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Pension-Pooling spart bei Pensionszusagen Kosten

2. Dezember 2013 - Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für das steuerliche Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch. Damit wird das Pension-Pooling auch für international tätige Unternehmen möglich. Das erspart Kosten und bringt für die Betriebsrente mehr Rendite.

Thomas RichterDas Pooling von Kapital in Mutterkonzernen ist eine gängige Praxis. Auch bei der betrieblichen Altersversorgung ist Pooling verbreitet. So ist es in deutschen Konzernen üblich, das Deckungsvermögen für die betriebliche Altersversorgung zentral zu bündeln und zu verwalten. Das bringt Einsparungen bei der Kapitalanlage. Denn je größer das Deckungsvermögen, desto kostengünstiger können Konzerne ihre Mittel anlegen. Darüber hinaus erhoffen sie sich auch höhere Renditen, da bei der Anlage großer Kapitalbeträge die Banken in der Regel auch höhere Zinsen zahlen.

Allerdings war es bisher international tätigen deutschen Unternehmen nicht möglich, das Kapital, das auf verschiedene Länder verteilt war, in Deutschland zu poolen. Die Investmentindustrie hat sich deshalb seit geraumer Zeit dafür stark gemacht, dass deutsche Unternehmen die Möglichkeit erhalten, grenzüberschreitend die Deckungsvermögen in einem Investmentvehikel zentral zu  bündeln und beispielsweise durch eine Kapitalanlagegesellschaft verwalten zu lassen.

Am 29. Movember hat der Bundesrat dem bereits vom Bundestag verabschiedeten steuerlichen Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zugestimmt. Damit wird das Pension-Pooling grenzüberschreitend möglich. International tätige Unternehmen müssen ihre Gelder zur Deckung von Pensionszusagen künftig nicht dezentral in mehreren Ländern verwalten, sondern können sie in einem Vehikel bündeln. Dafür hatte der Gesetzgeber bereits im KAGB die Investment-Kommanditgesellschaft (Investment-KG) eingeführt. „Pension-Pooling spart Kosten, ermöglicht ein einheitliches Risikomanagement und erhöht letztlich die Rendite der Arbeitnehmer", so Thomas Richter (Foto BVI), Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.  (www.bvi.de). Trotz Pension-Pooling verbleiben die Pensionsverpflichtungen weiterhin in den jeweiligen Unternehmen.

Das Problem, das das Pension-Pooling in Deutschland bisher verhinderte, war ein steuerliches. Bislang sah das deutsche Investmentgesetz (InvG) für die Bündelung von Investorenkapital nur die Rechtsformen des Sondervermögens und der Investment-Aktiengesellschaft vor. Beide sind nach deutschem Steuerrecht in Deutschland ansässige Subjekte. Ihre Kapitalerträge, die beispielsweise von Sondervermögen erwirtschaftet werden, unterliegen in Deutschland der Quellensteuer, unabhängig davon, ob das investierte Kapital in- oder ausländischen Ursprungs ist. Wird deutsches Kapital im Ausland investiert, wurde bisher unter Umständen zweimal Quellensteuer fällig. 

In anderen europäischen Ländern wie Luxemburg, Irland und den Niederlanden können internationale Unternehmen das Pension-Pooling bereits nutzen, so der BVI. Richter: „Diesen Standortnachteil hat der Gesetzgeber jetzt beseitigt. Wenn das Vermögen zur Deckung von Betriebsrenten künftig hierzulande verwaltet wird, bleibt es unter der Aufsicht der BaFin." (hp / www.bocquel-news.de)

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