5. Juli 2012 - Mit 200 Millionen Euro Beitragseinnahmen in der gewerblichen und industriellen Haftpflichtversicherung gehört die Gothaer bei der Absicherung dieser Risiken zu den führenden Anbietern hierzulande. Die Mitversicherungsgemeinschaft in der VOV kündigte sie.
Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG besetzt das Geschäftsfeld „gewerbliche und industrielle Haftpflichtversicherung" neu und kündigte ihre Anteile an der VOV GmbH auf. Sie will das Geschäft mit den Directors-and-Officers-Versicherungen jetzt allein weiter ausbauen. „Wir betreiben die D&O-Versicherung - Directors-and-Officers-Versicherung - bereits seit 1996 erfolgreich im Rahmen der Mitversicherungsgemeinschaft VOV", sagt Thomas Leicht (Foto), Vorstandsvorsitzender der Gothaer Allgemeine (www.gothaer.de). Neuen Wind verspricht er und bestätigt, dass der Kölner Serviceversicherer das Leistungsspektrums für Unternehmerkunden erweitert hat. „Als Versicherer mit dem größten Geschäftsanteil an dem VOV-Pool bieten wir jetzt eigene D&O-Versicherungen an und werden diesen Geschäftsbereich ausbauen. Wir sehen ein großes Potenzial, da nach unserer Schätzung nur 30 Prozent der mittelständischen Unternehmer eine D&O-Versicherung haben", ergänzt Leicht. So soll dieses Geschäft bis 2017 circa 5 Prozent der Beitragseinnahmen in Haftpflicht beisteuern. Die Geschäftsbeziehung mit der VOV wurde Ende Juni 2012 beendet.
Der VOV-Pool
Die VOV hat sich inzwischen unter den führenden D&O-Anbietern im deutschen Markt etabliert. Gleichzeitig war sie von Anfang an international orientiert. |
Zielgruppe einer D&O-Versicherung
Zielgruppe einer D&O-Versicherung (auch Managerhaftpflicht genannt) sind Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte und leitende Angestellte bei Aktiengesellschaften, GmbHs, GmbH & Co. KG und eingetragenen Genossenschaften sowie Vereinen, Verbänden und Stiftungen. Diese Personen haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen - und was viele nicht wissen, dieser Personenkreis haftet ebenfalls gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder Vorstand oder Geschäftsführer nach Paragraph (§) 426 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch für Fehler seiner Kollegen mit seinem Privatvermögen einstehen muss. Mit dem Abschluss einer D&O-Versicherung verfolgen Unternehmen das Ziel, Bilanzschutz durch angemessene Deckungssummen zu betreiben. Eine D&O-Versicherung schafft also sowohl für die Privatperson als auch für das Unternehmen Sicherheit.
Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der VOV
2009 und 2010 hatten sich bei der VOV bei zwei Mitversicherungsgesellschaften Änderungen der Eigentumsverhältnisse ergeben, die die Gothaer Unternehmens-Angaben zufolge zu einer Überprüfung des Geschäftsmodells veranlasst haben. Unabhängig von der positiven Entwicklung der VOV hat sich die Gothaer demnach im Sommer 2011 aufgrund dieser Veränderungen entschieden, die Zusammenarbeit in der Mitversicherungsgemeinschaft nicht fortzusetzen und deshalb die Mitgliedschaft zum 30. Juni 2012 gekündigt. (eb / www.bocquel-news.de)
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