwiegend körperlicher Arbeit wie zum Beispiel Handwerker werde es jetzt in der Regel preiswerter. Dabei sei der neue Tarif - mit Blick auf die europaweit ab 21. Dezember 2012 obligatorischen Unisex-Tarife - bereits jetzt geschlechtsneutral ausgerichtet. Eine gute Gelegenheit, sich den nötigen Basisschutz für die Arbeitskraft zu besorgen, empfiehlt Günther Soboll.

Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung sichert Kunden finanziell gegen den Verlust täglich benötigter Fähigkeiten ab. Verliert der Versicherte die in einfachen Katalogen definierten Fähigkeiten durch Krankheit, Kräfteverfall oder einen Unfall, steht ihm aus seiner Grundfähigkeitsversicherung im Versicherungsfall eine monatliche Rente zu. Der Kunde erhält diese Rente dann bis zum gewählten Endalter. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet unabhängig davon, ob der Beruf künftig noch ausgeübt wird oder werden kann. Sie eignet sich als Risikoschutz für Menschen, die vornehmlich Bürotätigkeiten ausüben, aber auch für Handwerker oder andere Kunden mit physisch anspruchsvollen Berufen sowie für Nichtberufstätige.


Fähigkeiten-Katalog 1:
Sehen, Sprechen, Hände gebrauchen;

Fähigkeiten-Katalog 2: Hören, Gehen, Treppen steigen, Knien oder Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Arme bewegen, Heben und Tragen, Auto fahren;


Fähigkeiten-Katalog 3:
Auffassung, Konzentration/Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Exekutiv-Funktion (Handlungsplanung), Orientierung, Anordnung gesetzlicher Betreuung.


Bei den Fähigkeiten-Katalogen 1 und 3 gilt der bedingungsgemäße Ausfall einer Fähigkeit als Leistungsfall, beim Fähigkeiten-Katalog 2 der bedingungsgemäße Ausfall dreier Fähigkeiten.

„In Deutschland stehen noch zu viele Menschen ohne ausreichenden privaten Schutz da. Die Grundfähigkeitsversicherung bietet Unternehmens-Angaben zufolge hier einen Ausweg: Sie ist nicht nur günstig, sondern auch einfach zugänglich - egal ob für Handwerker, für im Büro tätige Angestellte, Selbstständige und Freiberufler, oder aber für Nichtberufstätige wie Hausfrauen und Schüler. Die Police greif gezielt beim Verlust wichtiger Fähigkeiten - auch dann, wenn Betroffene ihren Beruf künftig noch ausüben oder ausüben könnten", sagt der Canada-Life-Chef in Köln.

Nur sieben Gesundheitsfragen für 1.000-Euro-Rente
Wie die Canada Life mitteilt, können Interessierte die Grundfähigkeitsversicherung nun besonders einfach abschließen. Statt der vielfach üblich langen Fragebögen genügen hier nur neun Gesundheitsfragen, für eine beabsichtigte Rente ab 2.500 Euro sind elf Gesundheitsfragen nötig. Wer lediglich eine Rente von bis zu 1.000 Euro im Monat vereinbaren möchte, könne sogar eine vereinfachte Gesundheitsprüfung mit nur sieben Fragen in Anspruch nehmen, heißt es.

Jetzt auch abgesichert: Geistige Leistungsfähigkeit
Ab sofort erhalten die Kunden der Canada Life die vereinbarte Rente auch, wenn ihre geistige Leistungsfähigkeit bedeutend beeinträchtigt wurde, zum Beispiel durch den Verlust von Konzentrations- und Aufmerksamkeitsfähigkeit, des Gedächtnisses oder der Fähigkeit, sich zu orientieren. Auch hier gilt den Angaben zufolge die Beeinträchtigung bereits ab Pflegestufe I in der gesetzlichen Pflegeversicherung als erfüllt. Als besonderes Extra greife die Police auch, wenn für die versicherte Person gesetzliche Betreuung angeordnet wurde.

Stark im Maklermarkt und Marktführer der Grundfähigkeitsversicherung
Die Canada Life wurde 1847 als Kanadas erster Lebensversicherer gegründet. Die Canada Life-Gruppe ist heute Teil der Finanzdienstleistungs-Holdinggesellschaft Great-West Lifeco Inc. (www.greatwestlifeco.com) und bietet als eigenständige Marke ein breites Spektrum von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten an. In Europa ist die Gruppe unter anderem mit der Canada Life Assurance Europe Ltd. vertreten. Die Niederlassung in Deutschland wurde im Jahr 2000 eröffnet. Im Neugeschäft die Canada Life hierzulande als eine der größten Gesellschaften im Maklermarkt für fondsgebundene Produkte. Bei der Absicherung schwerer Krankheiten und von Grundfähigkeiten ist das Unternehmen Marktführer. (eb / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.