8. August 2013 - Von den Reformansätzen für die Riester-Rente ist wenig übrig geblieben. Das zeigen die Aussagen der Parteien im Wahlkampf. Dabei wäre es höchste Zeit, der Riester-Rente neuen Geist einzuhauchen, denn sie stagniert nicht nur, sie ist auf dem Rückzug.
Zum Thema Riester-Rente fällt den Parteien nicht viel ein. Das hat eine Auswertung der Wahlprüfsteine ergeben, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge DIA (www.dia-vorsorge.de) allen im Bundestag vertretenen Parteien vorgelegt hat. Vor allen fehlten klare Festlegungen auf konsequente Maßnahmen, mit denen verhindert wird, dass die private Altersvorsorge von Geringverdienern in der Rentenphase umsonst war, weil diese auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird, so das DIA.
Zumindest eine teilweise Freistellung von der Anrechnung plane die FDP, für die ein Grundfreibetrag von 100 Euro „denkbar" sei, während das darüber hinausgehende Vorsorgeeinkommen nur zu 20 Prozent berücksichtigt wird. Die CDU/CSU spreche allgemein von Freibeträgen, ohne deren Umfang zu beziffern. Die SPD wolle zumindest „prüfen", ob für Alterseinkommen die Regeln zu den Hinzuverdienstgrenzen sowie der Vermögensanrechnung aus dem SGB II auf das SGB XII übertragen werden können. Das würde zu einer Ausnahme für Altersvorsorgevermögen führen, sofern es nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird. In den Wahlprogrammen von Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke sei von einer „teilweisen Anrechnung" beziehungsweise „großzügigeren Freibeträgen" die Rede.
„Die Parteien gehen das Problem nur halbherzig an. Die meisten Formulierungen zu diesem Punkt sind wachsweich. Sie bieten daher wenig Gewähr, dass nach den Bundestagswahlen der Geburtsfehler der Riester-Rente geheilt wird", kritisiert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern (Foto). Das DIA fordert schon seit längerem, dass die Anrechnung der geförderten Altersvorsorge auf die Grundsicherung aufgegeben wird. „Bislang wird den Arbeitnehmern mit geringem Einkommen jegliche Motivation genommen, Geld für das Alter zurückzulegen und dadurch die staatlichen Zulagen zu nutzen. Altersvorsorge ist aber doch Konsumverzicht, der im Nachhinein nicht bestraft werden darf."
Die Renovierung der Riester-Rente ist dringend erforderlich
Mit dem jüngst verabschiedeten Altersvorsorge-Modernisierungsgesetz ist bei der Riester-Rente „die Kuh noch lange nicht vom Eis". Neben der Anrechnung der Vorsorge auf die Grundsicherung sind weitere ungelöste Probleme die Dynamisierung des geförderten Vorsorgebetrags sowie die Einbeziehung von Selbständigen in die Riester-Rente. Das waren vor einem guten Jahr sogar noch Forderungen der Versicherungswirtschaft, inzwischen sind sie sang- und klanglos unter den Tisch gefallen, vermutlich auch deshalb, weil die Versicherungslobby sie nicht für durchsetzungsfähig hält oder aber - vor allem bei der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven - andere Prämissen setzt.
Dabei ist Handlungsbedarf dringend geboten. Denn wenn es so weiter geht, wird die Riester-Rente - vielleicht mit Ausnahme der Eigenheimrente (Wohn-Riester) - zum Auslaufmodell. Im ersten Quartal 2013 war erstmals seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 die Anzahl der bestehenden um 27.000 auf 15,652 Millionen Verträge zurückgegangen. Die Erklärung des Bundesminsiteriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de), es sei eine gewisse „Marktsättigung" eingetreten, ist kaum zutreffend. Die Zahl der potenziell Förderberechtigten beträgt rund das Dreifache der Vertragsinhaber.
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