10. Juni 2013 - Mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist die Eigenheimrente unbürokratischer und flexibler geworden. Wohn-Riester wird dadurch noch interessanter. Auch der alters- und behindertengerechte Umbau von Wohneigentum soll künftig gefördert werden.
Auf Eis im Bundesrat lag das Altervorsorge-Verbesserungsgesetz bis zum 7. Juni unter anderem auch deshalb, weil einige Länder und auch die Versicherungswirtschaft in der vom Bundestag verabschiedeten ursprünglichen Fassung eine einseitige Begünstigung für diese Form der geförderten Altersvorsorge sahen.
Der nunmehr gefundene Kompromiss zeigt, dass die Anbieter von „Wohn-Riester" zentrale Forderungen durchsetzen konnten. So soll der alters- und behindertengerechte Umbau bei Wohn-Riester künftig förderfähig sein und nicht nur der Erwerb von Wohneigentum. Auch die förderunschädliche Frist für die Re-Investition des Kapitals bei einer zwischenzeitlichen Aufgabe des Wohneigentums aus beruflichen Gründen wurde verlängert. Außerdem können sich Bauherren künftig nicht nur beim Renteneintritt, sondern auch noch später für eine rabattierte Einmalversteuerung entscheiden. Nicht durchgesetzt werden konnte die geplante Halbierung der Verzinsung des virtuellen Förderkontos in Höhe von zwei Prozent jährlich.
Andreas J. Zehnder (Foto), Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Bausparkassen e. V. (www.bausparkassen.de) begrüßte die Entwicklung. Denn es sind fast ausschließlich Bausparkassen, die Wohn-Riester-Verträge anbieten, die Anzahl der Bankanbieter ist sehr gering.
Die Neuregelung dürfte Wohn-Riester weiteren Auftrieb verleihen. Denn der alters- und behindertengerechte Umbau von Wohneigentum birgt schon aus demografischen Gründen ein erhebliches Marktpotenzial.
Schon jetzt läuft die Eigenheimrente allen anderen Riester-Formen im Neugeschäft den Rang ab, wenngleich sie wegen ihres verspäteten Starts 2008 die Riester-Bestände der Versicherer noch lange nicht erreicht. Zehnder: „Die Eigenheimrente hat sich zum Motor der Riester-Rente entwickelt." 2012 seien zwei von drei zusätzlichen Riester-Verträgen Eigenheimrenten-Verträge gewesen. Wohneigentum liege im Trend, auch weil im Zuge der Finanzkrise die Sehnsucht nach sicheren Anlageformen zugenommen habe.
„Vor allem für diejenigen, die nicht so viel verdienen und später nur eine geringe Geldrente zu erwarten haben, ist die Mietersparnis im Alter durch eigene vier Wände von enormer Bedeutung", unterstreicht Zehnder. Der Bausparkassenverband beziffert den Wert der ersparten Miete im schuldenfreien Wohneigentum bei Rentnerhaushalten auf 538 Euro monatlich in Westdeutschland und 388 Euro in Ostdeutschland bzw. auf 35 Prozent (West) und 22 Prozent (Ost) der durchschnittlichen Monatsrenten. (hp / www.bocquel-news.de)
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